Avr 27, 2012
Données bibliographiques / Bibliografische Daten |
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Auteurs / Autoren: | BODEWIG, THEO; |
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Source / Fundstelle: | IN: REVUE DES SOCIETES. 1991. P. 331 - 344. |
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Revue / Zeitschrift: | Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht-internationaler Teil |
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Année / Jahr: | 1993 |
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Localisation / Standort: | Juristische Seminarbibliothek der Uni Saarbrücken |
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Type / Typ: | |
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Catégorie / Kategorie: | Geistiges Eigentum |
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Mots clef / Schlagworte: | DROIT D'AUTEUR, PROPRIETE INTELLECTUELLE |
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ZUNAECHST FASST DER AUTOR DAS URTEIL DES CONSEIL D'ETAT VOM 9.4.1993 ZUSAMMEN, IN DEM DIE FRANZOESISCHE REGIERUNG AUF EINE NICHTIGKEITSKLAGE DER VERWERTUNGS- GESELLSCHAFT SPADEM HIN VERPFLICHTET WURDE, DIE BISLANG FEHLENDEN AUSFUEHRUNGS- BESTIMMUNGEN ZUR GELTENDMACHUNG DES FOLGERECHTS AUCH FUER GELERISTEN ZU ERLASSEN. DANN WEIST DER VERFASSER NOCH AUF EIN URTEIL DER COUR DE CASSATION VOM 5.11.1991 HIN, IN DEM DER OBERSTE GERICHTSHOF DEN BEGRIFF DES"ORIGINALS" DEFINIERT HAT.
Avr 27, 2012
EINFUEHRUNGSHALBER STELLT DER AUTOR DAR, INWIEWEIT DIE TRADITIONNELLE FRANZOESISCHE KONZEPTION VOM URHEBERRECHT VON DEN NEUEREN ENTWICKLUNGEN - Z.B. SCHUTZ VON COMPUTERPROGRAMMEN DURCH DAS URHEBERRECHT - GEFAEHRDET IST. DER TEXT BEFASST SICH IN SEINEM ERSTEN TEIL MIT DEN RECHTEN UND IM ZWEITEN MIT DER WAHRNEHMUNG DER RECHTE. IM ERSTEN TEIL WENDET ER SICH ZUM ERSTEN DER ANERKENNUNG DER RECHTE ZU. HIER WIRD DIE ENTWICKLUNG DER RECHTSQUELLEN DES URHEBERRECHTS ANGEFUEHRT. DANN WIRD EROERTERT, WIE DAS DEN SCHUTZ AUSLOESENDE MERKMAL DER"ORIGINALITAET" VON WERKEN, ANGESICHTS DER NEUEREN ENTWICKLUNGEN, NUNMEHR VON DER RECHTSPRECHUNG AUSGELEGT WIRD. WEITER WIRD AUF DIE GEFAHR EINER ENTPERSONALISIERUNG DES URHEBERRECHTS UND EINER AUSDEHNUNG DER KATEGORIE KOLLEKTIVER WERKE EINGEGANGEN. SCHLIESSLICH WIRD KURZ DIE SITUATION DER ANGESTELLTEN URHEBER UND DER AUSUEBENDEN KUENSTLER BESCHRIEBEN. ZUM ZWEITEN WENDET DER AUTOR SICH DEM INHALT DER RECHTE ZU. HIER WERDEN FOLGENDE FRAGEN AUFGEGRIFFEN: DIE URHEBERRECHTLICHE SCHUTZDAUER, DIE HAUPTSCHWIERIGKEITEN DES DARBIETUNGSRECHTS, DES VERVIELFAELTIGUNGSRECHTS (ZITATRECHT, REPROGRAPHIERECHT, VERMIETE UND VERLEIHE, WERKVERWERTUNG) UND DES FOLGERECHTS UND WIE DER GEFAEHRDUNG DES URHEBERPERSOENLICHKEITSRECHTS BEGEGNET WIRD. WAS DEN ZWEITEN TEIL, DIE AUSUEBUNG DER RECHTE, BETRIFFT, EROERTERT DER AUTOR ZUNAECHST GENERELLE ASPEKTE DER AUSUEBUNG VON VERWERTUNGSRECHTEN UND BESCHREIBT SODANN ASPEKTE DER KOLLEKTIVEN WAHRNEHMUNG VON VERWERTUNGSRECHTEN.
