Données bibliographiques / Bibliografische DatenPrinter
Auteurs / Autoren:REINE WAKOTE
Revue / Zeitschrift:Die öffentliche Verwaltung- Zeitschrift für öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaft
Année / Jahr:2013
Type / Typ:
Catégorie / Kategorie:Allgemeines, Droit constitutionnel, droit politique, Histoire du droit, Recht des Staatswesens, Rechtsgeschichte, Staatsrecht, Verfassungsrecht
Mots clef / Schlagworte:EXEKUTIVE, Legalitätsprinzip, Parlamentarische Souveränität, Verwaltung, Administration, exécutif, PRINCIPE DE LEGALITE, souveraineté parlementaire

von Dr. Reine Wakote

S. 721-729 in Die öffentliche Verwaltung- Zeitschrift für öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaft, Sept. 2013, Heft 18.

Das Principe de légalité ist einer der Kernbegriffe des französischen Verwaltungsrechts. Der Gedanke rührt von der Aufklärung her und war Ausdruck der Unterordnung der Exekutive unter das Gesetz (soumission de l'administration à la loi) i.e.S. Daher war er von besonderen Bedeutung für das Handeln der Verwaltung und den verwaltungsgerichtlicen Prüfungsmaßstab. Das Principe de légalité ist auch heute noch ein verbreiteter Begriff , jedoch inhaltlich nicht mehr deckungsgleich mit seiner ursprünglichen Bedeutung. Dieser Begriff umfasst eine Bedeutungsvielfalt und bringt leider nicht mehr die Rechtsentwicklung in Frankreich zum Ausdruck. Ziel dieses Beitrags ist es, die umfassende Bedeutung des principe de légalité in Frankreich darzustellen, eine inhaltlich korrekte Übersetzung in die deutsche Rechtssprachung vorzuschlagen und seine Übertragung in das deutsche Verwaltungsrecht zu bestimmen. Das Principe de légalité bedeutete ursprünglich die Vorherrschaft des Parlamentsgesetzes (I.), wandelte sich jedoch zur Vorherrschaft der Verfassung (II.). Heute erscheint der Begriff daher ungeeignet, und es stellt sich die Frage nach möglichen Begriffsalternativen (III.).