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GOOGLE FRANCE UND GOOGLE – KLAERUNG BEI MARKENRECHTSVERLETZUNGEN

Données bibliographiques / Bibliografische DatenPrinter
Auteurs / Autoren:SPLITTGERBER, ANDREAS;
Revue / Zeitschrift:Neue Juristische Wochenschrift
Année / Jahr:2010
Localisation / Standort:Juristische Seminarbibliothek der Uni Saarbrücken
Type / Typ:
Catégorie / Kategorie:Europarecht, Geistiges Eigentum, Internationales Privatrecht
Mots clef / Schlagworte:Rechtsprechung, COMMERCE, Droit civil, DROIT D'AUTEUR, DROIT DE LA CONCURRENCE, Jurisprudence, PROPRIETE INTELLECTUELLE
DER BEITRAG BEFASST SICH MIT DEM KEYWORD-ADVERTISING UND DER "ADWORDS" PROBLEMATIK DER INTERNET SUCHMASCHINE GOOGLE. DARGESTELLT WERDEN SACHVERHALT UND RECHTLICHE PROBLEME DER AUSGANGSVERFAHREN VOR DEM FRANZOESISCHEN KASSATIONSHOF, DER AUFGRUND DES VORHANDENSEINS EUROPAEISCHEN RECHTS DEN EUGH IM WEGE DER VORABENTSCHEIDUNG NACH ART. 267 AEUV ANGERUFEN HAT. ANSCHLIESSEND WIRD DIE DARAUFHIN ERGANGENE ENTSCHEIDUNG DES EUGH (SOG."GOOGLE ADWORDS ENTSCHEIDUNG"G DARGESTELLT UND BEWERTET. SCHLIESSLICH ERFOLGT EINE UEBERTRAGUNG DER VOM EUGH AUFGESTELLTEN ENTSCHEIDUNGSGRUNDSAETZE AUF DEN BANANANABAY-FALL DES BGH.

« ADWORDS » UND DER WERBENDE ÔÇô VERWIRRUNG (NICHT NUR) IM FRANZÖSISCHEN RECHT

Données bibliographiques / Bibliografische DatenPrinter
Auteurs / Autoren:HENNING, FRAUKE; HENNING-BODEWIG, FRAUKE;
Revue / Zeitschrift:Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht-internationaler Teil
Année / Jahr:2011
Localisation / Standort:DEUTSCH-EUROPÄISCHES JURIDICUM
Type / Typ:
Catégorie / Kategorie:Geistiges Eigentum
Mots clef / Schlagworte:DROIT DE LA CONCURRENCE
Der Verfasser behandelt die<< AdWords<<-Problematik. Hierbei werden die drei Hauptakteure, nämlich der Anbieter eines entgeltlichen Referenzierungsdienstes (zumeist Suchmaschinenbetreiber), der werbende Wirtschaftsteilnehmer und der Internetuser, vorgestellt. Ferner werden die divergierenden Rechtsprechungstendenzen in den EU-Mitgliedsstaaten beschrieben und die aufgestellten Leitlinien des EuGH (Entscheidung vom 23 März 2010) vorgestellt. Der Verfasser unterteilt die Problematik der >>AdWords<< in die Haftung des Referenzierungsdienstanbieters, des Werbenden und die Rolle des Internetusers, wobei jeweils markenrechtliche, wettbewerbsrechtliche und lauterkeitsrechtliche Aspekte besprochen werden. Insgesamt sei die Entscheidung des EuGH nicht geeignet, um f?â'r ausreichende Rechtsvereinheitlichung und Rechtssicherheit zu sorgen.

DER SCHUTZ VON WERKEN DER ANGEWANDTEN KUSTEN IM FRANZÖSISCHEN RECHT

Données bibliographiques / Bibliografische DatenPrinter
Auteurs / Autoren:PLAISANT, ROBERT;
Revue / Zeitschrift:Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht-internationaler Teil
Année / Jahr:1959
Localisation / Standort:Lehrstuhl für französisches öffentliches Recht/Uni Saarbrücken
Type / Typ:
Catégorie / Kategorie:Geistiges Eigentum
Mots clef / Schlagworte:PROPRIETE INTELLECTUELLE
"DER AUTOR ZEIGT IN EINEM ERSTEN ABSCHNITT DIE VERSCHIEDENEN SCHUTZBEREICHE DER DREI GESETZE (GESETZ VOM 11 MÄRZ 1957 ÜBER DAS LITERARISCHE UND KÜNSTLERISCHE EIGENTUM; GESETZ" "VOM 14 JULI 1909 ÜBER DIE MUSTER UND MODELLE; GESETZ VOM 12 MÄRZ 1952 ÜBER DIE BEKLEIDUNG- UND SCHMUCKWAREN DER SAISONINDUSTRIE) ÜBER DEN SCHUTZ DES GEISTIGEN EIGENTUMS AUF." IM ANSCHLUSS ERLÄUTERT ER VERSCHIEDENE REFORMVORHABEN BZGL. DES GESETZES VON 1909, DIE AUCH VOR DEM HINTERGRUND DER GRÜNDUNG DER EWG PROBLEMATISIERT WERDEN.

