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GOOGLE FRANCE UND GOOGLE – KLAERUNG BEI MARKENRECHTSVERLETZUNGEN

Données bibliographiques / Bibliografische DatenPrinter
Auteurs / Autoren:SPLITTGERBER, ANDREAS;
Revue / Zeitschrift:Neue Juristische Wochenschrift
Année / Jahr:2010
Localisation / Standort:Juristische Seminarbibliothek der Uni Saarbrücken
Type / Typ:
Catégorie / Kategorie:Europarecht, Geistiges Eigentum, Internationales Privatrecht
Mots clef / Schlagworte:Rechtsprechung, COMMERCE, Droit civil, DROIT D'AUTEUR, DROIT DE LA CONCURRENCE, Jurisprudence, PROPRIETE INTELLECTUELLE
DER BEITRAG BEFASST SICH MIT DEM KEYWORD-ADVERTISING UND DER "ADWORDS" PROBLEMATIK DER INTERNET SUCHMASCHINE GOOGLE. DARGESTELLT WERDEN SACHVERHALT UND RECHTLICHE PROBLEME DER AUSGANGSVERFAHREN VOR DEM FRANZOESISCHEN KASSATIONSHOF, DER AUFGRUND DES VORHANDENSEINS EUROPAEISCHEN RECHTS DEN EUGH IM WEGE DER VORABENTSCHEIDUNG NACH ART. 267 AEUV ANGERUFEN HAT. ANSCHLIESSEND WIRD DIE DARAUFHIN ERGANGENE ENTSCHEIDUNG DES EUGH (SOG."GOOGLE ADWORDS ENTSCHEIDUNG"G DARGESTELLT UND BEWERTET. SCHLIESSLICH ERFOLGT EINE UEBERTRAGUNG DER VOM EUGH AUFGESTELLTEN ENTSCHEIDUNGSGRUNDSAETZE AUF DEN BANANANABAY-FALL DES BGH.

« ADWORDS » UND DER WERBENDE ÔÇô VERWIRRUNG (NICHT NUR) IM FRANZÖSISCHEN RECHT

Données bibliographiques / Bibliografische DatenPrinter
Auteurs / Autoren:HENNING, FRAUKE; HENNING-BODEWIG, FRAUKE;
Revue / Zeitschrift:Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht-internationaler Teil
Année / Jahr:2011
Localisation / Standort:DEUTSCH-EUROPÄISCHES JURIDICUM
Type / Typ:
Catégorie / Kategorie:Geistiges Eigentum
Mots clef / Schlagworte:DROIT DE LA CONCURRENCE
Der Verfasser behandelt die<< AdWords<<-Problematik. Hierbei werden die drei Hauptakteure, nämlich der Anbieter eines entgeltlichen Referenzierungsdienstes (zumeist Suchmaschinenbetreiber), der werbende Wirtschaftsteilnehmer und der Internetuser, vorgestellt. Ferner werden die divergierenden Rechtsprechungstendenzen in den EU-Mitgliedsstaaten beschrieben und die aufgestellten Leitlinien des EuGH (Entscheidung vom 23 März 2010) vorgestellt. Der Verfasser unterteilt die Problematik der >>AdWords<< in die Haftung des Referenzierungsdienstanbieters, des Werbenden und die Rolle des Internetusers, wobei jeweils markenrechtliche, wettbewerbsrechtliche und lauterkeitsrechtliche Aspekte besprochen werden. Insgesamt sei die Entscheidung des EuGH nicht geeignet, um f?â'r ausreichende Rechtsvereinheitlichung und Rechtssicherheit zu sorgen.

