Oct 18, 2017
Données bibliographiques / Bibliografische Daten |
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Auteurs / Autoren: | ZWICKEL, MARTIN |
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Source / Fundstelle: | in: RIW, 3/2017, S. 104-111 |
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Revue / Zeitschrift: | Recht der internationalen Wirtschaft |
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Année / Jahr: | 2017 |
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Catégorie / Kategorie: | Zivilrecht |
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Mots clef / Schlagworte: | Haftung, Schadensersatz |
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Zusammenfassung des Autors:
Der im Oktober 2016 in Kraft getretenen großen französischen Vertragsrechtsreform (s. hierzu Klein, RIW 2016, 328) will der französische Gesetzgeber eine Reform des vertraglichen und außervertraglichen zivilrechtlichen Haftungsrechts folgen lassen. Diese Reform zeichnet sich durch zahlreiche Klarstellungen der haftungsbegründenden Tatumstände sowie bedeutende Vereinheitlichungen der Schadensersatz- sowie Schmerzensgeldbeträge durch Verwendung zwingender und fakultativer Tabellenwerke aus. Auch weitere bahnbrechende Neuerungen, wie z.B. die Einführung eines Strafschadensersatzes, werden im folgenden Beitrag thematisiert.
Gliederung des Beitrags:
I. Einführung
II. Ziele der Reform
1. Formelle Neuordnung des gesamten Haftungsrechts
2. Materiell-rechtliche Klarstellung und Ergänzung des französischen Haftungsrechts
III. Inhalte der Reform
1. Fortbestand der bisherigen Grunddeterminanten des Schadensersatzrechts im Code civil als zentraler Kodifikation des französischen Haftungsrechts
a) Geltung des Pflichtwidrigkeitsprinzips (responsabilité pour faute)
b) Beibehaltung der Ausschließlichkeit von vertraglicher bzw. deliktischer Haftung
2. Verstärkte Ausrichtung des Schadensersatzrechts auf Einheitlichkeit und Opferschutz
a) Vereinheitlichung der Grundregeln der Haftung
aa) Einheitliche Definitionen
bb) Einführung des Grundsatzes der Naturalrestitution im Gegensatz zum Schadensersatz
cc) Grundregeln für Haftungsbeschränkungen bzw. Haftungsausschlüsse
dd) Ausbau der verschuldensunabhängigen Haftung im Code civil
(1) Bündelung der Sonderhaftungstatbestände im Code civil
(2) Beibehaltung der allgemeinen Haftung für Sachen
(3) Aufnahme von Bestimmungen zur Störung des nachbarschaftlichen Gemeinschaftsverhältnisses
b) Vereinheitlichung und Ausbau des Opferschutzes hinsichtlich der Haftungsausfüllung
aa) Generelle Bestimmungen für Körperschäden
bb) Präzisierung der Bestimmungen über den Umfang des Schadensersatzes
(1) Körperschäden
(2) Sachschäden
cc) Einbau von Instrumenten zur Schadensminderung
3. Ausbau normativer Elemente im Schadensersatzrecht
a) Einführung eines Strafschadensersatzes (punitive damages)
b) Gesetzliche Vermutungen
IV. Zusammenfassung
Oct 10, 2017
Données bibliographiques / Bibliografische Daten |
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Auteurs / Autoren: | WELL-SZOENYI, CATHERINE |
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Source / Fundstelle: | in: GRUR Int. 2017, S. 119 - 127 |
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Revue / Zeitschrift: | Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht Internationaler Teil |
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Année / Jahr: | 2017 |
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Catégorie / Kategorie: | Rechtsvergleichung, Zivilrecht |
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Mots clef / Schlagworte: | APOTHEKE, ARZNEIMITTEL, HANDEL |
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Zusammenfassung der Autorin:
„Das Medikament ist kein Produkt wie jedes andere“. Das war der Titel einer von der französischen Apothekenkammer lancierten Werbekampagne Anfang letzten Jahres mit dem Ziel, die wichtige Rolle der Apotheken hervorzuheben. Sollten alle Patienten ihre Medikamente künftig nur noch über das Internet beziehen, wird es in Zukunft immer weniger Apotheken geben. Der folgende Beitrag analysiert die Regelung des Versandhandels von Medikamenten in Frankreich, wo der Staat, anders als in Deutschland, dem Handel von Arzneimitteln strenge Auflagen macht.
Gliederung des Beitrags:
I. Einleitung
II. Das Apothekenmonopol in Frankreich
1. Das Quorum-Prinzip: ein Hindernis der Niederlassungsfreiheit (Art. 49 AEUV) innerhalb der EU?
2. Das Apothekenmonopol: ein Verstoß gegen das Recht auf freien Warenverkehr (Art. 36 AEUV)?
3. Das Frembesitzverbot: eine Beschränkung des freien Kapitalverkehrs (Art. 63 AEUV)?
III. Das Monopol der Apotheker auch im Internet
1. In Deutschland
2. In Frankreich
IV. Fazit
Sep 19, 2017
Données bibliographiques / Bibliografische Daten |
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Auteurs / Autoren: | ROGMANN, CORINNA |
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Source / Fundstelle: | Nomos, "Saarbrücker Studien zum Internationalen Recht", 255 S. |
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Année / Jahr: | 2017 |
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Catégorie / Kategorie: | Produkthaftung, Zivilrecht |
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Mots clef / Schlagworte: | PRODUKTHAFTUNG |
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Kurztext des Verlages: Auf welche Vorschriften kann sich das Opfer eines Produktfehlers berufen? Nur noch auf die Umsetzungsvorschriften der Produkthaftungsrichtlinie oder auch auf originär nationale Regelungen? Diese Frage stellt sich, da sich nationalen Lösungen auch heute noch als in mancherlei Hinsicht für den Geschädigten vorteilhafter erweisen als die Haftung nach der Richtlinie.
