Der Conseil d’Etat zur Vorratsdatenspeicherung: Auf Biegen und Brechen des Unionsrechts für die nationale Sicherheit?
Données bibliographiques / Bibliografische Daten![]() | |
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Auteurs / Autoren: | GERHOLD, MAXIMILIAN |
Source / Fundstelle: | in: DÖV 2022, S. 93-102 |
Revue / Zeitschrift: | Die öffentliche Verwaltung |
Année / Jahr: | 2022 |
Catégorie / Kategorie: | Verfassungsrecht |
Mots clef / Schlagworte: | Verfassungsrecht, Vorratsdatenspeicherung |

Die Auseinandersetzung um die Vorratsdatenspeicherung als Brennglas mitgliedstaatlichen und europäischen Verfassungsrechts hat mit einer Entscheidung des französischen Conseil d'Etat einen neuen - über die Vorratsdatenspeicherung hinausgehenden - gerichtlichen Twist erhalten. Der EuGH senkte im Vorjahr auf Vorlage des Conseil d'Etat seine primärrechtlichen Maßstäbe und rückte von einem strengen Verbot ab. Sobald der Rechtsstreit wieder in Paris ankam, forderte die französische Regierung jedoch das Gericht auf, das Urteil aus Luxemburg als ausbrechenden Rechtsakt unangewendet zu lassen. Die Antwort des Conseil d'Etat ist über Frankreich und den europäischen Gerichtsverbund hinaus von Interesse: Beim EuGH sind Vorlagen des Bundesverwaltungsgerichts zur deutschen Regelung anhängig und zugleich könnte 2022 der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts über Verfassungsbeschwerden hiergegen entscheiden.
Gliederung des Beitrags:
I. Die Antwort auf La Quadrature du Net als Quadratur des Kreises?
II. Paris - Luxemburg - Paris
III. Bekräftigung des eigenen Prüfungsmaßstabs
IV. Umbau des materiellen Unionsrechts
V. Schlussbemerkung