Sep 19, 2012
Données bibliographiques / Bibliografische Daten |
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Auteurs / Autoren: | ARMBRUESTER, CHRISTIAN |
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Source / Fundstelle: | VersR 2006, S.1 ff. |
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Revue / Zeitschrift: | Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht |
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Année / Jahr: | 2006 |
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Type / Typ: | |
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Catégorie / Kategorie: | Droit international privé, Droit privé, Internationales Privatrecht, Zivilrecht |
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Mots clef / Schlagworte: | KOLLISIONSRECHT, LEX FORI, ORDRE PUBLIC, Sonderanknüfpung, Verischerungsvertrag, Art. L. 126-2 CdA, CONTRAT D'ASSURANCE, Droit des conflits de lois, Lois impératives |
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Der Beitrag behandelt die umstrittene Frage, ob und wie ausländische zwingende Normen bei Verträgen zu berücksichtigen sind, die deutschem Recht unterliegen. Der Schwerpunkt der Untersuchung liegt auf Verträgen von deutschen Versicherern, die eine europaweite Deckung anbieten und sich daher mit der Frage der Geltung von zwingenden Normen des ausländischen Versicherungsrechts auseinandersetzen müssen. Besonders wird dabei Art. L. 126-2 Code des Assurances berücksichtigt, welcher den Ausschluss von Terrorrisiken in der Sachversicherung für unwirksam erklärt und als Musterbeispiel für eine zwingende ausländische Norm herangezogen wird.