Apr. 27, 2012
DIE ARBEIT UNTERSUCHT DEN RECHTLICHEN RAHMEN ZUR AUSBILDUNG TRANSEUROPAEISCHER TELEKOMMUNIKATIONS-FESTNETZE UND STELLT DIE RECHTLICHE BEDEUTUNG FUER DEN GRENZUEBERSCHREITENDEN NETZZUGANG BZW. DER GRENZUEBERSCHREITENDEN ZUSAMMENSCHALTUNG UNTER BESONDERER BERUECKSICHTIGUNG DER LAENDER DEUTSCHLAND UND FRANKREICH DAR. EIN SCHWERPUNKT LIEGT AUF DER UMSETZUNGSPRAXIS IN DEN BEIDEN LAENDERN VON ZU DIESEM THEMA ERGANGENEN EUROPAEISCHEN RICHTLINIEN. IN DEM 23 SEITEN UMFASSENDEN TEIL UEBER FRANKREICH WERDEN U.A. DER GESETZLICHE RAHMEN, DIE LIZENZRECHTLICHEN VORGABEN FUER TELEKOMMUNIKATIONSDIENSTLEISTUNGEN, BESTIMMUNGEN ZUM NETZZUGANG UND ZUR ZUSAMMENSCHALTUNG SOWIE ZUM DATENSCHUTZ UND DAS FRANZOESISCHE UNIVERSALDIENSTKONZEPT BELEUCHTET.
Apr. 27, 2012
DIE ARBEIT BEFASST SICH ZENTRAL MIT DER FRAGE NACH DER UMSETZUNG EUROPAEISCHER RICHTLINIEN AUF DEM GEBIET DER TELEKOMMUNIKATION INSBESONDERE IN FRANKREICH UND DEUTSCHLAND. EINEM TEIL UEBER DIE GESCHICHTE DER NATIONALEN FERNMELDEMONOPOLE IN DEUTSCHLAND UND FRANKREICH UND EINEM WEITEREN TEIL, DER DIE URSACHEN DER LIBERALISIERUNGSBEMUEHUNGEN EROERTERT, FOLGT EINE UEBERSICHT DER GEMEINSCHAFTSRECHTLICHEN REGELUNG DES TELEKOMMUNIKATIONSSEKTORS SOWIE EINE 129 SEITEN UMFASSENDE DARSTELLUNG DER LIBERALISIERUNG DES TELEKOMMUNIKATIONSMARKTES IN FRANKREICH. DABEI GEHT ES VORRANGIG UM DIE GESCHICHTE DER LIBERALISIERUNG DES FRANZOESISCHEN TELEKOMMUNIKATIONSMARKTES SOWIE UM DAS FRANZOESISCHE UNIVERSALDIENSTKONZEPT.
Apr. 27, 2012
Données bibliographiques / Bibliografische Daten |
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Auteurs / Autoren: | PUFFER-MARIETTE, JEAN CHRISTOPHE; |
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Année / Jahr: | 2008 |
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Localisation / Standort: | Universitätsbibliothek der Uni Saarbrücken |
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Type / Typ: | |
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Catégorie / Kategorie: | Europarecht, Handelsrecht, Rechtsvergleichung, Wettbewerbsrecht |
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Mots clef / Schlagworte: | KARTELLRECHT, PREIS, STELLUNG, MARKTBEHERRSCHENDE-, Wettbewerb, WETTBEWERB, UNLAUTERER-, CODE DE COMMERCE, CONCURRENCE, CONCURRENCE DELOYALE, CONSEIL DE LA CONCURRENCE, DROIT COMMERCIAL, DROIT COMPARE, DROIT DE LA CONCURRENCE, DROIT EUROPEEN, PRIX |
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DER ERSTE TEIL DER ARBEIT BEFASST SICH MIT DER KARTELLBILDUNG UND DEREN FOLGEN FUER DEN WETTBEWERB UND GIBT EINEN UEBERBLICK UEBER DIE WIRKUNGSWEISE VON KRONZEUGENREGELUNGEN IM KARTELLRECHT ALS ERMITTLUNGSWERKZEUGE DER WETTBEWERBSBEHOERDEN. EBENFALLS WERDEN EINWAENDE UND BEDENKEN GEGEN DIE RECHTLICHE ZULAESSIGKEIT SOLCHER PROGRAMME DARGESTELLT. IM ZWEITEN TEIL DER ARBEIT STELLT DER AUTOR DIE KRONZEUGENREGELUNGEN DER USA, SOWIE DIE DER EG UND VON DEUTSCHLAND UND FRANKREICH VOR. HIERBEI SOLL EIN UEBERBLICK UEBER DIE AUSGESTALTUNG UND DURCHSETZUNG DES KARTELLVERBOTS IN DER BETREFFENDEN RECHTSORDNUNG GEGEBEN WERDEN. IM EINEM RECHTSVERGLEICHENDEN DRITTEN TEIL WERDEN SODANN DIE WESENTLICHEN ELEMENTE DER KRONZEUGENREGELUNGEN GEGENUEBERGESTELLT, GEMEINSAMKEITEN UND UNTERSCHIEDE ANALYSIERT UND SCHLIESSLICH EINE EMPFEHLUNG FUER DIE AUSGESTALTUNG MOEGLICHST EFFEKTIVER KRONZEUGENREGELUNGEN GEGEBEN.
