Données bibliographiques / Bibliografische DatenPrinter
Auteurs / Autoren:GOTTSCHALK, PAUL RICHARD
Source / Fundstelle:IN: Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge, 2008, S. 427
Revue / Zeitschrift:Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge (ZEV)
Année / Jahr:2008
Type / Typ:
Catégorie / Kategorie:Droit de la famille, Droit des successions, Erbrecht, Familienrecht
Mots clef / Schlagworte:DOPPELBESTEUERUNGSABKOMMEN, Convention de double imposition

Die Unterzeichnung des Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Nachlässe, Erbschaften und Schenkungen am 12. 10. 2006 (vgl. hierzu zuletzt Gottschalk, ZEV 2007, ZEV Jahr 2007 Seite 217) war das seit Jahren wohl wichtigste Ereignis im Bereich der deutsch-französischen Vermögensnachfolge. Das Abkommen ist bislang noch nicht in Kraft getreten. Zwar hat der Bundestag das Abkommen durch Zustimmungsgesetz am 11. 9. 2007 ratifiziert (BStBl II 2007, BSTBL Jahr 2007 II Seite 1402). Jedoch steht in Frankreich noch die Zustimmung des Senats aus. Mit der Ratifikation in Frankreich wird noch in 2008 gerechnet (zur Besteuerung dt.-franz. Erbfälle ab Inkrafttreten des ErbSt-DBA vgl. von Oertzen/Schienke, ZEV 2007, ZEV Jahr 2007 Seite 406).