Internationales Erbrecht – Frankreich

Données bibliographiques / Bibliografische DatenPrinter
Auteurs / Autoren:HAYDU, RALPH; STEINHAUER, THOMAS
Source / Fundstelle:C.H.Beck, 2. Aufl., 126 S.
Année / Jahr:2017
Catégorie / Kategorie:Internationales Privatrecht, Rechtsvergleichung, Zivilrecht
Mots clef / Schlagworte:ERBFOLGE, ERBRECHT, Erbschaftssteuer, Güterrecht

Kurztext des Verlages:

Ein Allgemeiner Teil (Steinhauer) erläutert die erbrechtlichen Aspekte des internationalen Privatrechts. Im Besonderen Teil (Steinhauer) findet sich eine ausführliche Darstellung der Grundlagen des französischen Erbrechts. Der steuerrechtliche Teil (Haydu) behandelt das französische Erbschaftsteuerrecht, die Besteuerung von grenzüberschreitenden Erbfällen, die vorweggenommene Erbfolge sowie vor allem auch Bewertungs- und Verfahrens­fragen. Gestaltungsüberlegungen für deutsch-französische Erbfälle (Vermögensstrukturierung, Wahl des Wohnsitzes etc.) runden das Werk ab.

Die Neuauflage überzeugt durch eine umfassende Aktualisierung des Allgemeinen Teils und ist insbesondere um die Aspekte der Europäischen Erbrechtsverordnung ergänzt. Die Kapitel zum französischen Erbrecht sowie zur Erbschaftsteuer sind an die geltende Rechtslage angeglichen und um die praktischen Auswirkungen zahlreicher neuer Gerichtsurteile ergänzt.

 

Ehescheidung und Folgesachen mit Auslandsbezug

Données bibliographiques / Bibliografische DatenPrinter
Auteurs / Autoren:NIETHAMMER-JÜRGENS, KERSTIN
Source / Fundstelle:FPR 2011, 440 ff.
Revue / Zeitschrift:Familie, Partnerschaft, Recht
Année / Jahr:2011
Type / Typ:
Catégorie / Kategorie:Droit international privé, Droit privé, Familienrecht, Internationales Privatrecht
Mots clef / Schlagworte:Ehescheidung, Güterrecht, VERORDNUNG (EU) Nr. 1259/2010 DES RATES, VERSORGUNGSAUSGLEICH, DIVORCE, Droit des biens matrimoniaux, RÈGLEMENT (UE) No 1259/2010 DU CONSEIL
Zusammenfassung der Autorin: "Nicht zuletzt durch die zunehmende Mobilität kommt es immer häufiger dazu, dass Partner mit unterschiedlicher Staatsangehörigkeit die Ehe miteinander eingehen, sich in einem Staat niederlassen, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht tragen, oder im Ausland belegenes Vermögen besitzen. Werden solche Ehen geschieden, ist es für den deutschen Rechtsanwender unerlässlich, sich damit zu beschäftigen, welche Gerichte zuständig sind, ob und wie ausländische Entscheidungen im Inland anzuerkennen sind, wie Entscheidungen durchgesetzt werden können und welches nationale Recht anzuwenden ist. Vorrangig sind dabei die  Regelungsakte der EG zu beachten, soweit sie unmittelbar anwendbares Verfahrensrecht geworden sind einschließlich der hierzu bestehenden Ausführungsgesetze IntFamRVG und AUG. Darauf weist nunmehr ausdrücklich § 97 II FamFG hin. Hier ein Überblick mit Ausnahme Kindschaftssachen."