DER SCHUTZ VON WERKEN DER ANGEWANDTEN KUSTEN IM FRANZÖSISCHEN RECHT

Données bibliographiques / Bibliografische DatenPrinter
Auteurs / Autoren:PLAISANT, ROBERT;
Revue / Zeitschrift:Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht-internationaler Teil
Année / Jahr:1959
Localisation / Standort:Lehrstuhl für französisches öffentliches Recht/Uni Saarbrücken
Type / Typ:
Catégorie / Kategorie:Geistiges Eigentum
Mots clef / Schlagworte:PROPRIETE INTELLECTUELLE
"DER AUTOR ZEIGT IN EINEM ERSTEN ABSCHNITT DIE VERSCHIEDENEN SCHUTZBEREICHE DER DREI GESETZE (GESETZ VOM 11 MÄRZ 1957 ÜBER DAS LITERARISCHE UND KÜNSTLERISCHE EIGENTUM; GESETZ" "VOM 14 JULI 1909 ÜBER DIE MUSTER UND MODELLE; GESETZ VOM 12 MÄRZ 1952 ÜBER DIE BEKLEIDUNG- UND SCHMUCKWAREN DER SAISONINDUSTRIE) ÜBER DEN SCHUTZ DES GEISTIGEN EIGENTUMS AUF." IM ANSCHLUSS ERLÄUTERT ER VERSCHIEDENE REFORMVORHABEN BZGL. DES GESETZES VON 1909, DIE AUCH VOR DEM HINTERGRUND DER GRÜNDUNG DER EWG PROBLEMATISIERT WERDEN.

ANMERKUNG ZUR ENTSCHEIDUNG DER COUR DE CASSATION, URT. V. 11.01.2005: HUGO BOSS GESELLSCHAFT ./. REEMTSMA CIGARETTENFABRIK

Données bibliographiques / Bibliografische DatenPrinter
Auteurs / Autoren:WELL-SZOENYI, CATHERINE;
Revue / Zeitschrift:Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht-internationaler Teil
Année / Jahr:2006
Localisation / Standort:Juristische Seminarbibliothek der Uni Saarbrücken
Type / Typ:
Catégorie / Kategorie:Geistiges Eigentum, Internationales Privatrecht
Mots clef / Schlagworte:Rechtsprechung, COMMERCE, Droit civil, DROIT D'AUTEUR, DROIT DE LA CONCURRENCE, Jurisprudence, PROPRIETE INTELLECTUELLE
DER BEITRAG IST EINE URTEILSANMERKUNG ZUR ENTSCHEIDUNG DES KASSATIONSHOFES IN DER SACHE HUGO BOSS GESELLSCHAFT GEGEN REEMTSMA CIGARETTENFABRIK. DIE AUTORIN STIMMT DEM KASSATIONSHOF ZU, DER BEI EINER VERWENDUNG EINER MARKE AUF EINER WEBSITE EINES ANDEREN LANDES, DIE NICHT FUER DIE FRANZOESISCHE BEVOELKERUNG BESTIMMT IST, KEINEN EINGRIFF IN DEN TERRITORIALEN SCHUTZBEREICH EINER MARKE SIEHT. ERLAEUTERT WERDEN DIE IN DER RECHTSPRECHUNG BENUTZTEN KRITERIEN, ANHAND DERER EINE BESTIMMUNG EINER WEBSITE FUER NUTZER AUS BESTIMMTEN LAENDERN DEUTLICH GEMACHT WERDEN KANN. GLEICHFALLS WERDEN UEBERLEGUNGEN ZUR UEBERTRAGBARKEIT DER RECHTSPRECHUNG AUF AEHNLICHE KONSTELLATIONEN, WIE BEISPIELSWEISE DOMAINKONFLIKTE, ANGESTELLT.

ANMERKUNG ZUR ENTSCHEIDUNG DER COUR DE CASSATION, URT. V. 13.06.2006: BSIRI-BARBIR ./. STE HAARMANN ET REIMER

Données bibliographiques / Bibliografische DatenPrinter
Auteurs / Autoren:WELL-SZOENYI, CATHERINE;
Revue / Zeitschrift:Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht-internationaler Teil
Année / Jahr:2006
Localisation / Standort:Juristische Seminarbibliothek der Uni Saarbrücken
Type / Typ:
Catégorie / Kategorie:Geistiges Eigentum, Rechtsvergleichung
Mots clef / Schlagworte:Rechtsschutz, DROIT COMPARE, DROIT D'AUTEUR, PROPRIETE INTELLECTUELLE
DER BEITRAG KOMMENTIERT DIE ENTSCHEIDUNG DES KASSATIONSHOFES, DER EINEM PARFUMDUFT DEN URHEBERSCHUTZ VERNEINT, INDEM ER IHN ALS ERGEBNIS EINER "KNOW-HOW" ANWENDUNG BETRACHTET. EBENFALLS WERDEN DIE ENTWICKLUNGEN IN ANDEREN EUROPAEISCHEN LAENDERN BETREFFEND DIE FRAGE DER SCHUTZFAEHIGKEIT EINES DUFTES DARGESTELLT UND VORLIEGENDE ENTSCHEIDUNG ENTSPRECHEND EINGEORDNET.