Der jährliche Bericht des Conseil d’Etat für 2014 lautet: „Informationstechnik und Grundrechte“.

Jedes Jahr veröffentlicht der Conseil d’Etat im Rahmen dieser Jahresberichte eine Studie, die einem aktuellen rechtlichen oder sozialen Thema gewidmet ist. Dieses Jahr betrifft die Studie also den Schutz der Grundrechte im Lichte der Informationstechnik.

Zunächst einmal beschreibt der Conseil d’Etat, wie die Entwicklung der Informationstechnik das Bedürfnis nach der Entwicklung neuer Grundrechtsgarantien hat aufkommen lassen.  Dann macht der Conseil d’Etat, zugleich Richter und Rat des französischen Staates, 50 Vorschläge, die in fünf Kategorien unterteilt sind:

1. Die Prinzipien überdenken, die die Grundlage des Grundrechtschutzes bilden 2.Die Befugnisse der Einzelpersonen und deren Gruppierungen ausbauen 3. Die Schutzinstrumente der Grundrechte neu definieren und die Rolle der öffentlichen Gewalt überdenken 4. Den Schutz der Grundrechte gegenüber Personen des öffentlichen Rechts gewährleisten 5. Eine Zusammenarbeit auf europäischem und internationalen Niveau organisieren.

Eine ausführliche Zusammenfassung ist online in französischer und englischer Sprache auf der offiziellen Webseite des Conseil d’Etat unter http://www.conseil-etat.fr verfügbar.

Fundstelle: Conseil d’Etat, Le numérique et les droits fondamentaux, Etude annuelle 2014, Paris, La Documentation française, 2014.