Données bibliographiques / Bibliografische DatenPrinter
Auteurs / Autoren:GOTTSCHALK, PAUL RICHARD
Source / Fundstelle:IN: Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge, 2012, S. 586.
Revue / Zeitschrift:Zeitschrift für Erbecht und Vermögensnachfolge (ZEV)
Année / Jahr:2012
Type / Typ:
Catégorie / Kategorie:Droit des successions, Erbrecht, Steuerrecht
Mots clef / Schlagworte:Erbschaftssteuer, droit fiscal, Impôt successoral
Die Wahl des Sozialisten François Hollande am 15. 5. 2012 zum neuen Präsidenten Frankreichs und der Sieg der „Parti socialiste” in der nachfolgenden Wahl zur „Assemblée nationale” zeitigt bereits erste Auswirkungen auf die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen für die Gestaltung der Vermögensnachfolge. Das von der Regierung Jean-Marc Ayrault eingebrachte „seconde loi de Finances rectificative pour 2012” (n2012-958) ist am 17. 8. 2012 in Kraft getreten und hat den bislang geltenden Freibetrag von 159 325 € bei Erwerben von Todes wegen durch Kinder, Enkelkinder, Eltern und Großeltern des Erblassers deutlich auf 100 000 € abgesenkt. Darüber hinaus hat die Regierung mit dem vorgenannten Gesetz die letztjährige Reform der Vermögensteuer (hierzu Gottschalk, ZEV 2011, ZEV Jahr 2011 Seite 464) bereits wieder rückgängig gemacht. Hiernach verbleibt es zwar bei der neuen Freigrenze von 1,3 Mio. €, jedoch gilt für die Steuerpflichtigen mit einem höheren steuerpflichtigen Vermögen wieder ein Freibetrag von 800 000 €. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass durch das „projet de Loi de Finances pour 2013”, das am 28. 9. 2012 dem „Conseil des Ministres” präsentiert wurde, die Vermögensteuer erneut geändert werden soll.