Gesellschafterfremdfinanzierung in Frankreich und Zinsschranke – ein Rechtsvergleich

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Auteurs / Autoren:CRYNS, ANNA SABRINA; HENNRICHS, JOACHIM (HRSG.)
Source / Fundstelle:IN: Peter Lang, Reihe "Schriften zum Gesellschafts-, Bilanz- und Unternehmensteuerrecht", Band 6, 2011.
Année / Jahr:2011
Type / Typ:
Catégorie / Kategorie:Droit des sociétés, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht
Mots clef / Schlagworte:Allgemeines Steuergesetzbuch, Unternehmensfinanzierung, Code Général des Impôts, droit fiscal, Financement des entreprises

ISBN 978-3-631-61729-8

Klappentext:

Die Gesellschafterfremdfinanzierung kann als das Kernproblem der grenzüberschreitenden Körperschaftsbesteuerung angesehen werden. Die gegenläufige Zuweisung der Besteuerungsrechte für Unternehmensgewinne und Zinserträge versetzt den Steuerpflichtigen in die Lage, durch die Wahl von Eigen- bzw. Fremdkapital die Höhe der Steuerlast zu beeinflussen. Um der damit einhergehenden Gefahr des Transfers von Steuersubstrat ins Ausland zu begegnen, hat Deutschland – in Abkehr vom Konzept der Gesellschafterfremdfinanzierung – durch Einführung der Zinsschranke in § 4h EStG eine Abwehrmaßnahme in Form einer allgemeinen Abzugsbeschränkung für Zinsaufwand getroffen. Zur Verteidigung der Zinsschranke wird dabei vielfach auf die angeblich ähnliche französische Vorschrift des Art. 212 CGI rekurriert. Der vorgenommene Rechtsvergleich wird aber zeigen, dass die französische Regelung mit sehr viel mehr Augenmaß ausgestaltet wurde als ihr deutsches Pendant. Ferner werden beide Regelungen einer kritischen Würdigung anhand von verfassungs-, abkommens- und europarechtlichen Maßstäben unterzogen. Dem schließt sich ein eigenständiger nationaler Lösungsvorschlag für eine Neuregelung der Unterkapitalisierung in Deutschland an, der mit dem Ziel der Missbrauchsvermeidung in Einklang gebracht werden soll. Dabei geht die Arbeit der Frage nach, inwieweit die Übernahme der in Frankreich gefundenen Lösung die gegen die Zinsschranke erhobenen Einwände zu beseitigen in der Lage ist.

Frankreich: Änderung der Vermögen- und Erbschaftssteuer

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Auteurs / Autoren:GOTTSCHALK, PAUL RICHARD
Source / Fundstelle:IN: Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge, 2011, S. 464.
Revue / Zeitschrift:Zeitschrift für Erbecht und Vermögensnachfolge (ZEV)
Année / Jahr:2011
Type / Typ:
Catégorie / Kategorie:Droit de la famille, Droit des successions, Erbrecht, Familienrecht
Mots clef / Schlagworte:Allgemeines Steuergesetzbuch, Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer, Code Général des Impôts, Droit de donation, Impôt successoral
Mit dem „Loi du 29 juillet 2011 de finance rectificative pour 2011”, das einen Tag später im „Journal officiel” verkündet wurde, hat der französische Steuergesetzgeber die französische Vermögen- und Erbschaftsteuer in wichtigen Punkten geändert. Von großer Bedeutung für die künftige Steuerbelastung der französischen Steuerpflichtigen ist zunächst die Abschaffung des erst in 2007 eingeführten „bouclier fiscal”, einer gesetzlichen Begrenzung der Belastung mit direkten Steuern auf 50 % der steuerpflichtigen Einkünfte. Für die französische Vermögensteuer gilt künftig ein neues System von Freibeträgen und Steuersätzen. Der bisherige Freibetrag von 800 000 € wurde ersetzt durch eine Freigrenze von 1,3 Mio. €, gleichzeitig wurden die Steuersätze von bislang 0,55 % bis 1,80 % deutlich gesenkt. Falls das steuerpflichtige Vermögen die Freigrenze übersteigt, gilt jetzt für ein Gesamtvermögen bis 3 Mio. € ein Steuersatz von 0,25 %, für ein Gesamtvermögen über 3 Mio. € ein Steuersatz von 0,50 %. Belastungssprünge werden durch Steuerermäßigungen ausgeglichen.

Länderreport Frankreich: « Änderung der Ertbschaft- und Schenkungssteuer »

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Auteurs / Autoren:GOTTSCHALK, PAUL RICHARD
Source / Fundstelle:IN: Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge, 2006, S. 444- 445.
Revue / Zeitschrift:Zeitschrift für Erbecht und Vermögensnachfolge (ZEV)
Année / Jahr:2006
Type / Typ:
Catégorie / Kategorie:Droit de la famille, Droit des successions, Erbrecht, Familienrecht
Mots clef / Schlagworte:Allgemeines Steuergesetzbuch, Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer, Code Général des Impôts, Droits de Donation, Impôt successoral

Mit dem Gesetz Nr. 2005-882 vom 2. 8. 2005 zur Förderung kleinerer und mittlerer Unternehmen (Loi en faveur des petites et moyennes entreprises; J.O. No. 179 v. 3. 8. 2005, S. 12639) und dem Jahressteuergesetz 2006 Nr. 2005-1719 vom 30. 12. 1995 (Loi des Finances 2006; J.O. Nr. 304, S. 20597) hat der französische Steuergesetzgeber das Allgemeine Steuergesetzbuch (Code Général des Impôts = CGI) zum 1. 1. 2006 im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer in wichtigen Punkten geändert. Betroffen sind insbesondere der neue Freibetrag zur Förderung der Gründung und Fortführung von kleinen und mittleren Unternehmen, die Verbesserung der erbschaft- und schenkungsteuerrechtlichen Begünstigung von Betriebsvermögen, die Änderung der Regeln über die Zusammenrechnung, eine leichte Anhebung der Freibeträge und die Anpassung der Steuerermäßigungsregelungen.