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Über die Verwaltung urteilen, heißt immer noch verwalten – Zum Bedeutungswandel einer klassischen Maxime des französischen Rechts

Données bibliographiques / Bibliografische DatenPrinter
Auteurs / Autoren:JACQUEMET-GAUCHÉ, ANNE
Revue / Zeitschrift:Die Öffentliche Verwaltung (DÖV)
Année / Jahr:2025
Localisation / Standort:DÖV 2025, 89-95
Catégorie / Kategorie:Droit administratif
Mots clef / Schlagworte:ALLGEMEINE PRINZIPIEN DES VERWALTUNGSRECHTS, CONSEIL D'ETAT, Gerichtsbarkeit, VERWALTUNGS-, Droit administrati

Die Autorin erörtert eine klassische Problemstellung bezüglich der Aufgaben und Befugnisse des französischen Conseil d'État, der gleichzeitig die höchste Instanz der Verwaltungsgerichtsbarkeit und ein die Exekutive und z.T. sogar die Legislative beratendes Organ ist. Dabei beschreibt sie die Genese der Verwaltungsgerichtsbarkeit aus dem Verbot der Einmischung der ordentlichen Gerichte in die Angelegenheiten der Verwaltung und den langen Weg zu einer unabhängigen und eigenständigen Verwaltungsgerichtsbarkeit in Frankreich. Sie betont insbesondere, dass bis weit in das 20. Jahrhundert die Befugnisse der Verwaltungsgerichte in Bezug auf die Verwaltung, etwa hinsichtlich der Anordnung der aufschiebenden Wirkung von Rechtsbehelfen oder der Anordnung von Maßnahmen der Verwaltung, weit hinter dem deutschen Recht zurückblieben und sich in der kassatorischen Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Verwaltungsmaßnahme erschöpfte.

Die Autorin zeigt sodann auf, dass durch die Gesetze vom 8. Februar 1995 und vom 30. August 2000 eine maßgebliche Stärkung der Befugnisse der Verwaltungsgerichtsbarkeit erfolgte. In diesen Kontext ordnet sie auch eine Rechtsprechungslinie in Bezug auf Verwaltungsverträge (contrats administratifs) ein, kraft derer das Gericht bei Mängeln anstelle der Auflösung bzw. Nichtigerklärung des Vertrags eine inhaltliche Anpassung desselben und nötigenfalls sogar trotz einseitiger Beendigung den weiteren Vollzug des Vertrags anordnen kann. Im letzten Teil verweist die Autorin auf drei Rechtsprechungslinien von aktueller und allgemeinpolitischer Bedeutung. Zunächst wird die relative Zurückhaltung des Conseil d'État bei seiner Rechtsprechung zu den Maßnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie erläutert. Sodann wird auf die Rechtsprechung im Hinblick auf sogenannte Klimaklagen eingegangen. Hierbei betont die Autorin, dass die Verwaltungsgerichtsbarkeit zwar die unzureichenden Klimaschutzmaßnahmen der Exekutive beanstandet hat, sich jedoch weigerte, konkrete Maßnahmen zur Abhilfe anzuordnen. Schließlich erörtert die Autorin die Rechtsprechung zu diskriminierenden Personenkontrollen. Auch hier habe der Conseil d'État festgestellt, dass eine rechtswidrige Praxis nicht nur in Einzelfällen existiere, sich aber geweigert, der Verwaltung konkrete Maßnahmen zur strukturellen Beseitigung solcher Praktiken aufzugeben.

Der Beitrag schließt mit einem Ausblick auf die aus Sicht der Autorin stetig steigenden Relevanz der nicht rechtsprechenden, sondern beratenden Funktion des Conseil d'État. Zwar betont die Autorin die funktionale Trennung der rechtsprechenden und der beratenden Sektion, gleichzeitig aber die Einheit der Institution des Conseil d'État. Insoweit stellt sie fest, dass insbesondere über die Erarbeitung von Stellungnahmen anlässlich konkreter Gesetzesvorhaben, aber auch von selbständigen Berichten und Studien in vielfältiger Weise Vorschläge für eine moderne Verwaltung von dem Conseil d'État geäußert und in den politischen Diskurs eingebracht werden.

