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DIE MITARBEIT DER EHEFRAU IN DEUTSCHLAND, FRANKREICH UND DER SCHWEIZ

Données bibliographiques / Bibliografische DatenPrinter
Auteurs / Autoren:WASSNER-BLUM, GABY-SOPHIE;
Année / Jahr:1976
Localisation / Standort:Universitätsbibliothek der Uni Saarbrücken
Type / Typ:
Catégorie / Kategorie:Politik, Wirtschaft und Gesellschaft, Sozialrecht
Mots clef / Schlagworte:SOZIALE SICHERHEIT, SOZIALVERSICHERUNG, ALLOCATION CHOMAGE, ASSURANCE, DROIT SOCIAL, MARIAGE, POLITIQUE, ECONOMIE ET SOCIETE, SECURITE SOCIALE
DIE ARBEIT IST DER PFLICHT ZUR BERUFLICHEN ZUSAMMENARBEIT VON EHEGATTEN GEWIDMET. EINEM RECHTLICHEN VERGLEICH DER GESETZLICHEN REGELUNGEN IN DEUTSCHLAND, FRANKREICH UND DER SCHWEIZ IST EINE EMPIRISCHE ZUSAMMENSTELLUNG VORGESCHALTET, UM DARZULEGEN, DASS VON DIESER PFLICHT ZUR MITARBEIT NUR DIE EHEFRAU BETROFFEN IST. BESONDERE BEACHTUNG WIRD DAHER DER FRAGE GESCHENKT, WELCHE GESELLSCHAFTLICHEN BZW. WIRTSCHAFTLICHEN BEDUERFNISSE HINTER EINER DERARTIGE REGELUNG STEHEN.

DIE FRANZOESISCHE ALTERSSICHERUNG NACH DER REFORM

Données bibliographiques / Bibliografische DatenPrinter
Auteurs / Autoren:KAUFMANN, OTTO;
Revue / Zeitschrift:ZFSH/SGB - Sozialrecht in Deutschland und Europa
Année / Jahr:2004
Localisation / Standort:Juristische Seminarbibliothek der Uni Saarbrücken
Type / Typ:
Catégorie / Kategorie:Sozialrecht
Mots clef / Schlagworte:SOZIALVERSICHERUNG, DROIT SOCIAL, SECURITE SOCIALE
VOR DEM HINTERGRUND DER REFORM DER FRANZOESISCHEN ALTERSSICHERUNG STELLT VERFASSER ZUNAECHST DIE VERSCHIEDENEN ALTERSSICHERUNGSSYSTEME VOR: ALLGEMEINES SYSTEM UND LANDWIRTSCHAFTLICHES SYSTEM, SONDERSYSTEM DES OEFFENTLICHEN DIENSTES, SONDERSYSTEME DER OEFFENTLICH-RECHTLICHEN UNTERNEHMEN, SONDERSYSTEME FUER DIE SELBSTSTAENDIGEN, ZUSATZALTERSSICHERUNG, BEVOR ER DIE UNTERSCHIEDE UND UEBEREINSTIMMUNGEN DER VERSCHIEDENEN SYSTEME HERAUSARBEITET. IN EINEM 2. TEIL GEHT ER AUF DIE VORBEREITUNG UND DEN GEGENSTAND DER ALTERSSICHERUNGSREFORM EIN. FERNER ERLAEUTERT ER, WELCHE AENDERUNGEN DIE REFORM MIT SICH BRINGT: ERHOEHUNG DER BEITRAGSPFLEISTUNG BZW. VERSICHEURNGSZEIT, SCHRITTWEISE ANGLEICHUNG DER ALTERSSICHERUNG DES OEFFENTLICHEN DIENSTES AN DAS ALLGEMEINE SYSTEM, ANGLEICHUNG DER ALTERSSICHERUNG DER FREIEN BERUFE AN DAS ALLGEMEINE SYSTEM, ANERKENNUNG VON VERSICHERUNGSZEITEN UND ERHOEHUNG DER ALTERSRENTE FUER KINDERERZIEHUNG, HINTERBLIEBENENVERSICHERUNG, MOEGLICHKEITEN ZUR RENTENVERBESSERUNG. ABSCHLIESSEND GEHT ER AUF DIE ALTERSZUSATZVERSICHERUNG UND DIE AUSWIRKUNGEN DER REFORM AUF DIE BETRIEBLICHE SOZIALPOLITIK EIN.

