Frankreich: Auswirkungen des EuGH-Urteils in der Rs. Jäger auf die deutsch-französische Nachfolgeplanung

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Auteurs / Autoren:GOTTSCHALK, PAUL RICHARD
Source / Fundstelle:IN: Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge, 2008, 427.
Revue / Zeitschrift:Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge (ZEV)
Année / Jahr:2008
Type / Typ:
Catégorie / Kategorie:Droit des successions, Erbrecht
Mots clef / Schlagworte:Nachfolgeplanung, droit des successions
Der EuGH hat mit Urteil vom 17. 1. 2008 (C-256/06 – Rs. Jäger, ZEV 2008, ZEV Jahr 2008 Seite 87, DStRE 2008, DSTRE Jahr 2008 Seite 174) die höhere Besteuerung von ausländischem land- und forstwirtschaftlichem Vermögen im Vergleich zu den niedriger bewerteten inländischen Vermögensteilen wegen unzulässiger Beschränkung des Kapitalverkehrs für gemeinschaftsrechtswidrig erklärt. Die Rechtsprechung des EuGH gilt aufgrund der vergleichbaren Problematik entsprechend für ausländisches gewerbliches Betriebsvermögen sowie ausländisches Grundstücksvermögen. Rechtsfolge dieser Entscheidung ist, dass die gemeinschaftsrechtswidrige Regelung (§ BEWG § 31 BewG) in den betreffenden Fällen nicht angewendet werden darf und die benachteiligten Steuerpflichtigen sich auf die günstigeren Bewertungsregelungen, wie z. B. die Bedarfsbewertung bei Grundvermögen oder die Bewertungsbegünstigung von Betriebsvermögen, berufen können (Ankoppelung).

Frankreich: Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland zur Erbschaft- und Schenkungsteuer

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Auteurs / Autoren:GOTTSCHALK, PAUL RICHARD
Source / Fundstelle:IN: Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge, 2008, S. 427
Revue / Zeitschrift:Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge (ZEV)
Année / Jahr:2008
Type / Typ:
Catégorie / Kategorie:Droit de la famille, Droit des successions, Erbrecht, Familienrecht
Mots clef / Schlagworte:DOPPELBESTEUERUNGSABKOMMEN, Convention de double imposition

Die Unterzeichnung des Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Nachlässe, Erbschaften und Schenkungen am 12. 10. 2006 (vgl. hierzu zuletzt Gottschalk, ZEV 2007, ZEV Jahr 2007 Seite 217) war das seit Jahren wohl wichtigste Ereignis im Bereich der deutsch-französischen Vermögensnachfolge. Das Abkommen ist bislang noch nicht in Kraft getreten. Zwar hat der Bundestag das Abkommen durch Zustimmungsgesetz am 11. 9. 2007 ratifiziert (BStBl II 2007, BSTBL Jahr 2007 II Seite 1402). Jedoch steht in Frankreich noch die Zustimmung des Senats aus. Mit der Ratifikation in Frankreich wird noch in 2008 gerechnet (zur Besteuerung dt.-franz. Erbfälle ab Inkrafttreten des ErbSt-DBA vgl. von Oertzen/Schienke, ZEV 2007, ZEV Jahr 2007 Seite 406).

Frankreich: Änderung der Erbschaft- und Schenkungsteuer

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Auteurs / Autoren:GOTTSCHALK, PAUL RICHARD
Source / Fundstelle:IN: Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge, 2008, S.76-78.
Revue / Zeitschrift:Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge (ZEV)
Année / Jahr:2008
Type / Typ:
Catégorie / Kategorie:Droit de la famille, Droit des successions, Erbrecht, Familienrecht
Mots clef / Schlagworte:Erbschaft- und Schenkungsteuer, Droit de donation, Impôt successoral

Zum 1. 1. 2008 haben das Jahressteuergesetz 2008 (franz. JStG 2008 – LOI n 2007-1822 du 24 décembre 2007 de finances pour 2008) und das Jahressteuerberichtigungsgesetz 2007 (LOI n 2007-1824 du 25 décembre 2007 de finances rectificative pour 2007) wiederum einige Änderungen für das französische Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz gebracht. Beide Gesetze sind veröffentlicht unter http://www.legifrance.gouv.fr. In diesem Aufsatz werden die wichtigsten Änderungen erläutert.

