Avr 27, 2012
DER BEITRAG BEHANDELT DAS DOPPELBESTEUERUNGSABKOMMEN. DABEI WERDEN IM EINZELNEN DIE DIVIDENDENBESTEUERUNG UND DIE BETRIEBSSTAETTENBESTEUERUNG DARGESTELLT.
Avr 27, 2012
DER BEITRAG BEHANDELT DIE BESTEUERUNG DER VON PRIVATPERSONEN ERZIELTEN VERAEUSSERUNGSGEWINNE, DIE BESTEUERUNG DER VON UNTERNEHMEN ERZIELTEN GEWINNE UND DIE NEUE SONDERREGELUNG FUER NEUBAUTEN.
Avr 27, 2012
NACH EINER EINLEITUNG SCHILDERT DER BEITRAG DIE HUMANISIERUNG DER ARBEITSWELT UND DIE MITBESTIMMUNG IM BETRIEB UND UNTERNEHMEN.
Avr 27, 2012
ZUM FRANZOESISCHEN RECHT STELLT DER BEITRAG ZUNAECHST DIE GESETZLICHE REGELUNG DES SONDERBERICHTS DAR. ANSCHLIESSEND WERDEN DIE PUBLIZITAET UND DIE GESTALTUNG DES SONDERBERICHTS EROERTERT.
Avr 27, 2012
Données bibliographiques / Bibliografische Daten |
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| Auteurs / Autoren: | VOGEL, KLAUS; |
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| Source / Fundstelle: | IN: LE LIEN, MAGAZINE ECONOMIQUE FRANCE-ALLEMAGNE. 1996. NUMERO 33. P. 8 - 9. |
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| Revue / Zeitschrift: | Aussenwirtschaftsdienst des Betriebsberaters |
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| Année / Jahr: | 1970 |
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| Localisation / Standort: | Juristische Seminarbibliothek der Uni Saarbrücken |
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| Type / Typ: | |
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| Catégorie / Kategorie: | Finanz- und Steuerrecht |
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| Mots clef / Schlagworte: | Unternehmen, DROIT DES FINANCES PUBLIQUES ET FISCALITE, Entreprise, IMPOT |
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ZUNAECHST WERDEN IN DEM BEITRAG INHALT UND AUFBAU VON ART. 21 DES DEUTSCH-FRANZOESISCHEN DOPPELBESTEUERUNGSABKOMMENS EROERTERT. DANN WIRD DIE GLEICHBEHANDLUNG VON STAATSANGEHOERIGEN UND VON BETRIEBSSTAETTEN DARGESTELLT.