An eine französische Sozialversicherung entrichtete Arbeitgeberanteile als nicht nach § 3 Nr. 62 Satz 1 EStG von der Steuer befreiter Arbeitslohn

Données bibliographiques / Bibliografische DatenPrinter
Auteurs / Autoren:BUNDESFINANZHOF, 6. SENAT
Source / Fundstelle:BFHE 206, 158
Année / Jahr:2004
Type / Typ:
Catégorie / Kategorie:Arbeitsrecht, Sozialrecht
Mots clef / Schlagworte:ARBEITGEBER, Arbeitgeberanteil, Arbeitnehmer, EINKOMMENSTEUER, charges sociales, SALARIE
Wenn ein innländischer Arbeitgeber für einen unbeschränkt steuerpflichteigen französischen Arbeitnehmer, Arbeitgeberanteile an eine französische Sozialversicherung gemäss einer vertraglichen Vereinbarung entrichtet, werden diese als Arbeitslohn der nicht nach § 3 Nr. 62 Satz 1 EStG von der Steuer befreit ist behandelt.die Ausgaben des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung des Arbeitnehmers sind nur dann nach § 3 Nr. 62 Satz 1 EStG steuerfrei, wenn der Arbeitgeber zu ihrer Entrichtung gesetzlich verpflichtet ist. Dies gilt auch wenn die Verpflichtung auf ausländischen Gesetzen beruht. Auf die Nationalität von Arbeitgeber- und -nehmer kommt es dabei nicht an.