Données bibliographiques / Bibliografische Daten | |
---|---|
Auteurs / Autoren: | VERFASSUNGSRAT - CONSEIL CONSTITUTIONNEL; |
Année / Jahr: | 1999 |
Localisation / Standort: | Lehrstuhl für französisches öffentliches Recht/Uni Saarbrücken |
Type / Typ: | |
Catégorie / Kategorie: | Verfassungsrecht |
Mots clef / Schlagworte: | WAHLEN, WAHLGESETZ, WAHLRECHT, CODE ELECTORAL, Droit constitutionnel, ELECTION |
VERFASSUNGSWIDRIG IST UNTER ANDEREM DIE BESTIMMUNG, DIE PARITAET ZWISCHEN DEN GESCHLECHTERN AUF DEN LISTEN VORSCHREIBT. EBENFALLS VERFASSUNGSWIDRIG SIND DIE BESTIMMUNGEN UEBER DIE OEFFENTLICHKEIT DER BERATUNGEN DES STAENDIGEN AUSSCHUSSES. DIESE BESTIMMUNGEN LIEGEN IM KOMPETENZBEREICH DER GESCHAEFTSORDUNGEN DER REGIONALVERSAMMLUNGEN UND MUESSEN DAHER VON DEN GEBIETSKOERPERSCHAFTEN ERLASSEN WERDEN.
REGELUNGEN, DIE EINE PROZENTUALE HUERDE DER STIMMENZAHL FUER DIE VERTEILUNG DER SITZE ODER DIE AUFNAHME IN DEN ZWEITEN WAHLGANG VORSEHEN, SIND DAGEGEN VERFASSUNGSGEMAESS.
VORGESEHENE VERAENDERUNGEN BEI DER BESETZUNG DES WAHLMAENNERAUSSCHUSSES SIND EBENFALLS NICHT VERFASSUNGSWIDRIG.