Avr 27, 2012
Données bibliographiques / Bibliografische Daten |
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Auteurs / Autoren: | DREIER, THOMAS; |
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Source / Fundstelle: | IN: REVUE DE L'ARBITRAGE. 1998. NUMERO 2. P. 291 - 303. |
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Revue / Zeitschrift: | Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht-internationaler Teil |
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Année / Jahr: | 1995 |
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Localisation / Standort: | Juristische Seminarbibliothek der Uni Saarbrücken |
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Type / Typ: | |
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Catégorie / Kategorie: | Geistiges Eigentum |
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Mots clef / Schlagworte: | DROIT D'AUTEUR, PROPRIETE INTELLECTUELLE, PROPRIETE LITTERAIRE ET ARTISTIQUE |
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DER BEITRAG STELLT DEN BERICHT DER KOMMISSION SIRINELLI VOR. DIESE WURDE IM OKTOBER 1993 VOM FRANZOESISCHEN MINISTER FUER KULTUR UND FRANKOPHONIE INS LEBEN GERUFEN. SIE HATTE DEN AUFTRAG, DIE AUSWIRKUNGEN DER NEUEN DIGITALEN TECHNOLOGIEN AUF DAS GEGENWAERTIGE URHEBERRCHT ZU UNTERSUCHEN. DER SIRINELLI- BERICHT GLIEDERT SICH IN ZWEI TEILE. TEIL 1 NIMMT EINE BESTANDAUFNAHME DER GEGENWAERTIGEN STRUKTUREN IM BEREICH MULTIMEDIA EINSCHLIESSLICH DER ERKENNBAREN ENTWICKLUNGSTENDENZEN VOR. DER ZWEITE TEIL ANALYSIERT DIE AUSWIRKUNGEN DIESER TENDENZEN FUER DAS URHEBER- UND LEISTUNGSSCHUTZRECHT SOWIE DESSEN ENTWICKLUNGS- TENDENZEN.
Avr 27, 2012
Données bibliographiques / Bibliografische Daten |
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Auteurs / Autoren: | COUR DE CASSATION; |
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Source / Fundstelle: | IN: PARIS. INSTITUT INTERNATIONAL D'ADMINISTRATION PUBLIQUE. CUJAS 1973, 325 P. |
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Revue / Zeitschrift: | Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht-internationaler Teil |
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Année / Jahr: | 1994 |
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Localisation / Standort: | Juristische Seminarbibliothek der Uni Saarbrücken |
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Type / Typ: | |
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Catégorie / Kategorie: | Geistiges Eigentum |
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Mots clef / Schlagworte: | DROIT D'AUTEUR, PROPRIETE INTELLECTUELLE, PROPRIETE LITTERAIRE ET ARTISTIQUE |
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DAS URTEIL BESCHAEFTIGT SICH MIT DEM AUSGLEICH ZWISCHEN DEM URHEBERPERSOENLICH- KEITSRECHT DES ARCHITEKTEN EINES BAUWERKES UND DEM EIGENTUMSRECHT DES AUFTRAG- GEBERS. STREITGEGENSTAENDLICH WAR HIER DIE FRAGE, INWIEWEIT DER ARCHITEKT ALS URHEBER VERAENDERUNGEN DES ARCHITEKTONISCHEN WERKES DURCH DEN EIGENTUEMER DULDEN MUSS.
Avr 27, 2012
Données bibliographiques / Bibliografische Daten |
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Auteurs / Autoren: | COUR DE CASSATION; |
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Source / Fundstelle: | IN: BOULET, LOUIS. SCIENCE ET ACTION ADMINISTRATIVES, MELANGES GEORGES LANGROD.
PARIS. LES EDITIONS D'ORGANISATION 1980. P. 158 - 172. |
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Revue / Zeitschrift: | Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht-internationaler Teil |
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Année / Jahr: | 1992 |
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Localisation / Standort: | Juristische Seminarbibliothek der Uni Saarbrücken |
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Type / Typ: | |
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Catégorie / Kategorie: | Geistiges Eigentum, Internationales Privatrecht |
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Mots clef / Schlagworte: | DROIT D'AUTEUR, PROPRIETE INTELLECTUELLE |
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ES HANDELT SICH UM EINE LEICHT GEKUERZTE UEBERSETZUNG DES URTEILS DER COUR DE CASSATION VOM 28. MAI 1991. DIE ENTSCHEIDUNG ERKLAERT DIE VORSCHRIFTEN DES FRANZOESISCHEN UNRHEBERRECHTS, DENEN ZUFOLGE DIE INTEGRITAET EINES WERKES UN- ABHAENGIG VOM ORT SEINER ERSTEN VEROEFFENTLICHUNG GESCHUETZT IST UND DEM URHEBER DES WERKES ALLEIN DURCH DIE SCHOEPFUNG DAS DROIT MORAL ZUSTEHT (ART. 1, ABS. 2 DES GESETZES NR. 64-689 VOM 8.7.1964 UND ART. 6 DES GESETZES VOM 11.3.1957), FUER ZWINGEND ANWENDBAR.