Avr 27, 2012
Données bibliographiques / Bibliografische Daten |
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Auteurs / Autoren: | RIPKE, LIS; |
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Revue / Zeitschrift: | Familie, Partnerschaft und Recht |
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Année / Jahr: | 2004 |
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Localisation / Standort: | Juristische Seminarbibliothek der Uni Saarbrücken |
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Type / Typ: | |
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Catégorie / Kategorie: | Zivilrecht |
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Mots clef / Schlagworte: | Abstammung, Abstammung, eheliche, Abstammung, uneheliche, AUTORITE PARENTALE, DIVORCE, Droit civil, DROIT DE LA FAMILLE, ENFANT, ENFANT NATUREL, FILIATION LEGITIME, FILIATION NATURELLE |
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IN DIESEM ARTIKEL WERDEN ERSTE ERFAHRUNGEN IN MEDIATIONEN BEI DEUTSCH-FRANZOESISCHEN KINDSCHAFTSKONFLIKTEN ANHAND EINES PRAXISFALLES DARGESTELLT UND BESONDERE ASPEKTE WIE EINFLUSS DER BESTEHENDEN HELFERSYSTEME, EINFLUSS DER UNTERSCHIEDLICHEN NATIONALZUGEHOERIGKEIT UND KULTUR WIE SPRACHE, RECHTSORDNUNG, BEDEUTUNG DER FAMILIE, UMGANG MIT ESKALIERTER KONFLIKTGESCHICHTE UND CHANCEN UND RISIKEN DER BINATIONALEN CO-MEDIATION BELEUCHTET.
Avr 27, 2012
Données bibliographiques / Bibliografische Daten |
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Auteurs / Autoren: | FRANK, RAINER; SCHWENZER, INGEBORG (HRSG.); HAGER, GUENTER (HRSG.); |
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Source / Fundstelle: | "EDITEUR(S) : [S.L.], 1982 DESCRIPTION : 456 F ; 30 CM" |
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Année / Jahr: | 2003 |
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Localisation / Standort: | Juristische Seminarbibliothek der Uni Saarbrücken |
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Type / Typ: | |
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Catégorie / Kategorie: | Rechtsvergleichung, Strafrecht, Zivilrecht |
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Mots clef / Schlagworte: | Abstammung, Abstammung, eheliche, Abstammung, uneheliche, PERSONENSTAND, VATERSCHAFT, Droit civil, DROIT COMPARE, DROIT DE LA FAMILLE, DROIT PENAL, ENFANT, PRESOMPTION DE PATERNITE, RECONNAISSANCE |
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DEUTSCHLAND UND FRANKREICH HABEN DIE UN-KONVENTION UEBER DIE RECHTE DES KINDES RATIFIZIERT, DIE IN ART. 7 ABS. 1 BESTIMMT, DASS JEDES KIND DAS RECHT HAT, "IM RAHMEN DES MOEGLICHEN" SEINE ABSTAMMUNG KENNEN ZU LERNEN. ALLERDINGS GEHEN IN BEIDEN LAENDERN DIE ANSICHTEN DARUEBER, WAS "MOEGLICH" IST, WEIT AUSEINANDER, DA DAS INTERESSE DES KINDES, SEINE MUTTER UND SEINEN VATER ZU KENNEN, KANN IM EINZELFALL NICHT NUR MIT DEN INTERESSEN DER NATUERLICHEN ELTERN SELBST, SONDEN AUCH MIT DENEN DRITTER PERSONEN KOLLIDIEREN.
DER BERICHT BEHANDELT ZUNAECHST DAS"GEHEIMNIS DER MUTTERSCHAFT", DEN ANSPRUCH DES KINDES GEGEN SEINE MUTTER AUF NENNUNG DES ERZEUGERS UND DIE FESTSTELLUNG BZW. ANFECHTUNG DER VATERSCHAFT. ANSCHLIESSEND WIRD DIE FRAGE NACH EINER ISOLIERTEN "ABSTAMMUNGSFESTSTELLUNGKLAGE GESTELLT; AUSSERDEM BEHANDELT" DER AUTOR KURZ DIE ADOPTION SOWIE DIE KUENSTLICHE BEFRUCHTUNG UND KOMMT ZU DEM SCHLUSS, DASS DAS RECHT AUF KENNTNIS DER GENETISCHEN ABSTAMMUNG IN DEUTSCHLAND SEHR VIEL STAERKER AUSGEPRAEGT IST UND GESCHUETZT WIRD ALS IN FRANKREICH.
