Avr 27, 2012
Données bibliographiques / Bibliografische Daten |
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Auteurs / Autoren: | WASSNER-BLUM, GABY-SOPHIE; |
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Année / Jahr: | 1976 |
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Localisation / Standort: | Universitätsbibliothek der Uni Saarbrücken |
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Type / Typ: | |
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Catégorie / Kategorie: | Politik, Wirtschaft und Gesellschaft, Sozialrecht |
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Mots clef / Schlagworte: | SOZIALE SICHERHEIT, SOZIALVERSICHERUNG, ALLOCATION CHOMAGE, ASSURANCE, DROIT SOCIAL, MARIAGE, POLITIQUE, ECONOMIE ET SOCIETE, SECURITE SOCIALE |
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DIE ARBEIT IST DER PFLICHT ZUR BERUFLICHEN ZUSAMMENARBEIT VON EHEGATTEN GEWIDMET. EINEM RECHTLICHEN VERGLEICH DER GESETZLICHEN REGELUNGEN IN DEUTSCHLAND, FRANKREICH UND DER SCHWEIZ IST EINE EMPIRISCHE ZUSAMMENSTELLUNG VORGESCHALTET, UM DARZULEGEN, DASS VON DIESER PFLICHT ZUR MITARBEIT NUR DIE EHEFRAU BETROFFEN IST. BESONDERE BEACHTUNG WIRD DAHER DER FRAGE GESCHENKT, WELCHE GESELLSCHAFTLICHEN BZW. WIRTSCHAFTLICHEN BEDUERFNISSE HINTER EINER DERARTIGE REGELUNG STEHEN.
Avr 27, 2012
Données bibliographiques / Bibliografische Daten |
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Auteurs / Autoren: | KAUFMANN, OTTO; |
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Revue / Zeitschrift: | ZFSH/SGB - Sozialrecht in Deutschland und Europa |
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Année / Jahr: | 2004 |
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Localisation / Standort: | Juristische Seminarbibliothek der Uni Saarbrücken |
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Type / Typ: | |
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Catégorie / Kategorie: | Sozialrecht |
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Mots clef / Schlagworte: | SOZIALVERSICHERUNG, DROIT SOCIAL, SECURITE SOCIALE |
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VOR DEM HINTERGRUND DER REFORM DER FRANZOESISCHEN ALTERSSICHERUNG STELLT VERFASSER ZUNAECHST DIE VERSCHIEDENEN ALTERSSICHERUNGSSYSTEME VOR: ALLGEMEINES SYSTEM UND LANDWIRTSCHAFTLICHES SYSTEM, SONDERSYSTEM DES OEFFENTLICHEN DIENSTES, SONDERSYSTEME DER OEFFENTLICH-RECHTLICHEN UNTERNEHMEN, SONDERSYSTEME FUER DIE SELBSTSTAENDIGEN, ZUSATZALTERSSICHERUNG, BEVOR ER DIE UNTERSCHIEDE UND UEBEREINSTIMMUNGEN DER VERSCHIEDENEN SYSTEME HERAUSARBEITET. IN EINEM 2. TEIL GEHT ER AUF DIE VORBEREITUNG UND DEN GEGENSTAND DER ALTERSSICHERUNGSREFORM EIN. FERNER ERLAEUTERT ER, WELCHE AENDERUNGEN DIE REFORM MIT SICH BRINGT: ERHOEHUNG DER BEITRAGSPFLEISTUNG BZW. VERSICHEURNGSZEIT, SCHRITTWEISE ANGLEICHUNG DER ALTERSSICHERUNG DES OEFFENTLICHEN DIENSTES AN DAS ALLGEMEINE SYSTEM, ANGLEICHUNG DER ALTERSSICHERUNG DER FREIEN BERUFE AN DAS ALLGEMEINE SYSTEM, ANERKENNUNG VON VERSICHERUNGSZEITEN UND ERHOEHUNG DER ALTERSRENTE FUER KINDERERZIEHUNG, HINTERBLIEBENENVERSICHERUNG, MOEGLICHKEITEN ZUR RENTENVERBESSERUNG. ABSCHLIESSEND GEHT ER AUF DIE ALTERSZUSATZVERSICHERUNG UND DIE AUSWIRKUNGEN DER REFORM AUF DIE BETRIEBLICHE SOZIALPOLITIK EIN.
Avr 27, 2012
DAS GESETZ NR. 2000-37 VOM 19.1.2000 UEBER DIE VERHANDELTE ARBEITSZEITVERRINGERUNG HAT BEDEUTEND DAZU BEIGETRAGEN, DAS ARBEITSRECHT ZU AENDERN. DER AUTOR GIBT EINEN UEBERBLICK UEBER DESSEN BESTIMMUNGEN: GESETZLICHE REGELARBEITSZEIT, VERGUETUNG, FINANZIELLE HILFEN, ERLEICHTERUNG VON FIRMENTARIFVERTRAEGEN,"CADRES" (HOEHERE ANGESTELLTE), TEILZEITARBEIT.
Avr 27, 2012
ANLAESSLICH DER NEU VERABSCHIEDETEN SOZIALVERSICHERUNGSGESETZE (GESETZ ZUR KRANKENVERSICHERUNG UND ALTERSRENTENGESETZ) STELLT VERFASSER DAR, DASS HIERDURCH DIE GESAMTSTRUKTUR DES SOZIALEN SCHUTZES IN FRANKREICH NICHT GRUNDLEGEND VERAENDERT WURDE.
NACH EINLEITENDEN ALLGEMEINEN BEMERKUNGEN ZUM AUFBAU UND ZUR STRUKTUR DES FRANZOESISCHEN SYSTEMS GEHT ER AUF DIE EINZELNEN LEISTUNGEN DER SOZIALVERSICHERUNG EIN (KRANKENVERSICHERUNG, MUTTERSCHAFTSVERSICHERUNG, LEISTUNGEN BEI ARBEITSUNFALL UND BERUFSKRANKHEIT, LEISTUNGEN AUS DER ALTERSVERSICHERUNG, FAMILIENLEISTUNGEN, LEISTUNGEN AUS DER ARBEITSLOSENVERSICHERUNG).
Avr 27, 2012
DER VORLIEGENDE BEITRAG STELLT DAS AM 1. JULI 1930 IN KRAFT GETRETENE FRANZOESISCHE SOZIALVERSICHERUNGSGESETZ VOR.
ZUNAECHST WIRD AUF DEN KREIS DER VERSICHERTEN PERSONEN EINGEGANGEN. BEVOR DIE VERSICHERUNGSLEISTUNGEN (KRANKENHILFE, WOCHENHILFE, INVALIDENRENTE, ALTERSRENTE, STERBEGELD, FAMILIENHILFE, ARBEITSLOSENHILFE) ERLAEUTERT WERDEN.
ANSCHLIESSEND WERDEN DIE VERSICHERUNGSTRAEGER SOWIE DIE AUFBRINGUNG DER MITTEL BELEUCHTET. SCHLIESSLICH WERDEN DIE VERSICHERUNGSBEHOERDEN, DAS VERFAHREN, DIE KONTROLLMASSNAHMEN, DIE STRAFEN, DIE HAFTUNG DRITTER UND DIE GEBUEHRENFREIHEIT ANGESPROCHEN.