Autorin: Laura Palige

Ende 2018 forderten die Gemeinde Grande-Synthe und ihr Bürgermeister den Präsidenten der Französischen Republik und die Regierung dazu auf, zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen, um die produzierten Emissionen zu verringern und die von Frankreich eingegangenen Verpflichtungen bezüglich des Pariser Übereinkommens einzuhalten. Diese Aufforderung wurde jedoch nicht wahrgenommen. Aus diesem Grund wandte sich die Gemeinde Grande-Synthe an den Conseil d’Etat (höchstes französisches Verwaltungsgericht). Diesbezüglich hat der Conseil d’État zum ersten Mal am 19. November 2020 über eine Angelegenheit entschieden (Nr. 427301), die die Einhaltung der Verpflichtungen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen betrifft. Die Gemeinde Grande-Synthe hat den Conseil d’Etat angerufen, nachdem die Regierung ihren Antrag abgelehnt hatte, zusätzliche Maßnahmen zur Erreichung der Ziele des Pariser Übereinkommens zu ergreifen. Das Oberste Gericht stellt zunächst fest, dass der Antrag der Gemeinde, einer Küstengemeinde, die den Auswirkungen des Klimawandels besonders ausgesetzt ist, zulässig ist. In der Sache stellt der Conseil d’Etat fest, dass Frankreich sich verpflichtet habe, seine Emissionen bis 2030 um 40% zu senken. In den letzten Jahren habe das Land jedoch regelmäßig die von ihm festgelegten Emissionshöchstgrenzen überschritten und mit dem Beschluss vom 21. April 2020 den Großteil der Reduktionsbemühungen über 2020 hinaus verschoben. Bevor der Conseil d’Etat endgültig über den Antrag entscheidet, forderte dieser die Regierung daher am 19. November 2020 auf, innerhalb von drei Monaten zu begründen, inwiefern ihre Weigerung weitere Maßnahmen zu ergreifen, mit der Einhaltung des eingeschränkten Reduktionspfades zur Erreichung der 2030-Ziele vereinbar sein könne.

Um den Verpflichtungen bezüglich der Senkung der Emissionen um 40% bis 2030 nachzukommen, kurbelte der französische Präsident Emmanuel Macron den Gesetzesentwurf „Klima und Widerstandsfähigkeit“ („Climat et Résilience“) wieder an.

Dieser Gesetzesentwurf konkretisiert einen Teil der 146 Vorschläge der Bürgerkonvention zum Klima, die von Präsident Macron als Folge der „Gelbwestenproteste“ im Jahr 2019 eingesetzt worden war, um die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 40% zu senken. Ein tauglicher Text, dessen Ambitionen jedoch unzureichend sind, um Frankreich in die Lage zu versetzen, seine Klimaziele zu erreichen. Dies ist im Wesentlichen die Einschätzung des Hohen Klimarates vom 23. Februar 2021, zum Gesetzesentwurf „Klima und Widerstandsfähigkeit“, der aus den Arbeiten des Bürgerkonvents für Klima und Widerstandsfähigkeit hervorgegangen ist. Das unabhängige Gremium, das sich aus 13 Sachverständigen zusammensetzt, hat im Vorfeld der Prüfung des Gesetzesentwurfs, die Ende März in der Nationalversammlung begonnen hat, Empfehlungen abgegeben. Dieser Text zielt mit seinen 69 Artikeln darauf ab, „für die französische Gesellschaft große Veränderungen zu schaffen“, indem er sich mit dem gesamten täglichen Leben beschäftigt; von Reisen über Konsum und Wohnsiedlungen bis hin zu Nahrungsmitteln. Des Weiteren ergänzt dieser Gesetzesentwurf die im Plan „France Relance“ und im Haushaltsgesetz für 2021 vorgesehenen Haushaltsmaßnahmen für den ökologischen Wandel und die im Gesetz vom 24. Dezember 2020 (Schaffung von Sondergerichten und Gerichtsvereinbarungen im öffentlichen Interesse) vorgesehenen Maßnahmen zur Umweltgerechtigkeit. Er steht auch im Zusammenhang mit dem Entwurf eines Verfassungsgesetzes, mit dem der Umweltschutz in Artikel 1 der Verfassung verankert werden soll, und den ersten regulatorischen Maßnahmen, die auf der Umwelttagung im Juli 2020 verabschiedet wurden (z. B. Verbot der Installation von Ölkesseln).

Der Entwurf wird seit dem 29. März 2021 in öffentlichen Sitzungen erörtert .

https://www.conseil-etat.fr/actualites/actualites/emissions-de-gaz-a-effet-de-serre-le-gouvernement-doit-justifier-sous-3-mois-que-la-trajectoire-de-reduction-a-horizon-2030-pourra-etre-respectee