Die Reform des französischen Vertragsrechts – Ein Schritt zu mehr europäischer Konvergenz?

Données bibliographiques / Bibliografische DatenPrinter
Auteurs / Autoren:BIEN, FLORIAN; BORGHETTI, JEAN-SÉBASTIEN
Source / Fundstelle:Mohr Siebeck, 321 S.
Année / Jahr:2018
Catégorie / Kategorie:Schuldrecht
Mots clef / Schlagworte:code civil, Reform, VERTRAGSRECHT
Kurztext des Verlages:

Am 1. Oktober 2016 ist mit der Reform des Vertrags- und Schuldrechts die größte Reform in der über 200jährigen Geschichte des französischen Code civil in Kraft getreten. Von den Neuregelungen betroffen sind zentrale Bereiche des allgemeinen Vertragsrechts, des allgemeinen und des besonderen Schuldrechts. Die in diesem Band versammelten Beiträge führender französischer und deutscher Rechtswissenschaftler stellen das neue französische Vertragsrecht vor, analysieren es rechtsvergleichend und bewerten es vor dem Hintergrund europäischer Harmonisierungstendenzen. Das Spektrum der angesprochenen Einzelfragen reicht von der Anbahnung des Vertrags und den Voraussetzungen des Vertragsschlusses über die Behandlung von Störungen des vertraglichen Gleichgewichts und die Rechtsfolgen von Leistungsstörungen bis hin zur Forderungsabtretung und Subrogation. Im Anhang sind große Teile des Reformgesetzes mit deutscher Übersetzung abgedruckt.

Das neue französische Schuldrecht – Eine deutsche Perspektive

Données bibliographiques / Bibliografische DatenPrinter
Auteurs / Autoren:SCHMIDT-RÄNTSCH, JOHANNA
Source / Fundstelle:IWRZ 2017, S. 159 - 163
Revue / Zeitschrift:Zeitschrift für Internationales Wirtschaftsrecht
Année / Jahr:2017
Catégorie / Kategorie:Schuldrecht
Mots clef / Schlagworte:Reform, Schuldrechtsmodernisierung, Schuldrechtsreform, VERTRAGSRECHT
Zusammenfassung der Autorin (aus dem Englischen übersetzt):

Darf der französische Gesetzgeber den Code civil ändern? - Natürlich. Aber: Kodifikationen wie der Code civil sind besondere Parlamentsakte. Sie bilden die Grundlage der zivilen Ordnung eines Staates und müssen sorgsam gehandhabt und überarbeitet werden. Ihre Änderung stellt für den Gesetzgeber eine Herausforderung dar. Bei der Änderung der eigenen Kodifizierung lohnt es sich immer, die Entwicklung der bürgerlichen Gesetzbücher der Nachbarn zu berücksichtigen. Diese haben Tendenz sich anzunähern - und man sollte sich bewusst sein, dass man aus dem was unsere Nachbarn tun lernen kann.

Gliederung des Beitrags:

I. Darf der heutige Gesetzgeber das Vertragsrecht des BGB oder des Code civil ändern?

II. Lohnt sich ein Blick auf die Kodifikationen unserer Nachbarn?

III. Wann kommt die nächste Reform?

IV. Was machen nun die Gerichte?

V. Fazit

 

Das neue französische Vertragsrecht – Zur Reform des Code civil

Données bibliographiques / Bibliografische DatenPrinter
Auteurs / Autoren:BABUSIAUX, ULRIKE; WITZ, CLAUDE
Source / Fundstelle:in: Juristenzeitung, 2017, 10, pp. 496 - 507
Revue / Zeitschrift:Juristen Zeitung (JZ)
Année / Jahr:2017
Catégorie / Kategorie:Zivilrecht
Mots clef / Schlagworte:code civil, Reform, VERTRAGSRECHT, Zivilrecht

Zusammenfassung der Autoren:

Zum Oktober 2016 ist in Frankreich die umfassendste Reform des Obligationenrechts seit Bestehen des Code civil in Kraft getreten. Sie kodifiziert  bestehende Rechtsprechung, beinhaltet aber auch grundlegende Neuerungen, wie den Verzicht auf die cause, die Kontrolle unangemessener Klauseln in den contrats d’adhésion und die gerichtliche Anpassung des Vertrags im Fall einer unvorhersehbaren Änderung der Umstände. Der Beitrag zeigt, wie dem Gesetzgeber im Großen und Ganzen eine Reform gelungen ist, die Tradition und Modernität geschickt miteinander verbindet.

