Déc 11, 2017
Données bibliographiques / Bibliografische Daten |
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Auteurs / Autoren: | ADAM-CAUMEIL, JUDITH |
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Source / Fundstelle: | in: RIW 12/2017, S. 786 - 792 |
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Revue / Zeitschrift: | Recht der internationalen Wirtschaft |
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Année / Jahr: | 2017 |
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Catégorie / Kategorie: | Arbeitsrecht |
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Mots clef / Schlagworte: | ARBEITGEBER, Arbeitnehmer, Kündigung, Reform |
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Zusammenfassung der Autorin:
De französische Regierung unter dem neu gewählten Präsidenten Emmanuel Macron hat - wie zuvor auch offen angekündigt - eine grundlegende Reform des französischen Arbeitsrechts in die Praxis umgesetzt. Der folgende Beitrag beleuchtet die wesentlichen Eckpunkte der Reform und gibt eine erste und durchaus kritische Wertung.
Gliederung des Beitrags:
I. Rechtspolitischer Hintergrund der Reform
II. Inhalt der Reform
1. Die (vermeintliche) Inflexibilität des alten Code du Travail
a) Komplexität des Arbeitsgesetzes
b) Schwierige Durchführung von Kündigungen
2. Grundlegende Änderung des Machtverhältnisses zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber durch die fünf Verordnungen
a) Stärkung und Vereinfachung der Tarifverhandlungen
b) Grundlegende Neuorganisation der Arbeitnehmervertretung
c) Schaffung vorhersehbarer und sicherer Arbeitsverhältnisse durch Lockerung des Kündigungsrechts
aa) Kündigung aus wirtschaftlichen Gründen / betriebsbedingte Kündigung
bb) Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch kollektive Aufhebungsvereinbarung (rupture conventionnelle collective)
cc) Staffelung und Begrenzung der Abfindungen bei unrechtmäßiger Kündigung (licenciements abusifs)
dd) Vereinfachung des Kündigungsverfahrens durch Lockerung der Sanktionen
III. Neugewichtung der Interessenlage zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber
1. Verschiebung des Verhandlungsgleichgewichtes in den Tarifverhandlungen zugunsten der Arbeitgeber
2. Vereinheitlichung der Arbeitnehmervertretung und Budgetprobleme
3. Deckelung der Abfindungen bei rechtswidriger Kündigung: falscher Ansatz zur Bekämpfung von Einstellungsproblemen?
4. Unerwünschte Folge der Reform: mehr Kündigungen?
IV. Ausblick: ein "self-fulfilling prophecy" zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit?
Déc 11, 2017
Données bibliographiques / Bibliografische Daten |
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Auteurs / Autoren: | BENDIXEN, GABRIELE |
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Source / Fundstelle: | Peter Lang, 284 S. |
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Année / Jahr: | 2017 |
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Catégorie / Kategorie: | Zivilrecht |
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Mots clef / Schlagworte: | GEWERBE, IMMOBILIEN, MIETRECHT |
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Kurztext des Verlages:
Während das deutsche Gewerbemietrecht in weiten Teilen vom Grundsatz der Vertragsfreiheit geprägt ist, entschied sich der französische Gesetzgeber im «statut des baux commerciaux» bereits 1953 für eine umfassende Regulierung. Mit dem Modernisierungsgesetz sowie dem «Pinel»-Gesetz betrachtet die Autorin die grundlegenden Reformen des französischen Gewerbemietrechts. Sie prüft, wie diese Neuansätze von der Immobilienbranche bewertet werden und untersucht, ob weiterer Reformbedarf besteht. Dies erfolgt durch die Befragung von Experten der Immobilienbranche und eine Gruppendiskussion mit ausgewählten Befragungsteilnehmern. Im Ergebnis ermittelt die Autorin weiteren Bedarf an Reformen und formuliert konkrete Reformvorschläge für das französische Gewerbemietrecht.
Oct 18, 2017
Données bibliographiques / Bibliografische Daten |
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Auteurs / Autoren: | ZWICKEL, MARTIN |
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Source / Fundstelle: | in: RIW, 3/2017, S. 104-111 |
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Revue / Zeitschrift: | Recht der internationalen Wirtschaft |
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Année / Jahr: | 2017 |
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Catégorie / Kategorie: | Zivilrecht |
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Mots clef / Schlagworte: | Haftung, Schadensersatz |
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Zusammenfassung des Autors:
Der im Oktober 2016 in Kraft getretenen großen französischen Vertragsrechtsreform (s. hierzu Klein, RIW 2016, 328) will der französische Gesetzgeber eine Reform des vertraglichen und außervertraglichen zivilrechtlichen Haftungsrechts folgen lassen. Diese Reform zeichnet sich durch zahlreiche Klarstellungen der haftungsbegründenden Tatumstände sowie bedeutende Vereinheitlichungen der Schadensersatz- sowie Schmerzensgeldbeträge durch Verwendung zwingender und fakultativer Tabellenwerke aus. Auch weitere bahnbrechende Neuerungen, wie z.B. die Einführung eines Strafschadensersatzes, werden im folgenden Beitrag thematisiert.