DAS GESETZ UEBER DIE 35-STUNDEN-WOCHE IN FRANKREICH – FLEXIBLE AUSGESTALTUNG DER ARBEITSZEITVERKUERZUNG IM RAHMEN STAATLICHER VORGABEN

Données bibliographiques / Bibliografische DatenPrinter
Auteurs / Autoren:FRIK, ROMAN;
Revue / Zeitschrift:Recht der Arbeit
Année / Jahr:2003
Localisation / Standort:Juristische Seminarbibliothek der Uni Saarbrücken
Type / Typ:
Catégorie / Kategorie:Arbeitsrecht
Mots clef / Schlagworte:ANGESTELLTER, LEITENDER-, Ausbildung, SOZIALVERSICHERUNG, Tarifvertrag, CONTRAT DE TRAVAIL, DROIT DU TRAVAIL, SECURITE SOCIALE
DAS GESETZ NR. 2000-37 VOM 19.1.2000 UEBER DIE VERHANDELTE ARBEITSZEITVERRINGERUNG HAT BEDEUTEND DAZU BEIGETRAGEN, DAS ARBEITSRECHT ZU AENDERN. DER AUTOR GIBT EINEN UEBERBLICK UEBER DESSEN BESTIMMUNGEN: GESETZLICHE REGELARBEITSZEIT, VERGUETUNG, FINANZIELLE HILFEN, ERLEICHTERUNG VON FIRMENTARIFVERTRAEGEN,"CADRES" (HOEHERE ANGESTELLTE), TEILZEITARBEIT.

NEUE SOZIALVERSICHERUNGSGESETZE IN FRANKREICH…
DOCH DIE PROBLEME BLEIBEN. EIN KURZBERICHT.

Données bibliographiques / Bibliografische DatenPrinter
Auteurs / Autoren:KESSLER, FRANCIS;
Revue / Zeitschrift:Die Sozialversicherung
Année / Jahr:1994
Localisation / Standort:Juristische Seminarbibliothek der Uni Saarbrücken
Type / Typ:
Catégorie / Kategorie:Sozialrecht
Mots clef / Schlagworte:Reform, SOZIALE SICHERHEIT, SOZIALVERSICHERUNG, DROIT SOCIAL, SECURITE SOCIALE
ANLAESSLICH DER NEU VERABSCHIEDETEN SOZIALVERSICHERUNGSGESETZE (GESETZ ZUR KRANKENVERSICHERUNG UND ALTERSRENTENGESETZ) STELLT VERFASSER DAR, DASS HIERDURCH DIE GESAMTSTRUKTUR DES SOZIALEN SCHUTZES IN FRANKREICH NICHT GRUNDLEGEND VERAENDERT WURDE.
NACH EINLEITENDEN ALLGEMEINEN BEMERKUNGEN ZUM AUFBAU UND ZUR STRUKTUR DES FRANZOESISCHEN SYSTEMS GEHT ER AUF DIE EINZELNEN LEISTUNGEN DER SOZIALVERSICHERUNG EIN (KRANKENVERSICHERUNG, MUTTERSCHAFTSVERSICHERUNG, LEISTUNGEN BEI ARBEITSUNFALL UND BERUFSKRANKHEIT, LEISTUNGEN AUS DER ALTERSVERSICHERUNG, FAMILIENLEISTUNGEN, LEISTUNGEN AUS DER ARBEITSLOSENVERSICHERUNG).

DAS NEUE FRANZOESISCHE SOZIALVERSICHERUNGSGESETZ IM VERGLEICH ZU DEN DEUTSCHEN SOZIALVERSICHERUNGSGESETZEN

Données bibliographiques / Bibliografische DatenPrinter
Auteurs / Autoren:LIPPMANN, KARL;
Revue / Zeitschrift:Zeitschrift für die gesamte Versicherungs-wissenschaft
Année / Jahr:1931
Localisation / Standort:Juristische Seminarbibliothek der Uni Saarbrücken
Type / Typ:
Catégorie / Kategorie:Sozialrecht
Mots clef / Schlagworte:SOZIALE SICHERHEIT, SOZIALVERSICHERUNG, ALLOCATION CHOMAGE, DROIT SOCIAL, SECURITE SOCIALE
DER VORLIEGENDE BEITRAG STELLT DAS AM 1. JULI 1930 IN KRAFT GETRETENE FRANZOESISCHE SOZIALVERSICHERUNGSGESETZ VOR.
ZUNAECHST WIRD AUF DEN KREIS DER VERSICHERTEN PERSONEN EINGEGANGEN. BEVOR DIE VERSICHERUNGSLEISTUNGEN (KRANKENHILFE, WOCHENHILFE, INVALIDENRENTE, ALTERSRENTE, STERBEGELD, FAMILIENHILFE, ARBEITSLOSENHILFE) ERLAEUTERT WERDEN.
ANSCHLIESSEND WERDEN DIE VERSICHERUNGSTRAEGER SOWIE DIE AUFBRINGUNG DER MITTEL BELEUCHTET. SCHLIESSLICH WERDEN DIE VERSICHERUNGSBEHOERDEN, DAS VERFAHREN, DIE KONTROLLMASSNAHMEN, DIE STRAFEN, DIE HAFTUNG DRITTER UND DIE GEBUEHRENFREIHEIT ANGESPROCHEN.