Gliederung des Beitrags:

I. Einleitung

II. Äußere Aspekte der Reform

  1. Restrukturierung des Obligationenrechts
  2. Umfang und Stil der neuen Artikel

III.Vertragsrecht

  1. "Einleitende Bestimmungen" (dispositions liminaires)
  2. Zustandekommen des Vertrags
  3. Vertragsauslegung
  4. Wirkungen des Vertrags

IV. Schluss

Die Reform des französischen Schuldvertragsrechts, des Regime und des Beweises schuldrechtlicher Verbindlichkeiten durch Ordonnance Nr. 2016-131 vom 10.02.2016 – Zweiter Teil: Allgemeine Vorschriften, régime général, und Beweis, preuve, der schuldrechtlichen Verbindlichkeiten

Données bibliographiques / Bibliografische DatenPrinter
Auteurs / Autoren:SONNENBERGER, HANS JÜRGEN
Source / Fundstelle:ZEuP 2017, S. 778 - 835
Revue / Zeitschrift:Zeitschrift für Europäisches Privatrecht
Année / Jahr:2017
Catégorie / Kategorie:Schuldrecht
Mots clef / Schlagworte:BEWEIS, Reform, Schuldrechtsreform, SCHULDVERHAELTNIS, VERTRAGSRECHT
Zusammenfassung des Autors:

Der erste Teil der Reform des französischen Schuldvertragsrechts, der die Quellen der Schuldverhältnisse betrifft, ist in ZEuP 2017, 6 ff. untersucht worden. Der zweite Teil behandelt das régime général der Verpflichtungen und Forderungen, die aus den dort behandelten Quellen resultieren. Der Beitrag legt die verschiedenen Arten der Verpflichtungen und die Geschäfte über die Verpflichtungen und Forderungen dar, vor allem die Übertragung von Rechten. Ferner widmet sich der Beitrag den Möglichkeiten für Gläubiger, Forderungen zu sichern und durchzusetzen, den verschiedenen Formen des Erlöschens von Verbindlichkeiten und Forderungen wegen Erfüllung, Nichtbestehen oder Verzug. Entsprechend dem französischen Verständnis geht der Autor auch auf die Reform des Beweisrechts in diesem Kontext ein. Der Beitrag endet mit einer Gesamtbeurteilung der Reform.

Gliederung des Beitrags:

I. Vorbemerkung

II. Drittes Buch des Code Civil, Titel IV. Die allgemeinen Vorschriften über schuldrechtliche Verpflichtungen, régime général, Art. 1304 - 1352-9 Code civil (neu)

1. Allgemeines

2. Die Arten, modalités, schuldrechtlicher Verpflichtungen (Erstes Kapitel)

a) Allgemeines

b) Bedingte und befristete Verpflichtungen, obligations conditionnelles et à terme

c) Die - insbesondere subjektive - mehrfache Verpflichtung, obligation plurale

3. Geschäfte über Verpflichtungen / Forderungen (Zweites Kapitel)

a) Überblick

b) Die Forderungsabtretung, cession de créance

c) Die Schuldübernahme, cession de dette (reprise de dette)

d) Die Schuldumwandlung, novation

e) Die Anweisung, délégation

4. Die dem Gläubiger zu Gebote stehenden Klagen / Ansprüche (drittes Kapitel)

5. Das Erlöschen der Verbindlichkeit (Viertes Kapitel)

a) Überblick

b) Leistung und Erfüllung, paiement

c) Der Verzug, mise en demeure

aa) Verzug des Schuldners

bb) Verzug des Gläubigers

d) Die Leistung mit Eintritt in die Rechtsstellung des Gläubigers, subrogation (personnelle)

e) Die Aufrechnung, compensation

f) Konfusion und Schulderlass, confusion, remise de dette

6. Erstattung von Leistungen, restitution

III. Drittes Buch des Code civil, Titel IV Bis: Der Beweis schuldrechtlicher Verbindlichkeiten, Art. 1353 - 1386-1 Code civil (neu)