Gliederung des Beitrags:
I. Einführung
II. Ziele der Reform
1. Formelle Neuordnung des gesamten Haftungsrechts
2. Materiell-rechtliche Klarstellung und Ergänzung des französischen Haftungsrechts
III. Inhalte der Reform
1. Fortbestand der bisherigen Grunddeterminanten des Schadensersatzrechts im Code civil als zentraler Kodifikation des französischen Haftungsrechts
a) Geltung des Pflichtwidrigkeitsprinzips (responsabilité pour faute)
b) Beibehaltung der Ausschließlichkeit von vertraglicher bzw. deliktischer Haftung
2. Verstärkte Ausrichtung des Schadensersatzrechts auf Einheitlichkeit und Opferschutz
a) Vereinheitlichung der Grundregeln der Haftung
aa) Einheitliche Definitionen
bb) Einführung des Grundsatzes der Naturalrestitution im Gegensatz zum Schadensersatz
cc) Grundregeln für Haftungsbeschränkungen bzw. Haftungsausschlüsse
dd) Ausbau der verschuldensunabhängigen Haftung im Code civil
(1) Bündelung der Sonderhaftungstatbestände im Code civil
(2) Beibehaltung der allgemeinen Haftung für Sachen
(3) Aufnahme von Bestimmungen zur Störung des nachbarschaftlichen Gemeinschaftsverhältnisses
b) Vereinheitlichung und Ausbau des Opferschutzes hinsichtlich der Haftungsausfüllung
aa) Generelle Bestimmungen für Körperschäden
bb) Präzisierung der Bestimmungen über den Umfang des Schadensersatzes
(1) Körperschäden
(2) Sachschäden
cc) Einbau von Instrumenten zur Schadensminderung
3. Ausbau normativer Elemente im Schadensersatzrecht
a) Einführung eines Strafschadensersatzes (punitive damages)
b) Gesetzliche Vermutungen
IV. Zusammenfassung
Oct 10, 2017
Données bibliographiques / Bibliografische Daten |
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Auteurs / Autoren: | WELL-SZOENYI, CATHERINE |
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Source / Fundstelle: | in: GRUR Int. 2017, S. 119 - 127 |
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Revue / Zeitschrift: | Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht Internationaler Teil |
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Année / Jahr: | 2017 |
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Catégorie / Kategorie: | Rechtsvergleichung, Zivilrecht |
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Mots clef / Schlagworte: | APOTHEKE, ARZNEIMITTEL, HANDEL |
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Zusammenfassung der Autorin:
„Das Medikament ist kein Produkt wie jedes andere“. Das war der Titel einer von der französischen Apothekenkammer lancierten Werbekampagne Anfang letzten Jahres mit dem Ziel, die wichtige Rolle der Apotheken hervorzuheben. Sollten alle Patienten ihre Medikamente künftig nur noch über das Internet beziehen, wird es in Zukunft immer weniger Apotheken geben. Der folgende Beitrag analysiert die Regelung des Versandhandels von Medikamenten in Frankreich, wo der Staat, anders als in Deutschland, dem Handel von Arzneimitteln strenge Auflagen macht.
Gliederung des Beitrags:
I. Einleitung
II. Das Apothekenmonopol in Frankreich
1. Das Quorum-Prinzip: ein Hindernis der Niederlassungsfreiheit (Art. 49 AEUV) innerhalb der EU?
2. Das Apothekenmonopol: ein Verstoß gegen das Recht auf freien Warenverkehr (Art. 36 AEUV)?
3. Das Frembesitzverbot: eine Beschränkung des freien Kapitalverkehrs (Art. 63 AEUV)?
III. Das Monopol der Apotheker auch im Internet
1. In Deutschland
2. In Frankreich
IV. Fazit
Sep 19, 2017
Données bibliographiques / Bibliografische Daten |
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Auteurs / Autoren: | ROGMANN, CORINNA |
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Source / Fundstelle: | Nomos, "Saarbrücker Studien zum Internationalen Recht", 255 S. |
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Année / Jahr: | 2017 |
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Catégorie / Kategorie: | Produkthaftung, Zivilrecht |
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Mots clef / Schlagworte: | PRODUKTHAFTUNG |
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Kurztext des Verlages: Auf welche Vorschriften kann sich das Opfer eines Produktfehlers berufen? Nur noch auf die Umsetzungsvorschriften der Produkthaftungsrichtlinie oder auch auf originär nationale Regelungen? Diese Frage stellt sich, da sich nationalen Lösungen auch heute noch als in mancherlei Hinsicht für den Geschädigten vorteilhafter erweisen als die Haftung nach der Richtlinie.
Art. 13 Alt. 1 der Produkthaftungslinie scheint den Weg für nationale Regelungen frei zu machen. Die Rechtsprechung des EuGH lässt daran jedoch Zweifel aufkommen. Die bestehenden Ansätze der deutschen und französischen Lehre zur Lösung dieses Problems sind unzureichend. Deshalb schlägt dieses Werk eine eigenständige, für ganz Europa universell anwendbare Lösung vor. Am Beispiel des deutschen und des französischen Rechts wird dieser neue Lösungsansatz verdeutlicht.