Avr 27, 2012
DER BEITRAG GIBT EINEN UEBERBLICK UEBER DIE RICHTLINIE 2004/48/EG ZUR DURCHSETZUNG DES GEISTIGEN EIGENTUMS (DRL),MITTELS DERER EIN KONZEPT DER MINDESTHARMONISIERUNG DES SANKTIONENRECHTS FUER JEDE VERLETZUNG DES GEISTIGEN EIGENTUMS VERFOLGT WIRD, SOWIE UEBER IHRE UMSETZUNG IN DEUTSCHLAND, ENGLAND UND FRANKREICH.
Avr 27, 2012
DER BEITRAG BEFASST SICH MIT DER UMSETZUNG DER RICHTLINIE 2004/48/EG UND STELLT EINIGE DER ZAHLREICHEN DADURCH AUFGETRETENEN AENDERUNGEN IM FRANZOESISCHEN PATENTRECHT DAR. ERWAEHNT WIRD VOR ALLEM DIE AENDERUNG BEI SCHADENERSATZERMITTLUNGEN, WO DER ANTRAGSTELLER , NEBEN DEN VORTEILEN, DIE DIE UMSETZUNG FUER IHN BRINGT, GEHALTEN IST, SEINEN SCHADEN IN ZUKUNFT GENAUER ZU BEZIFFERN. WEITERHIN DIE MOEGLICHKEIT EINER BESCHLAGNAHME, UM WEITEREN VERLETZUNGSHANDLUNGEN VORZUBEUGEN, SOWIE LETZTLICH DIE NEUEN VORAUSSETZUNGEN EINES EINSTWEILIGEN VERFUEGUNGSVERFAHRENS.
Avr 27, 2012
DER BEITRAG GIBT EINEN UEBERBLICK UEBER DEN UMGANG DER FRANZOESISCHEN INSTANZGERICHTE MIT DER THEMATIK DER SOGENANNTEN ADWORDS, MITTELS DERER SUCHMASCHINEN AUF DEN SUCHBEGRIFF ZUGESCHNITTENE WERBEANZEIGEN DARSTELLEN. DIE STUDIE KONZENTRIERT SICH AUF DIE MARKENRECHTLICHEN PROBLEME, DIE AUFTRETEN, WENN FREMDE MARKEN ALS ADWORD BENUTZT WERDEN. NACH EINLEITENDEN ERKLAERUNGEN UEBER DIE FUNKTIONSWEISE DIESER SPEZIELLEN INTERNETWERBUNG WIRD DIE LINIE DER INSTANZGERICHTLICHEN RECHTSPRECHUNG FRANKREICHS VON 2003 BIS 2008 NACHGEZEICHNET. DANACH GEHT VERFASSER AUF ENTSCHEIDUNGEN DES COUR DE CASSATION VOM MAI 2008 EIN, MITTELS DERER DAS GERICHT DIE ANGELEGENHEITEN DEM EUROPAEISCHEN GERICHTSHOF VORGELEGT HAT.
AUFGEWORFEN WERDEN FRAGEN DER HAFTUNG DES WERBENDEN SOWIE DER HAFTUNG DES SUCHMASCHINENBETREIBERS. EBENSO WIRD AUF DIE BISHERIGE EUROPAEISCHE RECHTSPRECHUNG BETREFFEND AEHNLICHE PROBLEME EINGEGANGEN
Avr 27, 2012
DER BEITRAG BEFASST SICH MIT DEM KEYWORD-ADVERTISING UND DER "ADWORDS" PROBLEMATIK DER INTERNET SUCHMASCHINE GOOGLE. DARGESTELLT WERDEN SACHVERHALT UND RECHTLICHE PROBLEME DER AUSGANGSVERFAHREN VOR DEM FRANZOESISCHEN KASSATIONSHOF, DER AUFGRUND DES VORHANDENSEINS EUROPAEISCHEN RECHTS DEN EUGH IM WEGE DER VORABENTSCHEIDUNG NACH ART. 267 AEUV ANGERUFEN HAT. ANSCHLIESSEND WIRD DIE DARAUFHIN ERGANGENE ENTSCHEIDUNG DES EUGH (SOG."GOOGLE ADWORDS ENTSCHEIDUNG"G DARGESTELLT UND BEWERTET. SCHLIESSLICH ERFOLGT EINE UEBERTRAGUNG DER VOM EUGH AUFGESTELLTEN ENTSCHEIDUNGSGRUNDSAETZE AUF DEN BANANANABAY-FALL DES BGH.
Avr 27, 2012
Données bibliographiques / Bibliografische Daten |
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| Auteurs / Autoren: | HENNING, FRAUKE; HENNING-BODEWIG, FRAUKE; |
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| Revue / Zeitschrift: | Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht-internationaler Teil |
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| Année / Jahr: | 2011 |
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| Localisation / Standort: | DEUTSCH-EUROPÄISCHES JURIDICUM |
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| Catégorie / Kategorie: | Geistiges Eigentum |
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| Mots clef / Schlagworte: | DROIT DE LA CONCURRENCE |
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Der Verfasser behandelt die<< AdWords<<-Problematik. Hierbei werden die drei Hauptakteure, nämlich der Anbieter eines entgeltlichen Referenzierungsdienstes (zumeist Suchmaschinenbetreiber), der werbende Wirtschaftsteilnehmer und der Internetuser, vorgestellt. Ferner werden die divergierenden Rechtsprechungstendenzen in den EU-Mitgliedsstaaten beschrieben und die aufgestellten Leitlinien des EuGH (Entscheidung vom 23 März 2010) vorgestellt. Der Verfasser unterteilt die Problematik der >>AdWords<< in die Haftung des Referenzierungsdienstanbieters, des Werbenden und die Rolle des Internetusers, wobei jeweils markenrechtliche, wettbewerbsrechtliche und lauterkeitsrechtliche Aspekte besprochen werden. Insgesamt sei die Entscheidung des EuGH nicht geeignet, um f?â'r ausreichende Rechtsvereinheitlichung und Rechtssicherheit zu sorgen.