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DER BEGRIFF « BETRIEB/TEILBETRIEB » IM FRANZOESISCHEN STEUERRECHT

Données bibliographiques / Bibliografische DatenPrinter
Auteurs / Autoren:HELLIO, FRANCOIS;
Revue / Zeitschrift:Internationale Wirtschaftsbriefe
Année / Jahr:2003
Localisation / Standort:Betriebswirtschaftliche Seminarbibliothek der Uni Saarbrücken
Type / Typ:
Catégorie / Kategorie:Finanz- und Steuerrecht
Mots clef / Schlagworte:GESELLSCHAFT, PERSONEN-, DROIT COMMERCIAL, DROIT DES SOCIETES, Entreprise, FUSION, IMPOT, Société, SOCIETE COMMERCIALE
FUER DIE ERHEBUNG DER KOERPERSCHAFTS- UND DER REGISTERSTEUER IST DIE DEFINITION DER BEGRIFFE BETRIEB UND TEILBETRIEB AUSSCHLAGGEBEND. DER VERFASSER ERLAEUTERT IN SEINEM BEITRAG DIE BEGRIFFE: SELBSTAENDIGER BETRIEB, AKTIVE UND PASSIVE WIRTSCHAFTSGUETER DES TEILBETRIEBS UND AUSGLIEDERUNG.

ENTSCHEIDUNG NR. 71-44 DC VOM 16. JULI 1971, « VEREINIGUNGSFREIHEIT »

Données bibliographiques / Bibliografische DatenPrinter
Auteurs / Autoren:VERFASSUNGSRAT - CONSEIL CONSTITUTIONNEL;
Année / Jahr:1971
Localisation / Standort:Lehrstuhl für französisches öffentliches Recht/Uni Saarbrücken
Type / Typ:
Catégorie / Kategorie:
Mots clef / Schlagworte:VEREIN, ASSOCIATION, FUSION
ZUR PRUEFUNG STEHT DAS GESETZ ZUR ERGAENZUNG DER ARTIKEL 5 UND 7 DES GESETZES VOM 1. JULI 1901 UEBER VEREINSGRUENDUNGSVERTRAEGE. ES SIEHT U.A. VOR, DIE GRUENDUNG EINES NEUEN VEREINS VON EINER VORHERIGEN GERICHTLICHEN KONTROLLE DER GESETZMAESSIGKEIT ABHAENGIG ZU MACHEN. DER VERFASSUNGSRAT ERKLAERT DIESE BESTIMMUNG (ART.3 DES ZUR PRUEFUNG VORGELEGTEN GESETZES) FUER VERFASSUNGSWIDRIG.

STEUERLICHE BEHANDLUNG VON VERLUSTEN BEI VERSCHMELZUNGEN INNERHALB EINER NICHT STEUERLICH KONSOLIDIERTEN GRUPPE IN FRANKREICH

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Auteurs / Autoren:LAUTENBACH, FRANK;
Revue / Zeitschrift:Internationales Steuerrecht
Année / Jahr:1996
Localisation / Standort:Betriebswirtschaftliche Seminarbibliothek der Uni Saarbrücken
Type / Typ:
Catégorie / Kategorie:Finanz- und Steuerrecht
Mots clef / Schlagworte:FUSION
DER AUTOR UNTERSUCHT IN DIESEM AUFSATZ DIE AUSWIRKUNGEN DER VERSCHMELZUNG AUF DIE VERLUSTE DER AUFGENOMMENEN GESELLSCHAFT SOWIE AUF DIE DER AUFNEHMENDEN GESELLSCHAFT. AUSSERDEM GIBT ER HINWEISE, WIE BEI EINER FUSION NEGATIVE STEUERLICHE FOLGEN VERMIEDEN WERDEN KOENNEN, AUCH WENN KEINE STEUERLICHE KONSOLIDIERUNG VORGENOMMEN WIRD.

DER UNTERNEHMENSKAUF IM FRANZOESISCHEN STEUERRECHT

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Auteurs / Autoren:BAERTELS, HANS-CHRISTIAN;
Source / Fundstelle:DROIT ADMINISTRATIF EUROPÉEN, BRUYLANT, BRUXELLES, 2007
Revue / Zeitschrift:Internationale Wirtschaftsbriefe
Année / Jahr:2000
Localisation / Standort:Europa-Institut der Uni Saarbrücken
Type / Typ:
Catégorie / Kategorie:Finanz- und Steuerrecht, Handelsrecht, Wettbewerbsrecht
Mots clef / Schlagworte:Aktie, Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Haftung, PERSON, JURISTISCHE-, Unternehmen, DROIT COMMERCIAL, DROIT DES SOCIETES, Entreprise, FUSION, IMPOT, PERSONNE MORALE, Société, SOCIETE A RESPONSABILITE LIMITEE, SOCIETE ANONYME
VERFASSER EROERTERT DIE STEUERRECHTLICHEN BESONDERHEITEN BEIM UNTERNEHMENSKAUF. ZUNAECHST BETRACHTET ER DAS EINZELUNTERNEHMEN UND ERLAEUTERT IN DIESEM ZUSAMMENHANG DIE VERMOEGENSERWERBSTEUER SOWIE DIE EINKOMMENSTEUER. ANSCHLIESSEND BEFASST ER SICH MIT PERSONEN- UND KAPITALGESELLSCHAFTEN UND GEHT AUCH DORT AUF DIE VERMOEGENSERWERBSTEUER SOWIE AUF DIE EINKOMMEN- BZW. KOERPERSCHAFTSTEUER EIN.

UNTERNEHMENSKAEUFE IN FRANKREICH

Données bibliographiques / Bibliografische DatenPrinter
Auteurs / Autoren:LEFFERS, INES; LONG, YVES;
Revue / Zeitschrift:Internationale Wirtschaftsbriefe
Année / Jahr:2001
Localisation / Standort:Europa-Institut der Uni Saarbrücken
Type / Typ:
Catégorie / Kategorie:Finanz- und Steuerrecht, Handelsrecht, Wettbewerbsrecht
Mots clef / Schlagworte:Aktie, Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Haftung, PERSON, JURISTISCHE-, Unternehmen, DROIT COMMERCIAL, DROIT DES SOCIETES, Entreprise, FUSION, IMPOT, PERSONNE MORALE, Société, SOCIETE A RESPONSABILITE LIMITEE, SOCIETE ANONYME
DIE VERFASSER EROERTERN DIE STEUERRECHTLICHEN BESONDERHEITEN BEIM UNTERNEHMENSKAUF. ZUNAECHST BETRACHTEN SIE DIE STEUERLICHE BEHANDLUNG DES VERKAEUFERS BEI DER VERAEUSSERUNG VON ANTEILEN AN FRANZOESISCHEN KAPITALGESELLSCHAFTEN, FERNER BEI DER VERAEUSSERUNG VON WIRTSCHAFTSGUETERN, ANSCHLIESSEND GEHEN SIE AUF DIE TRANSAKTIONSKOSTEN EIN (VERKEHRSTEUERN, STEUERN AUF DIE UEBERTRAGUNG VON GRUNDBESITZ, UMSATZSTEUER). SCHLIESSLICH SPRECHEN SIE DIE PLANUNG DER UNTERNEHMENSAKQUISITION SOWIE DIE STEUERPLANUNG NACH DER AKQUISITION.