Avr 27, 2012
DER BEITRAG BEFASST SICH MIT DEM KEYWORD-ADVERTISING UND DER "ADWORDS" PROBLEMATIK DER INTERNET SUCHMASCHINE GOOGLE. DARGESTELLT WERDEN SACHVERHALT UND RECHTLICHE PROBLEME DER AUSGANGSVERFAHREN VOR DEM FRANZOESISCHEN KASSATIONSHOF, DER AUFGRUND DES VORHANDENSEINS EUROPAEISCHEN RECHTS DEN EUGH IM WEGE DER VORABENTSCHEIDUNG NACH ART. 267 AEUV ANGERUFEN HAT. ANSCHLIESSEND WIRD DIE DARAUFHIN ERGANGENE ENTSCHEIDUNG DES EUGH (SOG."GOOGLE ADWORDS ENTSCHEIDUNG"G DARGESTELLT UND BEWERTET. SCHLIESSLICH ERFOLGT EINE UEBERTRAGUNG DER VOM EUGH AUFGESTELLTEN ENTSCHEIDUNGSGRUNDSAETZE AUF DEN BANANANABAY-FALL DES BGH.
Avr 27, 2012
Données bibliographiques / Bibliografische Daten |
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| Auteurs / Autoren: | HENNING, FRAUKE; HENNING-BODEWIG, FRAUKE; |
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| Revue / Zeitschrift: | Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht-internationaler Teil |
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| Année / Jahr: | 2011 |
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| Localisation / Standort: | DEUTSCH-EUROPÄISCHES JURIDICUM |
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| Type / Typ: | |
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| Catégorie / Kategorie: | Geistiges Eigentum |
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| Mots clef / Schlagworte: | DROIT DE LA CONCURRENCE |
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Der Verfasser behandelt die<< AdWords<<-Problematik. Hierbei werden die drei Hauptakteure, nämlich der Anbieter eines entgeltlichen Referenzierungsdienstes (zumeist Suchmaschinenbetreiber), der werbende Wirtschaftsteilnehmer und der Internetuser, vorgestellt. Ferner werden die divergierenden Rechtsprechungstendenzen in den EU-Mitgliedsstaaten beschrieben und die aufgestellten Leitlinien des EuGH (Entscheidung vom 23 März 2010) vorgestellt. Der Verfasser unterteilt die Problematik der >>AdWords<< in die Haftung des Referenzierungsdienstanbieters, des Werbenden und die Rolle des Internetusers, wobei jeweils markenrechtliche, wettbewerbsrechtliche und lauterkeitsrechtliche Aspekte besprochen werden. Insgesamt sei die Entscheidung des EuGH nicht geeignet, um f?â'r ausreichende Rechtsvereinheitlichung und Rechtssicherheit zu sorgen.
Avr 27, 2012
Données bibliographiques / Bibliografische Daten |
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| Auteurs / Autoren: | PLAISANT, ROBERT; |
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| Revue / Zeitschrift: | Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht-internationaler Teil |
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| Année / Jahr: | 1959 |
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| Localisation / Standort: | Lehrstuhl für französisches öffentliches Recht/Uni Saarbrücken |
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| Type / Typ: | |
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| Catégorie / Kategorie: | Geistiges Eigentum |
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| Mots clef / Schlagworte: | PROPRIETE INTELLECTUELLE |
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"DER AUTOR ZEIGT IN EINEM ERSTEN ABSCHNITT DIE VERSCHIEDENEN SCHUTZBEREICHE DER DREI GESETZE (GESETZ VOM 11 MÄRZ 1957 ÜBER DAS LITERARISCHE UND KÜNSTLERISCHE EIGENTUM; GESETZ" "VOM 14 JULI 1909 ÜBER DIE MUSTER UND MODELLE; GESETZ VOM 12 MÄRZ 1952 ÜBER DIE BEKLEIDUNG- UND SCHMUCKWAREN DER SAISONINDUSTRIE) ÜBER DEN SCHUTZ DES GEISTIGEN EIGENTUMS AUF." IM ANSCHLUSS ERLÄUTERT ER VERSCHIEDENE REFORMVORHABEN BZGL. DES GESETZES VON 1909, DIE AUCH VOR DEM HINTERGRUND DER GRÜNDUNG DER EWG PROBLEMATISIERT WERDEN.
