Der Conseil Constitutionnel (Verfassungsrat) hat  in seiner Entscheidung des 1. August 2013 (décision 2013-674 DC) die Verfassungsmäßigkeit des neuen bioethischen Gesetzes (loi n° 2013-715 des 6- August 2013) über Embryoforschung bejaht.

 Dieses Gesetz hebt einerseits das bis jetzt geltende Forschungsverbot auf und senkt andererseits die Anforderungen herab, welche an Forschungsprojekten hinsichtlich ihrer Zulassung zu stellen sind: die alleine Verfolgung eines medizinischen Zwecks genügt bereits, während solche Projekte nach dem ehemaligen Art. L. 2151-5 des Code de la Santé Publique (Gesetzbuch für die öffentliche Gesundheit) erst dann als zulässig anzusehen waren, wenn sie geeignet waren, wichtige therapeutische Fortschritte zu fordern.

 Nach heftigen parlamentarischen Debatte wurde das Gesetz jedoch von beiden Kammern des Parlaments, dem Sénat sowie der Assemblée nationale, angenommen, und anschließend dem Conseil Constitutionnel zum Zweck einer Verfassungsmäßigkeitsprüfung vorgelegt. Diese wurde vom Conseil anhand des (Menschen)würdeprinzips („principe de dignité“) durchgeführt, welches u.a. der Instrumentalisierung eines Menschen entgegensteht (nach dem Wortlaut der Präambel zur Verfassung vom Jahre 1946, welcher das Würdeprinzip entnommen wurde). Damit entsteht die Hauptschwierigkeit: auch wenn Embryos keine Personen im juristischen Sinne sind, sind sie als Menschen anzusehen. Der Conseil sieht aber in der Einschränkung, dass solche Forschungsprojekte über Embryos nicht ohne Erlaubnis unternommen werden dürfen, einen ausreichenden Schutz bzw. einen ähnlichen Schutz als unter der bisherigen Rechtslage: dies verbat grds. solche Projekte, und ließ sie nur unter engeren Voraussetzungen zu.

 Dabei ist zu erwähnen, dass die bis dato geltenden Voraussetzungen, nur aus überzähligen Embryos mit der Einwilligung ihrer Züchter (art. L. 2151-5, II Code Santé Publique), unter Erlaubnis der Agentur für Biomedizin (Agence de la Biomédecine, Art. L. 2151-5, III Code de la Santé Publique), an einem Projekt dessen wissenschaftliche Relevanz festgestellt wurde (art. L. 2151-5, I, 1° Code de la Santé publique) zu arbeiten, Eingang in das neue Gesetz gefunden haben. Allein entfällt die Voraussetzung der Eignung zur Forderung wichtiger therapeutischer Fortschritte, durch die oben erwähnte Voraussetzung der Verfolgung eines medizinischen Zwecks verfolgt.

 Prof. Bertrand Mathieu der Sorbonne-Université Paris I hat die Entscheidung des Conseil Constitutionnel in einem Beitrag in der Zeitschrift La Semaine Juridique kommentiert (S. 904 in La Semaine juridique-Edition générale n° 36, 2 septembre 2013).

 Prof.  Jean-René Binet der Université de Franche-Comté hat seinerseits das Gesetz selbst analysiert. (s. 905 in La Semaine Juridique-Edition générale n° 36, 2 septembre 2013).

 Beide Beiträge sind allerdings nur auf französische erhältlich.

Darüber hinaus sind online zu finden:

–          Der Gesetzestext: http://www.legifrance.gouv.fr/affichTexte.do?cidTexte=JORFTEXT000027811435

–          Die Entscheidung des Conseil Constitutionnel: http://www.conseil-constitutionnel.fr/decision/2013/2013-674-dc/decision-n-2013-674-dc-du-01-aout-2013.137980.html

Ein Kommentar des Conseil Constitutionnel zur eigenen Entscheidung: http://www.conseil-