Apr. 27, 2012
Données bibliographiques / Bibliografische Daten |
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Auteurs / Autoren: | LAURIN, BENOIT; KUNTZE-KAUFHOLD, GREGOR; |
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Revue / Zeitschrift: | Recht der Internationalen Wirtschaft |
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Année / Jahr: | 2008 |
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Localisation / Standort: | Juristische Seminarbibliothek der Uni Saarbrücken |
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Type / Typ: | |
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Catégorie / Kategorie: | Handelsrecht, Wettbewerbsrecht |
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Mots clef / Schlagworte: | KARTELL, KARTELLRECHT, PREIS, Reform, Wettbewerb, CARTEL, CONCURRENCE, DROIT DE LA CONCURRENCE, PRIX, REFORME |
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DER BEITRAG IST DEM RECHT DER TRANSPARENTEN PREISBILDUNG IN FRANKREICH GEWIDMET.
ER ERLAEUTERT ZUNAECHST DIE PFLICHT DER TRANSPARENTEN PREISBILDUNG UND MOEGLICHE SANKTIONSFOLGEN BEI VERSTOESSEN GEGEN DIE TRANSPARENZBESTIMMUNGEN. SODANN WIDMET DER BEITRAG SICH DEN BISHERIGEN REFORMBEMUEHUNGEN UND DEREN SCHEITERN, INSBESONDERE DEN UMGEHUNGSSTRATEGIEN DURCH VERSTECKTE RABATTE IN FORM VON SONDER- ODER SERVICEDIENSTLEISTUNGEN. NACH EINER KURZEN DARSTELLUNG DES VERBOTS DES VERKAUFS UNTER DEM EINSTANDSPREIS UND DEN MOEGLICHKEITEN DES CONSEIL DE LA CONCURRENCE GEGEN DERARTIGE KARTELLRECHTSWIDRIGE PRAKTIKEN VORZUGEHEN, FOLGEN AUSFUEHRUNGEN ZUR WEITERENTWICKLUNG DER REFORMGESETZGEBUNG UND EINE KRITISCHE AUSEINANDERSETZUNG MIT EINIGEN ASPEKTEN DER FUER DAS JAHR 2008 GEPLANTEN ERNEUTEN REFORM IN DIESEM BEREICH.
Apr. 27, 2012
IN DIESER ENTSCHEIDUNG WEIST DER VERFASSUNGSRAT DIE RUEGE BEZUEGLICH DES GESETZES UEBER DEN ENERGIESEKTOR VOM 30. NOVEMBER 2006, DESSEN ART. 39 DIE PRIVATISIERUNG VON GAZ DE FRANCE VORSIEHT, IN GROSSEN TEILEN ZURUECK. DIE ANTRAGSSTELLER MACHEN EINEN VERSTOSS GEGEN ABSATZ 9 DER PRAEAMBEL DER VERFASSUNG VON 1946 GELTEND. DIESEN EINWAND VERWIRFT DER VERFASSUNGSRAT, DA DER ENERGIEMARKT DURCH MEHRERE VORGAENGERGESETZE BEREITS DERART FUER KONKURRIERENDE UNTERNEHMEN GEOEFFNET WORDEN SEI, DASS VON EINER MONOPOLSTELLUNG VON GAZ DE FRANCE KEINE REDE MEHR SEIN KANN. ZUDEM VERLIERE GAZ DE FRANCE AB DEM 1. JULI 2007 DEN CHARAKTER EINES NATIONALEN OEFFENTLICHEN UNTERNEHMENS. DIE PRIVATISIERUNG SEI NACH MEINUNG DES VERFASSUNGSRATES ALLERDINGS ERST AB DIESEM DATUM MOEGLICH.