Données bibliographiques / Bibliografische DatenPrinter
Auteurs / Autoren:WEBER RUTH KATARINA
Source / Fundstelle:Der Begründungsstil von Conseil constitutionnel und Bundesverfassungsgericht: Eine vergleichende Analyse der Spruchpraxis
Année / Jahr:2019
Localisation / Standort:Mohr Siebeck, coll. Freiburger Rechtswissenschaftliche Abhandlungen
Catégorie / Kategorie:Rechtspraxis, Rechtsvergleichung, Verfassungsprozeßrecht, Verfassungsrecht
Résumé: Le style, c'est la Cour! - Im Mittelpunkt dieser Arbeit stand die Frage nach dem Begründungsstil von Conseil constitutionnel und Bundesverfassungsgericht und dem darin transportierten Selbstverständnis. Dieses wurde im Ausgangspunkt für den Conseil constitutionnel als das einer autoritären "bouche de la Constitution" und für das Bundesverfassungsgericht als das einer differenzierten Verkörperung des Verfassungsrechtsstaats - die empirische Auswertung, die justizkulturelle Verankerung und die institutionellen Voraussetzungen. Der erste Teil nähert sich der dichotomen Gegenüberstellung der Begründungsstile des französischen und deutschen Verfassungsgerichts an. Mit Hilfe des Parameters der Entscheidungslänge zeigen sich wesentliche Charakteristika des Begründungsstils der beiden Gerichte. Die anfänglich sehr knappen Entscheidungen des Conseil constitutionnel in Normenkontrollverfahren werden über die Jahre immer länger. Der Anstieg der Seitenanzahl geht zum einen mit Veränderungen im Verfassungsprozessrecht einher. So stiegen mit der Verfassungsreform von 1974, nach der auch eine parlamentarische Minderheit ein Gesetz durch den Conseil constitutionnel überprüfen lassen kann, nicht nur die Verfahrenszahlen insgesamt an, sondern mit etwas Verzögerung auch die Länge der Entscheidungen. Die Entscheidungsbegründung intensivierte sich wegen ausführlich argumentierter Normenkontrollanträge und eines größeren Rechtfertigungsdrucks des fortan stärker in den politischen Prozess eingefügten Conseil constitutionnel zumindest graduell. Auch die Senatsentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts werden immer länger. Diese langen Entscheidungen muten wie Monographien an und behandeln die aufgeworfene Rechtsfrage über das entscheidungserhebliche Problem hinaus. Selbst aus der Perspektive der Bundesverfassungsrichter ist der Umfang der Entscheidungen zu einer "parakonstitutionellen Rechtsmasse" angewachsen. Im Vergleich zum Conseil constitutionnel werden die Entscheidungen zwar auch länger, sind aber bereits von Anfang an sehr umfangreich. Deshalb liefert die Gegenüberstellung auch die Erkenntnis, dass der Conseil constitutionnel in seiner institutionellen Position noch unsicherer ist. Während das Bundesverfassungsgericht wichtige Entscheidungen besonders ausführlich begründet, fällt die Entscheidungsbegründung des Conseil constitutionnel bei komplizierten Rechtsfragen eher knapp aus. Der zweite Teil der Arbeit behandelte die Frage nach der Verankerung des Begründungsstils auf einem abstrakten, formelhaften Niveau. In Frankreich spielt die Tradition eine ausschlaggebende Rolle. Unter Berufung auf die Französische Revolution wird der Begründungsstil der französischen Höchstgerichtsbarkeit als Ausdruck der dienenden Rolle im System der Gewaltenteilung verstanden. Die Gerichtsbarkeit legte im Laufe des 19. Jahrhunderts zudem etwa durch die Abschaffung des sich als impraktikabel herausstellenden "référé législatif" ihre untergeordnete Rolle ab. Das Bundesverfassungsgericht bedient sich vielfältiger einleitender und abschließender Bausteine. Das durch das Aufklärungsdenken geprägte Richterbild eines mechanischen Automaten steht in Wechselwirkung mit dem Begründungsstil französischer Höchstgerichte. Die Kritik an diesem Begründungsstil setzte rasch ein und erfuhr immer wieder Höhepunkte, wie etwa Anfang der 1970er Jahre, als André Tunc und Adolphe Touffait in einer Kampfschrift dem Begründungsstil der Cour de cassation Unzeitgemäßheit und Inhaltsleere vorwarfen. Trotz der Reformbestrebungen bleibt die Aufspaltung des jurisdiktionellen Diskurses in die Entscheidung selbst und daneben existierende, häufig der Entscheidungserläuterung dienende Begleitdokumente, wie die Rapports und Notes, weiter bestehen. Sowohl in Frankreich als auch in Deutschland entspringt der Begründungsstil vor allen Dingen einer über Jahrhunderte tradierten Art der Entscheidungsredaktion, die sich aus einem ganzen Bündel von Faktoren zusammensetzt. Eine Untersuchung der institutionellen Prämissen der Verfassungsgerichtsbarkeit in Frankreich und Deutschland erfolgt im dritten Teil der Arbeit. Die ermittelten historisch gewachsenen justizkulturellen und institutionellen Prämissen bedingen das Selbstverständnis des nationalen Richters und damit dessen Begründungsstil. Die Unterschiede der Begründungsstile der Spruchpraxen von Conseil constitutionnel und Bundesverfassungsgericht lassen sich daher abgesehen von den justizkulturell verschiedenartig gewachsenen Gewohnheiten vor allem mit den institutionellen Grundvoraussetzungen erklären. Sie beziehen sich neben den Richtern auf das sonstige Gerichtspersonal und auf die systematische Stellung der Rechtswissenschaft.