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VEREINBARUNGEN ALS INSTRUMENT DES UMWELTSCHUTZES: EINE VERGLEICHENDE UNTERSUCHUNG DES FRANZOESISCHEN, DEUTSCHEN UND EUROPAEISCHEN RECHTS

Données bibliographiques / Bibliografische DatenPrinter
Auteurs / Autoren:GIEBEL, CHRISTOPH;
Source / Fundstelle:PARIS. THESE. DROIT. 2005. 663 P.
Année / Jahr:2001
Localisation / Standort:Badische Landesbibliothek Karlsruhe
Type / Typ:
Catégorie / Kategorie:Europarecht, Rechtsvergleichung, Verwaltungsrecht
Mots clef / Schlagworte:UMWELTRECHT, UMWELTSCHUTZ, Administration, Contrat, DROIT ADMINISTRATIF, DROIT COMPARE, DROIT DE L'ENVIRONNEMENT, DROIT EUROPEEN, ENVIRONNEMENT, PROTECTION DE L'ENVIRONNEMENT
IM ERSTEN TEIL SEINER ARBEIT UNTERSUCHT DER VERFASSER DAS PHAENOMEN DER UMWELTVEREINBARUNGEN IN DER FRANZOESISCHEN RECHTSORDNUNG. NACH EINER HISTORISCHEN UND SOZIOPOLITISCHEN EINFUEHRUNG ERFOLGT EINE EINORDNUNG DER UMWELTVEREINBARUNGEN IN DAS SYSTEM DES FRANZOESISCHEN UMWELTRECHTS, WOBEI DER AUTOR AUF GRUNDZUEGE DES FRANZOESISCHEN STAATS- UND VERWALTUNGSRECHTS, RECHTLICHE BEGRUENDUNGEN UND DEN ORDNUNGSRECHTLICHEN RAHMEN, BEZUEGE ZU ANDEREN INSTRUMENTEN DES UMWELTSCHUTZES, MITWIRKENDE STAATLICHE ORGANE, INFORMATIONSMOEGLICHKEITEN DRITTER SOWIE RECHTSSCHUTZMOEGLICHKEITEN EINGEHT. ANSCHLIESSEND ERFOLGT EINE ANALYSE DER EINZELNEN ANGEWANDTEN VEREINBARUNGSMODELLE UND DEREN RECHTLICHE BEWERTUNG. IM ZWEITEN TEIL BEFASST SICH DER AUTOR MIT UMWELTVEREINBARUNGEN IM WIRKGEFUEGE DER EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFT.IM ABSCHLIESSENDEN DRITTEN TEIL ERFOLGT EIN KRITISCHER VERGLEICH DER FRANZOESISCHEN RECHTSLAGE MIT DEM RECHTSWISSENSCHAFTLICHEN DISKUSSIONSSTAND IN DEUTSCHLAND, WELCHER IN DIE RECHTSPOLITISCHE WUERDIGUNG DENKBARER VERBESSERUNGSVORSCHLAEGE EINMUENDET.

DAS UMWELT- BZW. BETRIEBSGENEHMIGUNGSVERFAHREN IN DER FLAEMISCHEN REGION BELGIENS UND IN FRANKREICH: EIN UEBERBLICK

Données bibliographiques / Bibliografische DatenPrinter
Auteurs / Autoren:ROEF, ANDRE;
Source / Fundstelle:IN: DROIT SOCIAL. 2004. NUMERO 2. P. 155 - 165.
Revue / Zeitschrift:Verwaltungsarchiv
Année / Jahr:1996
Localisation / Standort:Juristische Seminarbibliothek der Uni Saarbrücken
Type / Typ:
Catégorie / Kategorie:Verwaltungsrecht
Mots clef / Schlagworte:UMWELTRECHT, UMWELTSCHUTZ, DROIT ADMINISTRATIF, DROIT DE L'ENVIRONNEMENT, ENVIRONNEMENT, PREFET, PROCEDURE ADMINISTRATIVE, PROTECTION DE L'ENVIRONNEMENT
AUF DEN SEITEN 721-727 WIDMET SICH DER VERFASSER DEM GENEHMIGUNGSVERFAHREN FUER DIE UMWELTGEFAEHRDENDEN ANLAGEN (INSTALLATIONS CLASSEES POUR LA PROTECTION DE L'ENVIRONNEMENT) IN FRANKREICH.
NACH EINEM KURZEN UEBERBLICK UEBER DIE GESETZLICHEN ENTWICKLUNGEN SEIT DEM NAPOLEONISCHEN DEKRET VON 1810, STELLT ER DEN ANWENDUNGSBEREICH DES NUN MASSGEBENDEN GESETZES VOM 19 JULI 1976 KLAR.
SODANN BESCHREIBT ER DAS GENEHMIGUNGSVERFAHREN FUER DIE GENEHMIGUNSPFLICHTIGEN ANLAGEN (EINZUREICHENDE DOKUMENTE, OEFFENTLICHKEITSBETEILIGUNG, EINZUHOLENDE STELLUNGNAHMEN, UMWELTAUFLAGEN). ANSCHLIESSEND GEHT ER KURZ AUF DAS ANZEIGEVERFAHREN EIN, DEM SICH NICHT-GENEHMIGUNGSPFLICHTIGE ANLAGEN UNTERZIEHEN MUESSEN.
KURZ ANGERISSEN WERDEN NOCH DER FALL DER AENDERUNG EINER ANLAGE, DER RECHTSSCHUTZ UND DIE UEBERWACHUNG DER ANLAGE.

