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Données bibliographiques / Bibliografische DatenPrinter
Auteurs / Autoren:WEHRENS, HANS G.; GRESSER, EDMOND;
Source / Fundstelle:IN: RECEUIL D'ETUDES EN HOMMAGE A CHARLES EISENMANN. PARIS. CUJAS 1975. P. 65 - 79.
Année / Jahr:1996
Localisation / Standort:Lehrstuhl für französisches öffentliches Recht/Uni Saarbrücken
Type / Typ:
Catégorie / Kategorie:Zivilrecht
Mots clef / Schlagworte:Eigentum, EIGENTUMSERWERB, Kaufvertrag, SACHENRECHT, Droit civil, DROIT DES BIENS, PROPRIETE
ANDERS ALS IM DEUTSCHEN GRUNDSTUECKSRECHT SETZT DER EIGENTUMSUEBERGANG IM FRANZOESISCHEN RECHT WEDER EINE DINGLICHE EINIGUNG NOCH EINE GRUNDBUCHEINTRAGUNG VORAUS. DER EIGENTUMSUEBERGANG ERFOLGT VIELMEHR ENTSPRECHEND DEM KONSENSPRINZIP BEREITS MIT ABSCHLUSS DES KAUFVERTRAGS, DER IN DER REGEL FORMLOS ABGESCHLOSSEN WERDEN KANN. AUSSENWIRKUNG ENTFALTET DIESES RECHTSGESCHAEFT UND DAMIT DER EIGENTUMSERWERB ABER ERST NACH NOTARIELLER BEURKUNDUNG DES GRUNDSTUECKKAUFVERTRAGS UND REGISTRIERUNG IM GRUNDSTUECKS- UND HYPOTHEKENREGISTER (PUBLICITE FONCIERE). MIT DER VORBEREITUNG DES NOTARIELLEN KAUFVERTRAGS, UNTER ANDEREM AUCH DEN BEI ERWERB DURCH EHEGATTEN ZU BEACHTENDEN BESONDERHEITEN, DER BEURKUNDUNG DES KAUFVERTRAGS SOWIE DER NOTARIELLEN TAETIGKEIT NACH DER BEURKUNDUNG, INSBESONDERE DER ZUR REGISTRIERUNG ERFORDERLICHEN SCHRITTE, BEFASST SICH DER VORLIEGENDE BEITRAG. ER STELLT DABEI DIE BESONDERE MITWIRKUNG DES NOTARS HERAUS UND WEIST AUF DEN EUROPAEISCHEN KODEX DES NOTARIELLEN STANDESRECHTS VOM 25.4.1995 HIN, DER EINE ERLEICHTERUNG IN GRENZUEBERSCHREITENDEN GRUNDSTUECKSERWERBSGESCHAEFTEN MIT SICH BRINGT. IM UEBRIGEN GEHEN DIE AUTOREN AUF DIE IM FRANZOESISCHEN RECHT AUFGRUND DES KONSENZPRINZIPS BEDEUTSAMEN KAUFVORVERTRAEGE EIN UND WEISEN AUCH HIER AUF DIE BESONDERE ROLLE DER NOTARIELLEN ARBEIT HIN.