Avr 27, 2012
VORLIEGEND HANDELT ES SICH UM EINE RECHTSPRECHUNGSUEBERSICHT ZU DEN ENTWICK- LUNGEN IM FRANZOESISCHEN FAMILIENRECHT.
Avr 27, 2012
Données bibliographiques / Bibliografische Daten |
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Auteurs / Autoren: | ADEN, MENNO; |
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Source / Fundstelle: | IN: POLITIQUE ETRANGERE. 1991. NUMERO 1. P. 21 - 39. |
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Année / Jahr: | 1972 |
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Localisation / Standort: | Universitätsbibliothek der Uni Saarbrücken |
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Type / Typ: | |
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Catégorie / Kategorie: | Zivilrecht |
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Mots clef / Schlagworte: | Deliktische Haftung, ELTERLICHE GEWALT, Haftung, VERSCHULDEN, AUTORITE PARENTALE, Droit civil, FAUTE, PREUVE, RESPONSABILITE, RESPONSABILITE DELICTUELLE |
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DIE ARBEIT BEHANDELT ZUM FRANZOESISCHEN RECHT UNTER ANDEREM DIE GESETZLICHEN GRUNDLAGEN DER ELTERNHAFTUNG, DIE ELTERLICHE GEWALT ALS HAFTUNGSANKNUEPFUNG, DIE EINZELNEN TATBESTANDSMERKMALE DES ART. 1384 ABS. 4 CODE CIVIL SOWIE DIE HAFTUNG DES KINDES. AUSSERDEM WERDEN DER HAFTUNGSUMFANG, DER ENTLASTUNGSBEWEIS UND DIE"NOUVELLE TENDANCE" DER FRANZOESISCHEN RECHTSPRECHUNG DARGESTELLT.
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IM ERSTEN TEIL DER ARBEIT WERDEN GRUNDSAETZLICHE FRAGEN DER ELTERLICHEN GEWALT EROERTERT. ES FOLGT DIE BETRACHTUNG DER EINZELAUSGESTALTUNG, WOBEI EINERSEITS DIE PERSONENSORGE UND ANDERERSEITS DIE VERMOEGENSSORGE BEHANDELT WERDEN. SCHLIESSLICH WIRD NOCH DIE ELTERLICHE GEWALT NACH AUFHEBUNG DER EHELICHEN LEBENSGEMEINSCHAFT DARGESTELLT.
Avr 27, 2012
Données bibliographiques / Bibliografische Daten |
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Auteurs / Autoren: | LESSER, JOACHIM; |
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Source / Fundstelle: | IN: ORBAN, EDMOND: FEDERALISME ET COURS SUPREMES. BRUXELLES. BRUYLANT ET
PRESSES DE L'UNIVERSITE DE MONTREAL 1991, P. 137 - 165. |
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Année / Jahr: | 1973 |
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Localisation / Standort: | Universitätsbibliothek der Uni Saarbrücken |
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Type / Typ: | |
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Catégorie / Kategorie: | Zivilrecht |
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Mots clef / Schlagworte: | ANSPRUCH, ANSPRUCHSKONKURRENZ, Deliktische Haftung, ELTERLICHE GEWALT, SACHHALTER, VERSCHULDEN, VERSCHULDENSVERMUTUNG, Vertragliche Haftung, AUTORITE PARENTALE, CUMUL DES RESPONSABILITES, Droit civil, GARDIEN, PRESOMPTION DE RESPONSABILITE, RESPONSABILITE, RESPONSABILITE CONTRACTUELLE, RESPONSABILITE DELICTUELLE |
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IN EINEM ERSTEN TEIL WIRD ZUNAECHST DER BEGRIFF DER FAUTE UNTERSUCHT. IM ZWEITEN TEIL DER ABREIT WIRD EROERTERT, WELCHE HAFTUNGSBEGRUENDENDEN VORAUSSETZUNGEN IN DER PERSON DES KINDES VORLIEGEN MUESSEN, INSBESONDERE OB UEBER DEN GESETZESWORTLAUT HINAUS EIN VERSCHULDEN DES KINDES NOTWENDIG IST. DER DRITTE TEIL BEFASST SICH MIT DER GRUNDSAETZLICHEN VERMUTUNG FUER DIE VERANTWORTLICHKEIT DER ELTERN UND DER TATSAECHLICHEN WIDERLEGBARKEIT DIESER VERMUTUNG. DER VIERTE TEIL UNTERSUCHT DIE DELIKTISCHE HAFTUNG FUER UNBELEBTE BEWEGLICHE SACHEN SOWIE IHR VERHAELTNIS ZUR ELTERNHAFTUNG. SCHLIESSLICH WIRD DIE RECHTSPRECHUNG ZU DEN EINZELNEN PROBLEMBEREICHEN NOCH ANALYSIERT.
Avr 27, 2012
ZUM FRANZOESISCHEN RECHT WIRD DAS MATERIELLE EHERECHT UMFASSEND DARGESTELLT UND ZWAR UNTER ANDEREM DAS NEUE GUETERRECHT UND DIE BESTIMMUNGEN UEBER DIE ELTERLICHE GEWALT, DIE DIE FRUEHEREN VORSCHRIFTEN UEBER DIE VAETERLICHE GEWALT ABGELOEST HABEN AM 1.1.1971.