UMWELTRECHT – LAENDERBERICHT FRANKREICH

Données bibliographiques / Bibliografische DatenPrinter
Auteurs / Autoren:KROMAREK-VOITELLIER, P.;
Source / Fundstelle:IN: REVUE INTERNATIONALE DE DROIT COMPARE. 2004. NUMERO 2. P. 477 - 480.
Année / Jahr:1994
Localisation / Standort:EUROPAINSTITUT (UNIVERSITAET DES SAARLANDES)
Type / Typ:
Catégorie / Kategorie:Verwaltungsrecht
Mots clef / Schlagworte:UMWELTRECHT, UMWELTSCHUTZ, VERBAND, Administration, ASSOCIATION, DROIT ADMINISTRATIF, DROIT DE L'ENVIRONNEMENT, ENVIRONNEMENT
VORLIEGEND HANDELT ES SICH UM EINEN EINTRAG IN EINEM WOERTERBUCH ZUM UMWELTRECHT.
NACHDEM DARGESTELLT WIRD, WELCHEN STELLENWERT DER UMWELTSCHUTZ IN DER FRANZOESISCHEN RECHTSORDNUNG HAT, UND AUF WELCHE WEISE DAS UMWELTRECHT IN FRANKREICH GEREGELT IST, WERDEN DIE ALLGEMEINEN GRUNDSAETZE GENANNT, DIE FUER ALLE BEREICHE DES UMWELTRECHTS VERBINDLICH SIND (PRINZIP DER VERMEIDUNG VON UMWELTSCHAEDEN, VERURSACHERPRINZIP, PRINZIP DER GEEIGNETEN HANDLUNGSEBENE, KOOPERATIONSPRINZIP). DABEI WIRD BESCHRIEBEN, WIE DIE KOMPETENZEN IM UMWELTRECHT AUF DIE VERSCHIEDENEN VERWALTUNGSTRAEGER VERTEILT SIND.
ANSCHLIESSEND WERDEN EINZELNE BEREICHE DES UMWELTRECHTS NAEHER EROERTERT (WASSER, LUFT, ABFALL, LAERM, BODEN, NATURSCHUTZ).

