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Möglichkeiten und Grenzen nationaler Produkthaftungsregeln – Ein Vergleich des deutschen und französischen Rechts

Données bibliographiques / Bibliografische DatenPrinter
Auteurs / Autoren:ROGMANN, CORINNA
Source / Fundstelle:Nomos, "Saarbrücker Studien zum Internationalen Recht", 255 S.
Année / Jahr:2017
Catégorie / Kategorie:Produkthaftung, Zivilrecht
Mots clef / Schlagworte:PRODUKTHAFTUNG

Kurztext des Verlages: Auf welche Vorschriften kann sich das Opfer eines Produktfehlers berufen? Nur noch auf die Umsetzungsvorschriften der Produkthaftungsrichtlinie oder auch auf originär nationale Regelungen? Diese Frage stellt sich, da sich nationalen Lösungen auch heute noch als in mancherlei Hinsicht für den Geschädigten vorteilhafter erweisen als die Haftung nach der Richtlinie.

Art. 13 Alt. 1 der Produkthaftungslinie scheint den Weg für nationale Regelungen frei zu machen. Die Rechtsprechung des EuGH lässt daran jedoch Zweifel aufkommen. Die bestehenden Ansätze der deutschen und französischen Lehre zur Lösung dieses Problems sind unzureichend. Deshalb schlägt dieses Werk eine eigenständige, für ganz Europa universell anwendbare Lösung vor. Am Beispiel des deutschen und des französischen Rechts wird dieser neue Lösungsansatz verdeutlicht.

Der Schutz von Whistleblowern in Frankreich – Die gesetzliche Neuregelung durch das Gesetz « Sapin II »

Données bibliographiques / Bibliografische DatenPrinter
Auteurs / Autoren:QUERENET-HAHN, BÉNÉDICTE; KETTENBERGER, KAROLINE
Source / Fundstelle:in: RIW 9/2017, S. 557 - 565
Revue / Zeitschrift:Recht der internationalen Wirtschaft
Année / Jahr:2017
Catégorie / Kategorie:Arbeitsrecht, Zivilrecht
Mots clef / Schlagworte:Arbeitnehmer
Zusammenfassung der Autorinnen:

Seit dem Erlass des Gesetzes "Sapin II" vom 09.12.2016 sind Unternehmen in Frankreich, die mindestens 50 Arbeitnehmer beschäftigen, dazu verpflichtet, ein Whistleblowingsystem einzuführen. Arbeitgeber müssen bereits zum 01.01.2018 ein entsprechendes Verfahren eingerichtet haben, das die rechtlichen Anforderungen erfüllt. Eine Durchführungsverordnung vom 19.04.2017 stellt klar, dass jedes Unternehmen selbst bestimmen kann, welche Art von Verfahren am besten geeignet ist, um die gesetzliche Pflicht zu erfüllen, was viele Unternehmen vor große Herausforderungen stellt. Der folgende Artikel ordnet die neuen Pflichten in das aktuelle Rechtssystem ein und bietet praktische Hilfestellung.

 

Gliederung des Beitrags:

I. Einführung

II. Überblick über den Inhalt der Neuregelungen

III. Praktische Umsetzung der Neuregelung des Whistleblower-Status durch das Gesetz "Sapin II"

1. Allgemeingültige Definition des Whistleblowers

a) Anforderungen an die Person des Whistleblowers

aa) Natürliche Person

bb) Gutgläubigkeit (bonne foi)

cc) Uneigennützigkeit (désintéressé)

dd) Persönliche Kenntnis

ee) Unklar: Schutz von Arbeitnehmern, die an mitgeteilten Tatsachen beteiligt waren

ff) Unklar: Schutz von Arbeitnehmern, die von den mitgeteilten Tatsachen auf rechtswidrige Weise Kenntnis erlangt hatten

b) Anforderungen an den Inhalt des vom Whistleblower gegebenen Hinweises

2. Einzuhaltendes Verfahren

IV. Der arbeitsrechtliche Schutz des Hinweisgebers

V. Der strafrechtiche Schutz des Hinweisgebers

VI. Umsetzung der Neuregelung und Einführung eines Whistleblowersystems

1. Inhalt der Durchführungsverordnung

2. Einführung eines Hinweisgebersystems

a) Datenschutzrechtliche Genehmigung

b) Information und Anhörung der Personalvertreter

c) Individuelle Information der Arbeitnehmer

d) Anpassung von Vertraulichkeitsklauseln und -vereinbarungen

VII. Resümee und Ausblick

Das neue französische Vertragsrecht – Zur Reform des Code civil

Données bibliographiques / Bibliografische DatenPrinter
Auteurs / Autoren:BABUSIAUX, ULRIKE; WITZ, CLAUDE
Source / Fundstelle:in: Juristenzeitung, 2017, 10, pp. 496 - 507
Revue / Zeitschrift:Juristen Zeitung (JZ)
Année / Jahr:2017
Catégorie / Kategorie:Zivilrecht
Mots clef / Schlagworte:code civil, Reform, VERTRAGSRECHT, Zivilrecht