1. Vorbemerkung

2. Allgemeine Vorschriften

3. Zulässigkeit der Beweismittel für schuldrechtliche Verpflichtungen

4. Das neue BEweismittelrecht, insbesondere der urkundliche Beweis von Rechtsgeschäften

IV. Kurze Würdigung der Reform

Die Reform des französischen Schuldvertragsrechts, des Regimes und des Beweises schuldrechtlicher Verbindlichkeiten durch Ordonnance Nr. 2016-131 vom 10.02.2016 – Erster Teil: Quellen der Schuldverhältnisse

Données bibliographiques / Bibliografische DatenPrinter
Auteurs / Autoren:SONNENBERGER, HANS JÜRGEN
Source / Fundstelle:ZEuP 2017, S. 6 - 67
Revue / Zeitschrift:Zeitschrift für Europäisches Privatrecht
Année / Jahr:2017
Catégorie / Kategorie:Schuldrecht
Mots clef / Schlagworte:Reform, Schuldrechtsreform, SCHULDVERHAELTNIS, VERTRAGSRECHT
Zusammenfassung des Autors:

Durch die ordonnance vom 10.02. 2016, die mit Einbringung eines Ratifizierungsgesetzes am 06.07. 2016 in das parlamentarische Ratifizierungsverfahren in Kraft getreten und ab 01.10. 2016 anzuwenden ist, wurde das allgemeine Vertragsrecht und das Recht des Beweises von Verträgen des Code civil reformiert und ein neuer Abschnitt „Regime schuldrechtlicher Verpflichtungen“ in das Gesetzbuch eingeführt. Gegenstand des Artikels ist eine einführende Darstellung und Würdigung des allgemeinen Vertragsrechts, soweit es sich um erhebliche Veränderungen des bisherigen Rechts handelt, ergänzt durch Vergleiche mit dem deutschen Recht. Das Regime schuldrechtlicher Verpflichtungen wird im zweiten Artikel folgen.

Gliederung des Beitrags:

I. Einleitung

1. Zur neuen Ordnung

2. Zum Inhalt der Reform

3. Zur Rechtsform

II. Drittes Buch des Code Civil, Titel III: Die Quellen der Schuldverhältnisse, Art. 1100 - 1304-4 Code civil (neu)

1. Das Schuldvertragsrecht, Titel III, Untertitel I Code civil

a) Grundlagen, Kapitel I

b) Der Vertragsschluss - Kapitel II

aa) Die Verhandlungsphase

bb) Die Abschlussphase

cc) Vertragliche Vereinbarungen vor einem Vertragsschluss

dd) Elektronische Technik beim Abschluss eines Vertrages

c) Gültigkeit und Inhalt des Vertrages

aa) Vorbemerkungen

bb) Der consentement

cc) Geschäftsfähigkeit, capacité, und Stellvertretung, représentation

(i) Allgemeines und capacité

(ii) Stellvertretung

dd) Der Inhalt des Vertrages

d) Nichtigkeit und Hinfälligkeit des Vertrages, nullité und caducité

e) Die Auslegung von Verträgen - Kapitel III

f) Die Vertragswirkungen - Kapitel IV

aa) Die Wirkungen für und gegen die Parteien

bb) Die Wirkungen betreffend Dritte

cc) Die Dauer des Vertrages

g) Abtretung des Vertrages

h) Die Nichterfüllung (Leistungsstörung) und ihre Folgen

2. Außervertragliche Schuldverhältnisse, Untertitel II und III

a) Vorbemerkungen

b) Geschäftsführung ohne Auftrag, Untertitel III, Kapitel I

c) Ungerechtfertigte Bereicherung, Untertitel III, Kapitel II und III