Der Versandhandel von Medikamenten und das Apothekenmonopol in Frankreich
Données bibliographiques / Bibliografische Daten![]() | |
|---|---|
| Auteurs / Autoren: | WELL-SZOENYI, CATHERINE |
| Source / Fundstelle: | in: GRUR Int. 2017, S. 119 - 127 |
| Revue / Zeitschrift: | Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht Internationaler Teil |
| Année / Jahr: | 2017 |
| Catégorie / Kategorie: | Rechtsvergleichung, Zivilrecht |
| Mots clef / Schlagworte: | APOTHEKE, ARZNEIMITTEL, HANDEL |
Zusammenfassung der Autorin:
„Das Medikament ist kein Produkt wie jedes andere“. Das war der Titel einer von der französischen Apothekenkammer lancierten Werbekampagne Anfang letzten Jahres mit dem Ziel, die wichtige Rolle der Apotheken hervorzuheben. Sollten alle Patienten ihre Medikamente künftig nur noch über das Internet beziehen, wird es in Zukunft immer weniger Apotheken geben. Der folgende Beitrag analysiert die Regelung des Versandhandels von Medikamenten in Frankreich, wo der Staat, anders als in Deutschland, dem Handel von Arzneimitteln strenge Auflagen macht.Gliederung des Beitrags:
I. Einleitung
II. Das Apothekenmonopol in Frankreich
1. Das Quorum-Prinzip: ein Hindernis der Niederlassungsfreiheit (Art. 49 AEUV) innerhalb der EU?
2. Das Apothekenmonopol: ein Verstoß gegen das Recht auf freien Warenverkehr (Art. 36 AEUV)?
3. Das Frembesitzverbot: eine Beschränkung des freien Kapitalverkehrs (Art. 63 AEUV)?
III. Das Monopol der Apotheker auch im Internet
1. In Deutschland
2. In Frankreich
IV. Fazit

