IN DER VORLIEGENDEN DARSTELLUNG WERDEN ZUNAECHST DIE BESTEUERUNG DES ERWERBS VON GRUNDBESITZ, DANN DIE LAUFENDE BESTEUERUNG UND SCHLIESSLICH DIE VERAUESSERUNGSGEWINNBESTEUERUNG INKLUSIVE ERBSCHAFTSSTEUERLICHER ASPEKTE EROERTERT. BEZUEGLICH DES ERWERBS BEHANDELT DER AUTOR LEDIGLICH DEN GRUNDTATBESTAND DES ENTGELTLICHEN ERWERBS. (NICHT BEHANDELT WERDEN DER UNENTGELTLICHE ERWERB SOWIE DIE HILFSTATBESTAENDE DER ABTRETUNG VON ANTEILEN AN GESELLSCHAFTEN, IN DEREN AKTIVVERMOEGEN SICH HAUPTSAECHLICH GRUNDSTUECKE BEFINDEN.) IM LETZTEN TEIL ENTHAELT DER BEITRAG AUCH EINE UEBERSICHT DER VERSCHIEDENEN KATEGORIENEN VON VERAEUSSERUNGSGEWINNEN.