Avr 27, 2012
DER VORLIEGENDE BEITRAG BEFASST SICH MIT DER REFORM DES RECHTS DER UNEHELICHEN KINDER IN FRANKREICH DURCH DAS GESETZ VOM 15.7.1955. IN EINEM ERSTEN TEIL STELLT ER DEN BISHERIGEN RECHTSZUSTAND SOWOHL UNTER DEM GESICHTSPUNKT DER VATERSCHAFTS- ALS AUCH DER MUTTERSCHAFTSSUCHE DAR, BEVOR ER IN EINEM ZWEITEN TEIL DEN SINN DES REFORMPROJEKTS EROERTERT. DER DRITTE TEIL WIDMET SICH DER NEUEN UNTERHALTSKLAGE DER KINDER AUS EHEBRUCH UND BLUTSCHANDE SOWIE IHRER AUSGESTALTUNG DURCH DAS PARLAMENT. ANSCHLIESSEND STELLT ER DIE AENDERUNGEN DER BEWEISREGELN DER GEWOEHNLICHEN VATERSCHAFTS- UND MUTTERSCHAFTSKLAGE DAR. NACHDEM ER AUF DIE VERMEIDUNG DOPPELTER VATERSCHAFT ALS EIN ZWECK DER REFORM EINGEGANGEN IST, WIDMET SICH DER AUTOR ABSCHLIESSEND ASPEKTEN DES INTERNATIONALEN PRIVATRECHTS.
Avr 27, 2012
Données bibliographiques / Bibliografische Daten |
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Auteurs / Autoren: | FERRAND, FREDERIQUE; |
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Revue / Zeitschrift: | Zeitschrift für das gesamte Familienrecht |
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Année / Jahr: | 2004 |
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Localisation / Standort: | Juristische Seminarbibliothek der Uni Saarbrücken |
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Type / Typ: | |
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Catégorie / Kategorie: | Zivilrecht |
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Mots clef / Schlagworte: | Abstammung, Abstammung, eheliche, Abstammung, uneheliche, UNTERHALT, VATERSCHAFT, VATERSCHAFTSVERMUTUNG, Droit civil, DROIT DE LA FAMILLE, FILIATION LEGITIME, FILIATION NATURELLE, PENSION ALIMENTAIRE, PRESOMPTION DE PATERNITE, RECONNAISSANCE |
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IN DEM VORLIEGENDEN BEITRAG GEHT VERFASSERIN AUF DIE AKTUELLEN ENTWICKLUNGEN IM FRANZOESISCHEN FAMILIENRECHT EIN, INSBESONDERE AUF DAS GESETZ NR. 2001-1135 VOM 03.12.01 UEBER DIE RECHTE DES UEBERLEBENDEN EHEGATTEN UND DER EHEBRUCHSKINDER SOWIE UEBER DIE MODERNISIERUNG VERSCHIEDENER BESTIMMUNGEN IM "ERBRECHT; DAS GESETZ NR. 2002-93 VOM" 22.01.2002 UEBER DIE KENNTNIS DER EIGENEN ABSTAMMUNG ZUGUNSTEN DER ADOPTIERTEN KINDER UND"PUPILLES DE L'ETAT" (KINDER UNTER OBHUT DES STAATES), DAS GESETZ NR. 2002-304 VOM 04.03.2002 BETREFFEND DEN FAMILIENNAMEN, DAS GESETZ NR. 2002-305 VOM 04.03.2002 BETREFFEND DAS RECHT DER ELTERLICHEN SORGE UND DAS GESETZ NR. 2004-439 VOM 26.05.2004 ZUR REFORM DES SCHEIDUNGSRECHTS.
Avr 27, 2012
Données bibliographiques / Bibliografische Daten |
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Auteurs / Autoren: | ERNST, RUEDIGER; |
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Année / Jahr: | 1993 |
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Localisation / Standort: | Universitätsbibliothek der Uni Saarbrücken |
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Type / Typ: | |
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Catégorie / Kategorie: | Zivilrecht |
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Mots clef / Schlagworte: | Abstammung, Abstammung, eheliche, Abstammung, uneheliche, Droit civil, DROIT DE LA FAMILLE, ENFANT, ENFANT NATUREL, FILIATION LEGITIME, FILIATION NATURELLE, JUGE AUX AFFAIRES FAMILIALES, POSSESSION D'ETAT |
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DER AUTOR STELLT DIE DEUTSCHE UND DIE FRANZOESISCHE RECHTSLAGE IN IHREN JEWEILIGEN HISTORISCHEN BEZUEGEN DAR. ER ARBEITET HERAUS, WELCHE GEMEINSAMEN ODER UNTERSCHIEDLICHEN WERTVORSTELLUNGEN BESTIMMTEN REGELUNGEN IN DEN BEIDEN RECHTSORDNUNGEN ZUGRUNDE LIEGEN UND WELCHE GROSSEN ENTWICKLUNGSRICHTLINIEN SICH -INNERHALB DER BEIDEN RECHTE EBENSO WIE IN DEREN VERHAELTNIS ZUEINANDER- AUSMACHEN LASSEN. DER AUFBAU DER ARBEIT ORIENTIERT SICH AN FOLGENDEN BEIDEN FRAGEN:
WELCHE UMSTAENDE BEI DER GEBURT DES KINDES SIND FUER DIE (ORIGINAERE ODER NACHTRAEGLICHE) VATER-KIND-ZUORDNUNG MASSGEBEND UND WIE WERDEN SIE BERUECKSICHTIGT?
WELCHE PERSONEN KOENNEN EINE NACHTRAEGLICHE ZUORDNUNGSAENDERUNG HERBEIFUEHREN UND WELCHEN VORAUSSETZUNGEN UNTERLIEGEN SIE DABEI?