Frankreich: Inkrafttreten des deutsch-französischen ErbSt-DBA am 27. Februar

Données bibliographiques / Bibliografische DatenPrinter
Auteurs / Autoren:GOTTSCHALK, PAUL RICHARD
Source / Fundstelle:IN: Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge, 2009, S.185.
Revue / Zeitschrift:Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge (ZEV)
Année / Jahr:2009
Type / Typ:
Catégorie / Kategorie:Droit des successions, Erbrecht
Mots clef / Schlagworte:Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, Erbschaftssteuer, Convention de double imposition

Bereits am 12. 10. 2006 hatten die deutsche und die französische Regierung das „Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Nachlässe, Erbschaften und Schenkungen” (ErbSt-DBA) mit einem begleitenden Protokoll, das Abkommensbestandteil ist (Art. 18 ErbSt-DBA), unterzeichnet. Nachdem das erforderliche Zustimmungsgesetz auf deutscher Seite bereits ein knappes Jahr später in Kraft getreten war (BGBl II 2007, 1402), warteten die Steuerpraktiker auf beiden Seiten der Grenze auf die Ratifikation in Frankreich. Diese ist nunmehr durch das Zustimmungsgesetz Loi nº 2009-225 vom 26. 2. 2009 erfolgt. Das Gesetz ist einen Tag später im Journal Officiel de la République Française verkündet worden. Mit dem jetzt wirksamen Abkommen steht dem grenzüberschreitend tätigen Steuerrechtler eine recht komplizierte, auf die Besonderheiten beider Länder zugeschnittene Planungsgrundlage zur Verfügung (vgl. hierzu Czakert, IStR 2007, ISTR Jahr 2007 Seite 281; Gottschalk, ZEV 2007, ZEV Jahr 2007 Seite 217; Jülicher, IStR 2007, ISTR Jahr 2007 Seite 85; v. Oertzen/Schienke, ZEV 2007, ZEV Jahr 2007 Seite 406). Gleichzeitig verliert das Saarland seinen erbschaftsteuerrechtlichen Sonderstatus, da das neue DBA die betreffenden Regelungen des Saarvertrags vom 27. 10. 1956 (BGBl II 1956, 1587; vgl. hierzu Moench/Morsch, ZEV 2002, ZEV Jahr 2002 Seite 273) ablöst.

Frankreich: Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland zur Erbschaft- und Schenkungsteuer

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Auteurs / Autoren:GOTTSCHALK, PAUL RICHARD
Source / Fundstelle:IN: Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge, 2008, S. 427
Revue / Zeitschrift:Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge (ZEV)
Année / Jahr:2008
Type / Typ:
Catégorie / Kategorie:Droit de la famille, Droit des successions, Erbrecht, Familienrecht
Mots clef / Schlagworte:DOPPELBESTEUERUNGSABKOMMEN, Convention de double imposition

Die Unterzeichnung des Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Nachlässe, Erbschaften und Schenkungen am 12. 10. 2006 (vgl. hierzu zuletzt Gottschalk, ZEV 2007, ZEV Jahr 2007 Seite 217) war das seit Jahren wohl wichtigste Ereignis im Bereich der deutsch-französischen Vermögensnachfolge. Das Abkommen ist bislang noch nicht in Kraft getreten. Zwar hat der Bundestag das Abkommen durch Zustimmungsgesetz am 11. 9. 2007 ratifiziert (BStBl II 2007, BSTBL Jahr 2007 II Seite 1402). Jedoch steht in Frankreich noch die Zustimmung des Senats aus. Mit der Ratifikation in Frankreich wird noch in 2008 gerechnet (zur Besteuerung dt.-franz. Erbfälle ab Inkrafttreten des ErbSt-DBA vgl. von Oertzen/Schienke, ZEV 2007, ZEV Jahr 2007 Seite 406).

Länderreport Frankreich: « Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland zur Erbschaft- und Schenkungsteuer »

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Auteurs / Autoren:GOTTSCHALK, PAUL RICHARD
Source / Fundstelle:IN: Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge, 2007, S. 217-2018.
Revue / Zeitschrift:Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge (ZEV)
Année / Jahr:2007
Type / Typ:
Catégorie / Kategorie:Droit de la famille, Droit des successions, Erbrecht, Familienrecht
Mots clef / Schlagworte:DOPPELBESTEUERUNGSABKOMMEN, Erbschafts- und Schenkungssteuer, Convention de double imposition, DOUBLE IMPOSITION, Droit de donation, Impôt successoral
Neben der Reform des Erbrechts in Frankreich (hierzu Klima, ZEV 2006, ZEV Jahr 2006 Seite 440) war die Unterzeichnung des Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Nachlässe, Erbschaften und Schenkungen (DBA; vgl. hierzu nun den RegE für das Ratifizierungsgesetz v. 30. 3. 2007, BR-Drs. 228/07) am 12. 10. 2006 das seit Jahren wohl wichtigste Ereignis im Bereich der deutsch-französischen Vermögensnachfolge. Die jahrzehntelangen Verhandlungen haben der Praxis nunmehr einen recht komplizierten Abkommenstext beschert, der die zahlreichen Besonderheiten der nationalen Erbschaftsteuerrechte berücksichtigt. Das DBA wurde zusammen mit einem Protokoll verabschiedet, dessen Bestimmungen Bestandteil des Abkommens sind (Art. 18 DBA). Wichtige Regelungsbereiche des DBA werden in diesem Aufsatz kurz erläutert (weitere Einzelheiten bei Jülicher, IStR 2007, ISTR Jahr 2007 Seite 85).