Sep 19, 2017
Données bibliographiques / Bibliografische Daten |
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Auteurs / Autoren: | ROGMANN, CORINNA |
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Source / Fundstelle: | Nomos, "Saarbrücker Studien zum Internationalen Recht", 255 S. |
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Année / Jahr: | 2017 |
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Catégorie / Kategorie: | Produkthaftung, Zivilrecht |
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Mots clef / Schlagworte: | PRODUKTHAFTUNG |
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Kurztext des Verlages: Auf welche Vorschriften kann sich das Opfer eines Produktfehlers berufen? Nur noch auf die Umsetzungsvorschriften der Produkthaftungsrichtlinie oder auch auf originär nationale Regelungen? Diese Frage stellt sich, da sich nationalen Lösungen auch heute noch als in mancherlei Hinsicht für den Geschädigten vorteilhafter erweisen als die Haftung nach der Richtlinie.
Art. 13 Alt. 1 der Produkthaftungslinie scheint den Weg für nationale Regelungen frei zu machen. Die Rechtsprechung des EuGH lässt daran jedoch Zweifel aufkommen. Die bestehenden Ansätze der deutschen und französischen Lehre zur Lösung dieses Problems sind unzureichend. Deshalb schlägt dieses Werk eine eigenständige, für ganz Europa universell anwendbare Lösung vor. Am Beispiel des deutschen und des französischen Rechts wird dieser neue Lösungsansatz verdeutlicht.
Sep 11, 2017
Données bibliographiques / Bibliografische Daten |
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Auteurs / Autoren: | QUERENET-HAHN, BÉNÉDICTE; KETTENBERGER, KAROLINE |
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Source / Fundstelle: | in: RIW 9/2017, S. 557 - 565 |
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Revue / Zeitschrift: | Recht der internationalen Wirtschaft |
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Année / Jahr: | 2017 |
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Catégorie / Kategorie: | Arbeitsrecht, Zivilrecht |
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Mots clef / Schlagworte: | Arbeitnehmer |
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Zusammenfassung der Autorinnen:
Seit dem Erlass des Gesetzes "Sapin II" vom 09.12.2016 sind Unternehmen in Frankreich, die mindestens 50 Arbeitnehmer beschäftigen, dazu verpflichtet, ein Whistleblowingsystem einzuführen. Arbeitgeber müssen bereits zum 01.01.2018 ein entsprechendes Verfahren eingerichtet haben, das die rechtlichen Anforderungen erfüllt. Eine Durchführungsverordnung vom 19.04.2017 stellt klar, dass jedes Unternehmen selbst bestimmen kann, welche Art von Verfahren am besten geeignet ist, um die gesetzliche Pflicht zu erfüllen, was viele Unternehmen vor große Herausforderungen stellt. Der folgende Artikel ordnet die neuen Pflichten in das aktuelle Rechtssystem ein und bietet praktische Hilfestellung.
Gliederung des Beitrags:
I. Einführung
II. Überblick über den Inhalt der Neuregelungen
III. Praktische Umsetzung der Neuregelung des Whistleblower-Status durch das Gesetz "Sapin II"
1. Allgemeingültige Definition des Whistleblowers
a) Anforderungen an die Person des Whistleblowers
aa) Natürliche Person
bb) Gutgläubigkeit (bonne foi)
cc) Uneigennützigkeit (désintéressé)
dd) Persönliche Kenntnis
ee) Unklar: Schutz von Arbeitnehmern, die an mitgeteilten Tatsachen beteiligt waren
ff) Unklar: Schutz von Arbeitnehmern, die von den mitgeteilten Tatsachen auf rechtswidrige Weise Kenntnis erlangt hatten
b) Anforderungen an den Inhalt des vom Whistleblower gegebenen Hinweises
2. Einzuhaltendes Verfahren
IV. Der arbeitsrechtliche Schutz des Hinweisgebers
V. Der strafrechtiche Schutz des Hinweisgebers
VI. Umsetzung der Neuregelung und Einführung eines Whistleblowersystems
1. Inhalt der Durchführungsverordnung
2. Einführung eines Hinweisgebersystems
a) Datenschutzrechtliche Genehmigung
b) Information und Anhörung der Personalvertreter
c) Individuelle Information der Arbeitnehmer
d) Anpassung von Vertraulichkeitsklauseln und -vereinbarungen
VII. Resümee und Ausblick
Sep 5, 2017
Données bibliographiques / Bibliografische Daten |
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Auteurs / Autoren: | BABUSIAUX, ULRIKE; WITZ, CLAUDE |
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Source / Fundstelle: | in: Juristenzeitung, 2017, 10, pp. 496 - 507 |
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Revue / Zeitschrift: | Juristen Zeitung (JZ) |
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Année / Jahr: | 2017 |
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Catégorie / Kategorie: | Zivilrecht |
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Mots clef / Schlagworte: | code civil, Reform, VERTRAGSRECHT, Zivilrecht |
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Zusammenfassung der Autoren:
Zum Oktober 2016 ist in Frankreich die umfassendste Reform des Obligationenrechts seit Bestehen des Code civil in Kraft getreten. Sie kodifiziert bestehende Rechtsprechung, beinhaltet aber auch grundlegende Neuerungen, wie den Verzicht auf die cause, die Kontrolle unangemessener Klauseln in den contrats d’adhésion und die gerichtliche Anpassung des Vertrags im Fall einer unvorhersehbaren Änderung der Umstände. Der Beitrag zeigt, wie dem Gesetzgeber im Großen und Ganzen eine Reform gelungen ist, die Tradition und Modernität geschickt miteinander verbindet.