FRANZOESISCHES HANDELS- UND WIRTSCHAFTSRECHT

Données bibliographiques / Bibliografische DatenPrinter
Auteurs / Autoren:SONNENBERGER, HANS JUERGEN; DAMMANN, REINHARD;
Année / Jahr:2008
Localisation / Standort:Universitätsbibliothek der Uni Saarbrücken
Type / Typ:
Catégorie / Kategorie:Arbeitsrecht, Geistiges Eigentum, Handelsrecht, Sozialrecht, Wettbewerbsrecht
Mots clef / Schlagworte:KAUFMANN, COMMERCE, DROIT COMMERCIAL, DROIT DE LA CONCURRENCE, DROIT DES SOCIETES, DROIT DU TRAVAIL, DROIT SOCIAL, Entreprise, FONDS DE COMMERCE, PROPRIETE INTELLECTUELLE, SOCIETE COMMERCIALE
DIE NEUAUFLAGE DES FRANZOESISCHEN HANDELS- UND WIRTSCHAFTSRECHTS BRINGT DAS WERK AUF DEN STAND VON AUGUST 2007 UND BERUECKSICHTIGT SOMIT INSBESONDERE DIE NEUFASSUNG DES CODE DE COMMERCE IM JAHRE 2000 UND DIE SICH DARAUS ERGEBENDEN AENDERUNGEN. IN BEZUG AUF DIE VORAUFLAGE IST DER INHALT ERNEUT AUSGEWEITET WORDEN. SO IST DEM BANKRECHT NUN EIN EIGENES KAPITEL GEWIDMET.
DAS WERK GLIEDERT SICH IN FOLGENDE 9 KAPITEL: QUELLEN DES HANDELS- UND "WIRTSCHAFTSRECHTS; HANDELSTAETIGKEIT UND RECHT" "DER KAUFLEUTE; DIE" "GESELLSCHAFTEN; DAS HANDELSUNTERNEHMEN IM" WIRTSCHAFTSLEBEN (FONDS DE COMMERCE, GRUNDLAGEN DES GEWERBLICHEN "RECHTSSCHUTZES UND DES WETTBEWERBS- RECHTS);" UNTERNEHMEN UND "ARBEITNEHMER (ARBEITS- UND SOZIALRECHTLICHE ASPEKTE);" EINZELNE "HANDELSVERTRAEGE; BANKRECHT; INSOLVENZRECHT, INTERNATIONALES" HANDELS- UND VERFAHRENSRECHT.

DIE INTERNATIONALE ZUSTAENDIGKEIT DER FRANZOESISCHEN GERICHTE BEI WETTBEWERBS- UND MARKENRECHTLICHEN VERSTOESSEN IM INTERNET

Données bibliographiques / Bibliografische DatenPrinter
Auteurs / Autoren:DIEDERICHSEN, ALMUT;
Revue / Zeitschrift:Recht der Internationalen Wirtschaft
Année / Jahr:2008
Localisation / Standort:Juristische Seminarbibliothek der Uni Saarbrücken
Type / Typ:
Catégorie / Kategorie:Geistiges Eigentum, Internationales Privatrecht, Wettbewerbsrecht, Zivilrecht
Mots clef / Schlagworte:ZUSTAENDIGKEIT, ZUSTAENDIGKEIT, INTERNATIONALE-, COMPETENCE, COMPETENCE INTERNATIONALE, Droit civil, DROIT D'AUTEUR, PROCEDURE CIVILE, PROPRIETE INTELLECTUELLE
DER BEITRAG BESCHAEFTIGT SICH MIT DER FRAGE DER INTERNATIONALEN ZUSTAENDIGKEIT FRANZOESISCHER GERICHTE BEI BEHAUPTETEN WETTBEWERBS-, ODER MARKENRECHTLICHEN VERSTOESSEN IM INTERNET UND IST ZUGLEICH EINE BESPRECHUNG DER ENTSCHEIDUNG DER HANDELSKAMMER DES FRANZOESISCHEN KASSATIONSHOFES VOM 20.03.2007. AUSGANGSPUNKT IST DIE BEHAUPTUNG EINER FRANZOESISCHEN KLAEGERPARTEI, EIN AUSLAENDISCHES UNTERNEHMEN BETREIBE EINE INTERNETSEITE UND DIESE GREIFE IN, DURCH FRANZOESISCHES MARKENRECHZ GESCHUETZTE, RECHTSPOSITIONEN EIN. DARGESTELLT WERDEN ZUNAECHST DIE ZWEI IN DER FRANZOESISCHEN RECHTSPRECHUNG VERTRETENEN THEORIEN DER ZUSTAENDIGKEITSBEGRUENDUNG IN OBIGEN KONSTELLATIONEN: DIE THEORIE DER ABRUFBARKEIT DES KASSATIONSHOFES, GEGENUEBER DER, VON DEN INSTANZGERICHTEN BEVORZUGT ANGEWANDTEN, THEORIE DER AUSRICHTUNG DER INTERNETPRAESENZ. HIERAN SCHLIESST SICH EIN KOMMENTAR ZUR ENTSCHEIDUNG DES KASSATIONSHOFES VOM 20.03.2007 AN, IN DER DIE AUTORIN EINE MOEGLICHE ABKEHR VON DER THEORIE DER ABRUFBARKEIT SIEHT. IN EINER SCHLUSSBETRACHTUNG WERDEN DIE AUSWIRKUNGEN DIESER RECHTSPRECHUNG AUF DEUTSCHE UNTERNEHMEN MIT INTERNETPRAESENZ BELEUCHTET.