Avr 27, 2012
Données bibliographiques / Bibliografische Daten |
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| Auteurs / Autoren: | SONNENBERGER, HANS JUERGEN; DAMMANN, REINHARD; |
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| Année / Jahr: | 2008 |
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| Localisation / Standort: | Universitätsbibliothek der Uni Saarbrücken |
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| Type / Typ: | |
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| Catégorie / Kategorie: | Arbeitsrecht, Geistiges Eigentum, Handelsrecht, Sozialrecht, Wettbewerbsrecht |
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| Mots clef / Schlagworte: | KAUFMANN, COMMERCE, DROIT COMMERCIAL, DROIT DE LA CONCURRENCE, DROIT DES SOCIETES, DROIT DU TRAVAIL, DROIT SOCIAL, Entreprise, FONDS DE COMMERCE, PROPRIETE INTELLECTUELLE, SOCIETE COMMERCIALE |
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DIE NEUAUFLAGE DES FRANZOESISCHEN HANDELS- UND WIRTSCHAFTSRECHTS BRINGT DAS WERK AUF DEN STAND VON AUGUST 2007 UND BERUECKSICHTIGT SOMIT INSBESONDERE DIE NEUFASSUNG DES CODE DE COMMERCE IM JAHRE 2000 UND DIE SICH DARAUS ERGEBENDEN AENDERUNGEN. IN BEZUG AUF DIE VORAUFLAGE IST DER INHALT ERNEUT AUSGEWEITET WORDEN. SO IST DEM BANKRECHT NUN EIN EIGENES KAPITEL GEWIDMET.
DAS WERK GLIEDERT SICH IN FOLGENDE 9 KAPITEL: QUELLEN DES HANDELS- UND "WIRTSCHAFTSRECHTS; HANDELSTAETIGKEIT UND RECHT" "DER KAUFLEUTE; DIE" "GESELLSCHAFTEN; DAS HANDELSUNTERNEHMEN IM" WIRTSCHAFTSLEBEN (FONDS DE COMMERCE, GRUNDLAGEN DES GEWERBLICHEN "RECHTSSCHUTZES UND DES WETTBEWERBS- RECHTS);" UNTERNEHMEN UND "ARBEITNEHMER (ARBEITS- UND SOZIALRECHTLICHE ASPEKTE);" EINZELNE "HANDELSVERTRAEGE; BANKRECHT; INSOLVENZRECHT, INTERNATIONALES" HANDELS- UND VERFAHRENSRECHT.
Avr 27, 2012
Données bibliographiques / Bibliografische Daten |
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| Auteurs / Autoren: | DIEDERICHSEN, ALMUT; |
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| Revue / Zeitschrift: | Recht der Internationalen Wirtschaft |
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| Année / Jahr: | 2008 |
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| Localisation / Standort: | Juristische Seminarbibliothek der Uni Saarbrücken |
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| Type / Typ: | |
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| Catégorie / Kategorie: | Geistiges Eigentum, Internationales Privatrecht, Wettbewerbsrecht, Zivilrecht |
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| Mots clef / Schlagworte: | ZUSTAENDIGKEIT, ZUSTAENDIGKEIT, INTERNATIONALE-, COMPETENCE, COMPETENCE INTERNATIONALE, Droit civil, DROIT D'AUTEUR, PROCEDURE CIVILE, PROPRIETE INTELLECTUELLE |
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DER BEITRAG BESCHAEFTIGT SICH MIT DER FRAGE DER INTERNATIONALEN ZUSTAENDIGKEIT FRANZOESISCHER GERICHTE BEI BEHAUPTETEN WETTBEWERBS-, ODER MARKENRECHTLICHEN VERSTOESSEN IM INTERNET UND IST ZUGLEICH EINE BESPRECHUNG DER ENTSCHEIDUNG DER HANDELSKAMMER DES FRANZOESISCHEN KASSATIONSHOFES VOM 20.03.2007. AUSGANGSPUNKT IST DIE BEHAUPTUNG EINER FRANZOESISCHEN KLAEGERPARTEI, EIN AUSLAENDISCHES UNTERNEHMEN BETREIBE EINE INTERNETSEITE UND DIESE GREIFE IN, DURCH FRANZOESISCHES MARKENRECHZ GESCHUETZTE, RECHTSPOSITIONEN EIN. DARGESTELLT WERDEN ZUNAECHST DIE ZWEI IN DER FRANZOESISCHEN RECHTSPRECHUNG VERTRETENEN THEORIEN DER ZUSTAENDIGKEITSBEGRUENDUNG IN OBIGEN KONSTELLATIONEN: DIE THEORIE DER ABRUFBARKEIT DES KASSATIONSHOFES, GEGENUEBER DER, VON DEN INSTANZGERICHTEN BEVORZUGT ANGEWANDTEN, THEORIE DER AUSRICHTUNG DER INTERNETPRAESENZ. HIERAN SCHLIESST SICH EIN KOMMENTAR ZUR ENTSCHEIDUNG DES KASSATIONSHOFES VOM 20.03.2007 AN, IN DER DIE AUTORIN EINE MOEGLICHE ABKEHR VON DER THEORIE DER ABRUFBARKEIT SIEHT. IN EINER SCHLUSSBETRACHTUNG WERDEN DIE AUSWIRKUNGEN DIESER RECHTSPRECHUNG AUF DEUTSCHE UNTERNEHMEN MIT INTERNETPRAESENZ BELEUCHTET.