Länderreport Frankreich: « Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland zur Erbschaft- und Schenkungsteuer »

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Auteurs / Autoren:GOTTSCHALK, PAUL RICHARD
Source / Fundstelle:IN: Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge, 2007, S. 217-2018.
Revue / Zeitschrift:Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge (ZEV)
Année / Jahr:2007
Type / Typ:
Catégorie / Kategorie:Droit de la famille, Droit des successions, Erbrecht, Familienrecht
Mots clef / Schlagworte:DOPPELBESTEUERUNGSABKOMMEN, Erbschafts- und Schenkungssteuer, Convention de double imposition, DOUBLE IMPOSITION, Droit de donation, Impôt successoral
Neben der Reform des Erbrechts in Frankreich (hierzu Klima, ZEV 2006, ZEV Jahr 2006 Seite 440) war die Unterzeichnung des Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Nachlässe, Erbschaften und Schenkungen (DBA; vgl. hierzu nun den RegE für das Ratifizierungsgesetz v. 30. 3. 2007, BR-Drs. 228/07) am 12. 10. 2006 das seit Jahren wohl wichtigste Ereignis im Bereich der deutsch-französischen Vermögensnachfolge. Die jahrzehntelangen Verhandlungen haben der Praxis nunmehr einen recht komplizierten Abkommenstext beschert, der die zahlreichen Besonderheiten der nationalen Erbschaftsteuerrechte berücksichtigt. Das DBA wurde zusammen mit einem Protokoll verabschiedet, dessen Bestimmungen Bestandteil des Abkommens sind (Art. 18 DBA). Wichtige Regelungsbereiche des DBA werden in diesem Aufsatz kurz erläutert (weitere Einzelheiten bei Jülicher, IStR 2007, ISTR Jahr 2007 Seite 85).

Länderreport Frankreich: « Änderung der Ertbschaft- und Schenkungssteuer »

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Auteurs / Autoren:GOTTSCHALK, PAUL RICHARD
Source / Fundstelle:IN: Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge, 2006, S. 444- 445.
Revue / Zeitschrift:Zeitschrift für Erbecht und Vermögensnachfolge (ZEV)
Année / Jahr:2006
Type / Typ:
Catégorie / Kategorie:Droit de la famille, Droit des successions, Erbrecht, Familienrecht
Mots clef / Schlagworte:Allgemeines Steuergesetzbuch, Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer, Code Général des Impôts, Droits de Donation, Impôt successoral

Mit dem Gesetz Nr. 2005-882 vom 2. 8. 2005 zur Förderung kleinerer und mittlerer Unternehmen (Loi en faveur des petites et moyennes entreprises; J.O. No. 179 v. 3. 8. 2005, S. 12639) und dem Jahressteuergesetz 2006 Nr. 2005-1719 vom 30. 12. 1995 (Loi des Finances 2006; J.O. Nr. 304, S. 20597) hat der französische Steuergesetzgeber das Allgemeine Steuergesetzbuch (Code Général des Impôts = CGI) zum 1. 1. 2006 im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer in wichtigen Punkten geändert. Betroffen sind insbesondere der neue Freibetrag zur Förderung der Gründung und Fortführung von kleinen und mittleren Unternehmen, die Verbesserung der erbschaft- und schenkungsteuerrechtlichen Begünstigung von Betriebsvermögen, die Änderung der Regeln über die Zusammenrechnung, eine leichte Anhebung der Freibeträge und die Anpassung der Steuerermäßigungsregelungen.