Geltung ausländischen zwingenden Rechts für deutschem Recht unterliegende Versicherungsverträge – Insbesondere: zwingender Einschluss von Terrorrisiken in die Sachversicherung nach deutschem Recht

Données bibliographiques / Bibliografische DatenPrinter
Auteurs / Autoren:ARMBRUESTER, CHRISTIAN
Source / Fundstelle:VersR 2006, S.1 ff.
Revue / Zeitschrift:Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht
Année / Jahr:2006
Type / Typ:
Catégorie / Kategorie:Droit international privé, Droit privé, Internationales Privatrecht, Zivilrecht
Mots clef / Schlagworte:KOLLISIONSRECHT, LEX FORI, ORDRE PUBLIC, Sonderanknüfpung, Verischerungsvertrag, Art. L. 126-2 CdA, CONTRAT D'ASSURANCE, Droit des conflits de lois, Lois impératives
Der Beitrag behandelt die umstrittene Frage, ob und wie ausländische zwingende Normen bei Verträgen zu berücksichtigen sind, die deutschem Recht unterliegen. Der Schwerpunkt der Untersuchung liegt auf Verträgen von deutschen Versicherern, die eine europaweite Deckung  anbieten und sich daher mit der Frage der Geltung  von zwingenden Normen des ausländischen Versicherungsrechts auseinandersetzen müssen. Besonders wird dabei Art. L. 126-2 Code des Assurances berücksichtigt, welcher den Ausschluss von Terrorrisiken in der Sachversicherung für unwirksam erklärt und als Musterbeispiel für eine zwingende ausländische Norm herangezogen wird.