Données bibliographiques / Bibliografische Daten | |
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Auteurs / Autoren: | KLIMA, PETER; |
Source / Fundstelle: | IN: L'ALLEMAGNE UNIE: UN NOUVEAU PARI POUR MOSCOU |
Année / Jahr: | 1991 |
Localisation / Standort: | Universitätsbibliothek der Uni Saarbrücken |
Type / Typ: | |
Catégorie / Kategorie: | Handelsrecht, Zivilrecht |
Mots clef / Schlagworte: | BUERGSCHAFT, EIGENTUMSVORBEHALT, GLAEUBIGER, KREDITSICHERUNG, VORZUGSRECHT, CAUTIONNEMENT, CLAUSE DE RESERVE DE PROPRIETE, CREANCIER, Droit civil, DROIT COMMERCIAL, PRIVILEGE |
ER STELLT ZUNAECHST KURZ DIE GESETZLICHEN SICHERHEITEN, DIE"PRIVILEGES", DAR, DIE ABER IM INTERNATIONALEN KAUFMAENNISCHEN VERKEHR EINE UNTERGEORDNETE ROLLE SPIELEN.
AUSFUEHRLICHER GEHT ER DANN AUF DIE BUERGSCHAFT UND DIE AUTONOME GARANTIE EIN. BEI DEN DINGLICHEN SICHERHEITEN STEHEN BESONDERE REGISTERPFANDRECHTE UND MIT STAENDIG ZUNEHMENDER BEDEUTUNG DER EIGENTUMSVORBEHALT IM VORDERGRUND.
ANSCHLIESSEND GEHT ER AUF DIE HYPOTHEK IM FRANZOESISCHEN RECHT EIN.
ABSCHLIESSEND BESPRICHT DER VERFASSER DIE REFORMEN DES INSOLVENZRECHTS (VON 1984). DIESE FUEHRTEN UNTER ANDEREM DAS VERFAHREN ZUR ABWENDUNG VON INSOLVENZEN DER BETRIEBE ( PREVENTION DES DIFFICULTES DE L'ENTREPRISE) UND DAS VERFAHREN DER GERICHTLICHEN SANIERUNG (REDRESSEMENT JUDICIAIRE) EIN. ER ERWAEHNT AUCH KURZ DIE STELLUNG DES GLAEUBIGERS IM INSOLVENZVERFAHREN NACH DIESEN REFORMEN (INZWISCHEN SIND JEDOCH DIESBEZUEGLICH DURCH GESETZ VOM 10.6.1994 AENDERUNGEN EINGETRETEN).