Art. 13 Alt. 1 der Produkthaftungslinie scheint den Weg für nationale Regelungen frei zu machen. Die Rechtsprechung des EuGH lässt daran jedoch Zweifel aufkommen. Die bestehenden Ansätze der deutschen und französischen Lehre zur Lösung dieses Problems sind unzureichend. Deshalb schlägt dieses Werk eine eigenständige, für ganz Europa universell anwendbare Lösung vor. Am Beispiel des deutschen und des französischen Rechts wird dieser neue Lösungsansatz verdeutlicht.
Sep 11, 2017
Données bibliographiques / Bibliografische Daten |
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Auteurs / Autoren: | QUERENET-HAHN, BÉNÉDICTE; KETTENBERGER, KAROLINE |
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Source / Fundstelle: | in: RIW 9/2017, S. 557 - 565 |
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Revue / Zeitschrift: | Recht der internationalen Wirtschaft |
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Année / Jahr: | 2017 |
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Catégorie / Kategorie: | Arbeitsrecht, Zivilrecht |
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Mots clef / Schlagworte: | Arbeitnehmer |
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Zusammenfassung der Autorinnen:
Seit dem Erlass des Gesetzes "Sapin II" vom 09.12.2016 sind Unternehmen in Frankreich, die mindestens 50 Arbeitnehmer beschäftigen, dazu verpflichtet, ein Whistleblowingsystem einzuführen. Arbeitgeber müssen bereits zum 01.01.2018 ein entsprechendes Verfahren eingerichtet haben, das die rechtlichen Anforderungen erfüllt. Eine Durchführungsverordnung vom 19.04.2017 stellt klar, dass jedes Unternehmen selbst bestimmen kann, welche Art von Verfahren am besten geeignet ist, um die gesetzliche Pflicht zu erfüllen, was viele Unternehmen vor große Herausforderungen stellt. Der folgende Artikel ordnet die neuen Pflichten in das aktuelle Rechtssystem ein und bietet praktische Hilfestellung.
Gliederung des Beitrags:
I. Einführung
II. Überblick über den Inhalt der Neuregelungen
III. Praktische Umsetzung der Neuregelung des Whistleblower-Status durch das Gesetz "Sapin II"
1. Allgemeingültige Definition des Whistleblowers
a) Anforderungen an die Person des Whistleblowers
aa) Natürliche Person
bb) Gutgläubigkeit (bonne foi)
cc) Uneigennützigkeit (désintéressé)
dd) Persönliche Kenntnis
ee) Unklar: Schutz von Arbeitnehmern, die an mitgeteilten Tatsachen beteiligt waren
ff) Unklar: Schutz von Arbeitnehmern, die von den mitgeteilten Tatsachen auf rechtswidrige Weise Kenntnis erlangt hatten
b) Anforderungen an den Inhalt des vom Whistleblower gegebenen Hinweises
2. Einzuhaltendes Verfahren
IV. Der arbeitsrechtliche Schutz des Hinweisgebers
V. Der strafrechtiche Schutz des Hinweisgebers
VI. Umsetzung der Neuregelung und Einführung eines Whistleblowersystems
1. Inhalt der Durchführungsverordnung
2. Einführung eines Hinweisgebersystems
a) Datenschutzrechtliche Genehmigung
b) Information und Anhörung der Personalvertreter
c) Individuelle Information der Arbeitnehmer
d) Anpassung von Vertraulichkeitsklauseln und -vereinbarungen
VII. Resümee und Ausblick
Sep 5, 2017
Données bibliographiques / Bibliografische Daten |
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Auteurs / Autoren: | BABUSIAUX, ULRIKE; WITZ, CLAUDE |
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Source / Fundstelle: | in: Juristenzeitung, 2017, 10, pp. 496 - 507 |
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Revue / Zeitschrift: | Juristen Zeitung (JZ) |
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Année / Jahr: | 2017 |
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Catégorie / Kategorie: | Zivilrecht |
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Mots clef / Schlagworte: | code civil, Reform, VERTRAGSRECHT, Zivilrecht |
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Zusammenfassung der Autoren:
Zum Oktober 2016 ist in Frankreich die umfassendste Reform des Obligationenrechts seit Bestehen des Code civil in Kraft getreten. Sie kodifiziert bestehende Rechtsprechung, beinhaltet aber auch grundlegende Neuerungen, wie den Verzicht auf die cause, die Kontrolle unangemessener Klauseln in den contrats d’adhésion und die gerichtliche Anpassung des Vertrags im Fall einer unvorhersehbaren Änderung der Umstände. Der Beitrag zeigt, wie dem Gesetzgeber im Großen und Ganzen eine Reform gelungen ist, die Tradition und Modernität geschickt miteinander verbindet.
Gliederung des Beitrags:
I. Einleitung
II. Äußere Aspekte der Reform
- Restrukturierung des Obligationenrechts
- Umfang und Stil der neuen Artikel
III.Vertragsrecht
- "Einleitende Bestimmungen" (dispositions liminaires)
- Zustandekommen des Vertrags
- Vertragsauslegung
- Wirkungen des Vertrags
IV. Schluss