Données bibliographiques / Bibliografische Daten | |
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Auteurs / Autoren: | BEDNARIK, SILVIA |
Source / Fundstelle: | Logos Verlag Berlin |
Année / Jahr: | 2012 |
Type / Typ: | |
Catégorie / Kategorie: | Rechtsvergleichung, Verfassungsrecht |
Mots clef / Schlagworte: | Abstrakte Normenkontrolle, Bundesverfassungsgericht, NORMENKONTROLLE, contôle abstrait des normes, contrôle de la constitutionnalité, PROCEDURE LEGISLATIVE |
ISBN 978-3-8325-3196-6
Präventive Normenkontrolle ermöglicht die verfassungsrechtliche Überprüfung parlamentarisch verabschiedeter Gesetze noch vor der Verkündung. Das angerufene Verfassungsgericht wird in die Lage versetzt, unmittelbar nach Abschluß des Gesetzgebungsprozesses eine verbindliche Klärung umstrittener Rechtsfragen herbeizuführen.Unter Einbeziehung staatsrechtlicher und rechtsvergleichender Aspekte wird die Thematik in umfassender Weise betrachtet. Dabei spielen das Verhältnis des Verfassungsgerichts zum parlamentarischen Gesetzgeber, aber auch die Rechte und Pflichten des Bundespräsidenten im Gesetzgebungsverfahren gewichtige Rollen. Zudem zeigt sich, dass die präventive Normenkontrolle bereits in einigen anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union praktiziert wird. Dem Bundesverfassungsgericht steht diese Spielart der abstrakten Normenkontrolle bislang nicht zur Verfügung. In seiner Rechtsprechung werden jedoch zunehmend Tendenzen erkennbar, die ein Bedürfnis nach einer früher einsetzenden Normenkontrolle aufscheinen lassen. Dem wird mit einem eigenen Vorschlag zur Ausformung eines präventiven Normenkontrollverfahrens Rechnung getragen. Dabei wird dem Instrument auch die Funktion zuerkannt, der viel kritisierten Entwicklung zum Jurisdiktionsstaat entgegenzuwirken, die gesetzgeberische Verantwortung zu stärken und das Prüfungsrecht des Bundespräsidenten einzurahmen.
Beleuchtet wird inbesondere die präventive Normenkontrolle in den westeuropäischen Mitgliedstaaten, so etwa das Verfahren vor dem französischen Verfassungsrat (S. 235 ff.). Außerdem wird auf den Sondercharakter der französischen Verfahrensveariante eingegangen (S. 304 ff.).