Gliederung des Beitrags:
I. Einleitung
II. Äußere Aspekte der Reform
- Restrukturierung des Obligationenrechts
- Umfang und Stil der neuen Artikel
III.Vertragsrecht
- "Einleitende Bestimmungen" (dispositions liminaires)
- Zustandekommen des Vertrags
- Vertragsauslegung
- Wirkungen des Vertrags
IV. Schluss
Mar 16, 2017
Données bibliographiques / Bibliografische Daten |
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Auteurs / Autoren: | SCHUMACHER, KAI; SABY, CHLOE |
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Source / Fundstelle: | CCZ 2017, S. 68 - 70 |
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Revue / Zeitschrift: | Corporate Compliance Zeitschrift |
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Année / Jahr: | 2017 |
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Catégorie / Kategorie: | Zivilrecht |
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Mots clef / Schlagworte: | BESTECHLICHKEIT, BESTECHUNG |
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Zusammenfassung der Autoren:
Das französische Parlament verabschiedete am 8.11. 2016 das neue Anti-Korruptionsgesetz „loi Sapin 2“. Nach jahrelanger Debatte nimmt damit Frankreich eine einschneidende Zäsur in der Korruptionsbekämpfung vor, eine deutliche Annäherung an US FCPA und UK Bribery Act Regelungen wird dabei verfolgt. Hintergrund dieser Gesetzesinitiative ist die Kritik einer in der Vergangenheit unzureichenden Korruptionsbekämpfung, die sich mit dem häufig recht unbefriedigenden Abschneiden Frankreichs bei den Transparency International Berichten belegen lässt, in denen Frankreich bspw. 2015 nur den Platz 23 einnahm. Gleichzeitig sahen sich französische Unternehmen zahlreichen Verfahren durch ausländische Anti-Korruptionsbehörden mit empfindlichen Sanktionen ausgesetzt.
Im Gesetz „loi Sapin 2“ werden daher umfassende Änderungen im französischen Anti-Korruptionsrecht vorgenommen. Besonders hervorzuheben sind die Errichtung einer neuen Anti-Korruptionsbehörde mit umfangreichen Kompetenzen, geänderte Verfahrensvorschriften zur vereinfachten Verfolgung von Korruptionsfällen, verschärfte Sanktionen, eine verpflichtende Einführung eines Anti-Korruptions-Compliance Management Systems durch Unternehmen und die Möglichkeit eines „Deferred Prosecution Agreement“ („DPA“).
Gliederung des Beitrags:
A. Neue Behörde "Agence Française Anticorruption" ("AFA") und vereinfachte Verfolgung von Korruptionsfällen
B. Betroffene Unternehmen
C. Verschärfte Anforderungen an Unternehmen
D. Sanktionen
E. Deferred Prosecution Agreement ("DPA")
F. Bewertung und Auswirkungen
Jan 29, 2017
Données bibliographiques / Bibliografische Daten |
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Auteurs / Autoren: | LIMBACH, FRANCIS |
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Source / Fundstelle: | IN: 60 ans d’influences juridiques réciproques franco-allemandes – Jubilé des 60 ans du Centre Juridique Franco-Allemand, Université de la Sarre, Société de législation comparée (coll. "Droit comparé et européen", vol. 24), pp. 109-120. |
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Année / Jahr: | 2016 |
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Catégorie / Kategorie: | Droit civil, Droit des sociétés, Gesellschaftsrecht, Zivilrecht |
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Résumé:
Il est bien connu que le droit allemand et le droit francais puisent dans des sources communes: le droit civil romain, accessoirement les coutumes franques ou autrement germaniques et enfin d'autres éléments que les droits francais et allemand ont empruntés à des tiers, telles certaines règles propres au commerce, en grande partie issues des villes marchandes italiennes. Cette relative homogénéité des ordres juridiques des deux côtés du Rhin facilite les migrations de concepts de part et d'autre et l'on ne s'étonnera pas que ni les acteurs francais ni les acteurs allemands n'aient hésité à s'insprirer des solutions de leur voisin respectif.
I. La contribution francaise dans la classification des sociétés commerciales
II. La contribution francaise aux fondements de la réalité du capital social