EINE EUROPAEISCHE UMWELTVERTRAEGLICHKEITSPRUEFUNG – AUSWIRKUNGEN AUF DAS DEUTSCHE, FRANZOESISCHE UND ENGLISCHE RECHT

Données bibliographiques / Bibliografische DatenPrinter
Auteurs / Autoren:SEELIGER, JOCHEN;
Source / Fundstelle:IN: REVUE DU DROIT PUBLIC ET DE LA SCIENCE POLITIQUE (RDP). 2004. NUMERO 4. P. 1119 - 1151.
Revue / Zeitschrift:Umwelt- und Planungsrecht
Année / Jahr:1982
Localisation / Standort:Juristische Seminarbibliothek der Uni Saarbrücken
Type / Typ:
Catégorie / Kategorie:Europarecht, Rechtsvergleichung, Verwaltungsrecht
Mots clef / Schlagworte:NATIONALES RECHT, UMWELTRECHT, UMWELTSCHUTZ, DROIT ADMINISTRATIF, DROIT COMPARE, DROIT DE L'ENVIRONNEMENT, DROIT EUROPEEN, DROIT INTERNE, LOI NO 76-629 DU 10 JUILLET 1976, PROCEDURE ADMINISTRATIVE, PROTECTION DE L'ENVIRONNEMENT
DIE UNTERSUCHUNG BEFASST SICH MIT DEN AUSWIRKUNGEN DES EUROPAEISCHEN RECHTS DER UMWELTVERTRAEGLICHKEITSPRUEFUNG (UVP) AUF DAS NATIONALE RECHT IN DEUTSCHLAND, FRANKREICH UND IN GROSSBRITANNIEN.BEHANDELT WIRD DER RICHTLINIENENTWURF DER EG-KOMMISSION AUS DER SICHT DES BERGBAUS UND DER INDUSTRIE. DARGESTELLT WERDEN ZUNAECHST DIE GRUENDE FUER EINE EUROPAEISCHE UMWELTVERTRAEGLICHKEITSPRUEFUNG UND DEREN RECHTSGRUNDLAGE. ANSCHLIESSEND WERDEN DIE EINZELNEN ELEMENTE DER EUROPAEISCHEN UMWELTVERTRAEGLICHKEITSPRUEFUNG IM VERGLEICH ZUM DEUTSCHEN RECHT VORGESTELLT, BEVOR DER AUTOR IM EINZELNEN AUF DIE AUSWIRKUNGEN IN DEN DREI UNTERSUCHTEN MIGLIEDSTAATEN EINGEHT. FUER DAS FRANZOESISCHE RECHT STELLT DER AUTOR FEST, DASS DIE RICHTLINIE UEBER EINE EUROPAEISCHE UMWELTVERTRAEGLICHKEITSPRUEFUNG KEINE WESENTLICHEN VERAENDERUNGEN BEWIRKE, DA HIER DAS DURCH DAS GESETZ ZUM SCHUTZ DER NATUR VOM 10. JULI 1976 EINGEFUEHRTE INSTRUMENT DER UVP BEREITS VOLLSTAENDIG AUSGEBILDET SEI UND WEITGEHEND MIT DER RICHTLINIE UEBER DIE UVP UEBEREINSTIMME. DAHER ERWARTET DER AUTOR AUCH KEINE ERHEBLICHEN AUSWIRKUNGEN DER RICHTLINIE AUF DIE DURCHFUEHRUNG VON GENEHMIGUNGSVERFAHREN FUER INDUSTRIELLE INVESTITIONEN.

GEFAHREN UND GEFAHRBEURTEILUNGEN IN DER RECHTSORDNUNG FRANKREICHS

Données bibliographiques / Bibliografische DatenPrinter
Auteurs / Autoren:BACKHAUS, L.;
Source / Fundstelle:IN: GAZETTE DU PALAIS. MERCREDI 26, JEUDI 27 FEVRIER 2003. P. 293 - 295.
Année / Jahr:1980
Localisation / Standort:UNIVERSITAETSBIBLIOTHEK DER UNIVERSITAET KAISERSLAUTERN
Type / Typ:
Catégorie / Kategorie:Verwaltungsrecht
Mots clef / Schlagworte:UMWELTRECHT, UMWELTSCHUTZ, DROIT ADMINISTRATIF, DROIT DE L'ENVIRONNEMENT
DER ERSTE ABSCHNITT DES VORTRAGES BESCHAEFTIGT SICH MIT DER RECHLICHEN, INSBESONDERE DER RICHTERLICHEN GEFAHRENBEURTEILUNG KONVENTIONELLER UND NUKLEARER INDUSTRIEANLAGEN IN FRANKREICH. IM ZWEITEN ABSCHNITT WERDEN METHODEN DER NUKLEARTECHNISCHEN SICHERHEITSANALYSE IN FRANKREICH DARGESTELLT, ZUM EINEN DIE DETERMINISTISCHE ("EVALUATION DETERMINISTE"), ZUM ANDEREN DIE PROBABILISTISCHE METHODE ("METHODE PROBABILISTE"). ANSCHLIESSEND WENDET SICH DER AUTOR DEM STAND DER PRAKTISCHEN ANWENDUNG PROBABILISTISCHER METHODEN IN FRANKREICH ZU. SEINE DARSTELLUNG ILLUSTRIERT ER ANHAND EINZELNER BEISPIELE. IN SEINEM ABSCHLIESSENDEN AUSBLICK STELLT DER AUTOR EINE WENDE IN DEN METHODEN DER SICHERHEITSANALYSE IN FRANKREICH FEST, DIE LANGFRISTIG ZU EINER VOLLSTAENDIGEN NEUORIENTIERUNG NACH PROBABILISTISCHEN MASSSTAEBEN FUEHREN MUESSE.