Der « Conciliateur » in Frankreich – eine Alternative zur staatlichen Justiz Heike Jung, Alternativen zur Strafjustiz und die Garantie individueller Rechte der Betroffenen

Données bibliographiques / Bibliografische DatenPrinter
Auteurs / Autoren:WITZ, CLAUDE
Année / Jahr:1989
Catégorie / Kategorie:Droit pénal, Procédure pénale, Strafprozeßrecht, Strafrecht
Mots clef / Schlagworte:Alternativen zur staatlichen Justiz, Schlichter, SCHLICHTUNG, Strafverfahrensrecht, alternatives à la justice publique, conciliateur, CONCILIATION, PROCEDURE PENALE

von Claude Witz, Prof. für französisches Privatrecht an der Universität des Saarlandes

S. 239-244 in Alternativen zur Strafjusitz und die Garantie individueller Rechte der Betroffenen - Participatory Models and Individual Rights,  herausgegeben von Heike Jung.

Forum Verlag Godesberg GmbH, Bonn 1989.

unter abrufbar unter: http://sfm.jura.uni-sb.de/archives/000036.html

200 Jahre Code d’instruction criminelle – Le Bicentenaire du Code d’instruction criminelle

Données bibliographiques / Bibliografische DatenPrinter
Auteurs / Autoren:HEIKE JUNG; CLAUDE WITZ; JOCELYNE LEBLOIS-HAPPER
Année / Jahr:2010
Type / Typ:
Catégorie / Kategorie:Droit comparé, Procédure pénale, Rechtsvergleichung, Strafprozeßrecht
Mots clef / Schlagworte:code d'instruction criminelle, nemo temetur, Strafverfahrensrecht, UNSCHULDSVERMUTUNG, code d'instruction criminelle, nemo temetur, PRESOMPTION D'INNOCENCE, PROCEDURE PENALE

Ouvrage édité par / Herausgegeben von Heike Jung, Jocelyne Leblois-Happer, Claude Witz Saarbrücker Studien zum Internationalen Recht Bd. 44, Nomos 2010

Der französische Code d'instruction criminelle aus dem Jahre 1808 gab damals die Richtung für die kontinental-europäische Strafprozessgesetzgebung vor. Wiewohl er 1958 durch den Code de procédure pénale abgelöst wurde, ist das 200jährige Jubiläum Anlass zu einer Bestandsaufnahme der Entwicklung des Strafprozesses im französisch-deutschen Vergleich bis in die Gegenwart hinein. Hier rücken die Prinzipien (z.B. Unschuldsvermutung, nemo tenetur) ebenso in den Blick wie die Strukturen des Ermittlungsverfahrens (z.B. Untersuchungsrichter-Modell contra Staatsanwaltschafts-Modell) und die Rolle der Verteidigung. Zugleich stellen sich neue Herausforderungen wie die Umsetzung eines stärker auf Sicherheit ausgerichteten Strafrechts. Schließlich hat die Europäisierung auch das Strafprozessrecht erreicht. Die Beiträge gehen auf das 2. Deutsch-Französische Strafrechtsvergleichende Kolloquium im März 2009 in Saarbrücken zurück. Sie geben einen vertieften Einblick in die Schwerpunkte des französisch-deutschen Strafprozessvergleichs und liefern damit zugleich wichtige Anregungen für die Diskussion über die Strafprozessreformen im gesamteuropäischen Rahmen.