Der Conseil d’Etat und seine Kontrolle der Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie im Rahmen des référé-liberté

Données bibliographiques / Bibliografische DatenPrinter
Auteurs / Autoren:RANQUET, PHILIPPE; AMADORI, ALBERTO
Source / Fundstelle:in: NVwZ 2022, S. 1183-1189
Revue / Zeitschrift:Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht
Année / Jahr:2022
Catégorie / Kategorie:Verwaltungsrecht
Mots clef / Schlagworte:CONSEIL D'ETAT, Eilrechtschutz
Zusammenfassung des Beitrags:

Die Verfahren mit Bezug zur Covid-19-Pandemie haben die französische Verwaltungsgerichtsbarkeit und insbesondere den Conseil d’Etat außerordentlich gefordert. Grund hierfür sind zum einen die Rechtsnatur der vom Staat getroffenen Maßnahmen und zum anderen die hiergegen verfügbaren Rechtsschutzmöglichkeiten. Nach einer Einführung werden im weiteren Verlauf vier besonders relevante Eilbeschlüsse des Conseil d’Etat aus diesem Kontext besprochen.

Gliederung des Beitrags:

I. Einleitung

II. Die Spezifika des référé-liberté

III. Vier Beispiele aus der Rechtsprechung des CE

IV. Fazit

Das öffentliche Dienstrecht in Frankreich – Disziplinarrecht

Données bibliographiques / Bibliografische DatenPrinter
Auteurs / Autoren:ILJIC, ANNE; CASTELLANI-DEMBÉLÉ; ANNE-CÉCILE
Source / Fundstelle:IN: NEUE ZEITSCHRIFT FÜR VERWALTUNGSRECHT 7/2017, S. 444-453
Revue / Zeitschrift:Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht
Année / Jahr:2017
Catégorie / Kategorie:Beamtenrecht, Verwaltungsrecht
Mots clef / Schlagworte:CONSEIL D'ETAT, DISZPLINARVERFAHREN, ÖFFENTLICHER DIENST, CONSEIL D'ETAT, FONCTION PUBLIQUE, REGIME DISCIPLINAIRE

Der Artikel von Anne-Cécile Castellani-Dembélé, Verwaltungsrichterin und derzeit abgeordnet an das Centre de recherches et de diffusion juridique des Conseil d’Etat, und Anne Iljic, Maître des requêtes am Conseil d’Etat, gibt einen umfangreichen Einblick in das französische Disziplinarrecht im öffentlichen Dienst.

Nachdem einleitend die auf öffentlichen Bediensteten anwendbaren Vorschriften beschrieben werden, gehen die Autorinnen in einem thematischen Überblick zunächst auf die Charakterisierung des Dienstvergehens i.S.d. Disziplinarrechts ein. Ebenfalls werden die Prinzipien des Disziplinarverfahrens, die möglichen Rechtsmittel sowie das Verhältnis von Straf- und Disziplinarverfahren dargestellt.

Anhand von sechs kommentierten Entscheidungen des Conseil d’Etat beleuchtet der Artikel die folgenden Aspekte des Disziplinarrechts: die Definition des schuldhaften Verhaltens, welches zur Einleitung des Disziplinarverfahrens führt, die Umstände bei der Feststellung des objektiven Tatbestandes des Vergehens, Verfahrensgarantien, vorläufige Maßnahmen sowie Art und Maß der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle.

Die besprochenen Entscheidungen sind:

-CE, 12.1.2011, Herr M, Az. 338461, Rec.

-CE, Section, 16.7.2014, Herr G, Az. 355201, Rec.

-CE, 2.4.2015, Gemeinde V., Az. 370242 und 12.2.2014, Herr L, Az. 352878

-CE, 10.12.2014, Herr M, Az. 363202

-CE, Assemblée, 13.11.2013, Herr D, Az. 347704, Rec.

Hiermit sei auf den Artikel von Ulf Domgorgen in der Revue Française de Droit Administratif hingewiesen, welcher das deutsche Disziplinarrecht anhand der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auf französischer Sprache darstellt.