Zusammenfassung der Autoren:

Zum Oktober 2016 ist in Frankreich die umfassendste Reform des Obligationenrechts seit Bestehen des Code civil in Kraft getreten. Sie kodifiziert  bestehende Rechtsprechung, beinhaltet aber auch grundlegende Neuerungen, wie den Verzicht auf die cause, die Kontrolle unangemessener Klauseln in den contrats d’adhésion und die gerichtliche Anpassung des Vertrags im Fall einer unvorhersehbaren Änderung der Umstände. Der Beitrag zeigt, wie dem Gesetzgeber im Großen und Ganzen eine Reform gelungen ist, die Tradition und Modernität geschickt miteinander verbindet.

Gliederung des Beitrags:

I. Einleitung

II. Äußere Aspekte der Reform

  1. Restrukturierung des Obligationenrechts
  2. Umfang und Stil der neuen Artikel

III.Vertragsrecht

  1. "Einleitende Bestimmungen" (dispositions liminaires)
  2. Zustandekommen des Vertrags
  3. Vertragsauslegung
  4. Wirkungen des Vertrags

IV. Schluss

« loi sapin 2 »: Die Revolution im französischen Anti-Korruptionsrecht

Données bibliographiques / Bibliografische DatenPrinter
Auteurs / Autoren:SCHUMACHER, KAI; SABY, CHLOE
Source / Fundstelle:CCZ 2017, S. 68 - 70
Revue / Zeitschrift:Corporate Compliance Zeitschrift
Année / Jahr:2017
Catégorie / Kategorie:Zivilrecht
Mots clef / Schlagworte:BESTECHLICHKEIT, BESTECHUNG
Zusammenfassung der Autoren:

Das französische Parlament verabschiedete am 8.11. 2016 das neue Anti-Korruptionsgesetz „loi Sapin 2“. Nach jahrelanger Debatte nimmt damit Frankreich eine einschneidende Zäsur in der Korruptionsbekämpfung vor, eine deutliche Annäherung an US FCPA und UK Bribery Act Regelungen wird dabei verfolgt. Hintergrund dieser Gesetzesinitiative ist die Kritik einer in der Vergangenheit unzureichenden Korruptionsbekämpfung, die sich mit dem häufig recht unbefriedigenden Abschneiden Frankreichs bei den Transparency International Berichten belegen lässt, in denen Frankreich bspw. 2015 nur den Platz 23 einnahm. Gleichzeitig sahen sich französische Unternehmen zahlreichen Verfahren durch ausländische Anti-Korruptionsbehörden mit empfindlichen Sanktionen ausgesetzt.

Im Gesetz „loi Sapin 2“ werden daher umfassende Änderungen im französischen Anti-Korruptionsrecht vorgenommen. Besonders hervorzuheben sind die Errichtung einer neuen Anti-Korruptionsbehörde mit umfangreichen Kompetenzen, geänderte Verfahrensvorschriften zur vereinfachten Verfolgung von Korruptionsfällen, verschärfte Sanktionen, eine verpflichtende Einführung eines Anti-Korruptions-Compliance Management Systems durch Unternehmen und die Möglichkeit eines „Deferred Prosecution Agreement“ („DPA“).

 

Gliederung des Beitrags: 

A. Neue Behörde "Agence Française Anticorruption" ("AFA") und vereinfachte Verfolgung von Korruptionsfällen

B. Betroffene Unternehmen

C. Verschärfte Anforderungen an Unternehmen

D. Sanktionen

E. Deferred Prosecution Agreement ("DPA")

F. Bewertung und Auswirkungen

Influences du droit francais sur le droit allemand des sociétés

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Auteurs / Autoren:LIMBACH, FRANCIS
Source / Fundstelle:IN: 60 ans d’influences juridiques réciproques franco-allemandes – Jubilé des 60 ans du Centre Juridique Franco-Allemand, Université de la Sarre, Société de législation comparée (coll. "Droit comparé et européen", vol. 24), pp. 109-120.
Année / Jahr:2016
Catégorie / Kategorie:Droit civil, Droit des sociétés, Gesellschaftsrecht, Zivilrecht

Résumé: 

Il est bien connu que le droit allemand et le droit francais puisent dans des sources communes: le droit civil romain, accessoirement les coutumes franques ou autrement germaniques et enfin d'autres éléments que les droits francais et allemand ont empruntés à des tiers, telles certaines règles propres au commerce, en grande partie issues des villes marchandes italiennes. Cette relative homogénéité des ordres juridiques des deux côtés du Rhin facilite les migrations de concepts de part et d'autre et l'on ne s'étonnera pas que ni les acteurs francais ni les acteurs allemands n'aient hésité à s'insprirer des solutions de leur voisin respectif.

I. La contribution francaise dans la classification des sociétés commerciales

II. La contribution francaise aux fondements de la réalité du capital social