Données bibliographiques / Bibliografische DatenPrinter
Auteurs / Autoren:GOTTSCHALK, PAUL RICHARD
Source / Fundstelle:IN: Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge, 2008, 427.
Revue / Zeitschrift:Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge (ZEV)
Année / Jahr:2008
Type / Typ:
Catégorie / Kategorie:Droit des successions, Erbrecht
Mots clef / Schlagworte:Nachfolgeplanung, droit des successions
Der EuGH hat mit Urteil vom 17. 1. 2008 (C-256/06 – Rs. Jäger, ZEV 2008, ZEV Jahr 2008 Seite 87, DStRE 2008, DSTRE Jahr 2008 Seite 174) die höhere Besteuerung von ausländischem land- und forstwirtschaftlichem Vermögen im Vergleich zu den niedriger bewerteten inländischen Vermögensteilen wegen unzulässiger Beschränkung des Kapitalverkehrs für gemeinschaftsrechtswidrig erklärt. Die Rechtsprechung des EuGH gilt aufgrund der vergleichbaren Problematik entsprechend für ausländisches gewerbliches Betriebsvermögen sowie ausländisches Grundstücksvermögen. Rechtsfolge dieser Entscheidung ist, dass die gemeinschaftsrechtswidrige Regelung (§ BEWG § 31 BewG) in den betreffenden Fällen nicht angewendet werden darf und die benachteiligten Steuerpflichtigen sich auf die günstigeren Bewertungsregelungen, wie z. B. die Bedarfsbewertung bei Grundvermögen oder die Bewertungsbegünstigung von Betriebsvermögen, berufen können (Ankoppelung).