Neues zum Lieferkettengesetz? Ausblick nach Frankreich

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Auteurs / Autoren:KUTSCHER-PUIS, FABIENNE
Revue / Zeitschrift:Zeitschrift für Vertriebsrecht, 3/2020, S. 174-178
Année / Jahr:2020
Localisation / Standort:Zeitschrift für Vertriebsrecht
Catégorie / Kategorie:Gesellschaftsrecht
Das französische Gesetz vom 27. März 2017 über die Sorgfaltspflichten der Muttergesellschaften und Auftraggeber (Loi relative au devoir de vigilance des sociétés mères et des entreprises donneuses d’ordre) ist das einzige umfassende Gesetz in der Europäischen Union im Bereich der Sorgfaltpflichten entlang von Lieferketten. In Deutschland besteht heute noch keine Initiative der Bundesregierung, einen Gesetzesentwurf vorzulegen. Der Aufsatz fokussiert sich auf die mit einem Lieferkettengesetz verbundene Thematik und den aktuellen Rechtsrahmen sowohl in Deutschland als auch in der Euroäischen Union (I.) und das französische Gesetz von 2017 (II.). Die Bundesrepublik hat bereits vor 2011 einen Nationalen Aktionsplan (NAP) zur Umsetzung der Vereinten Nationen-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte am 16. Dezember 2016 verabschiedet. Ziel dieses Aktionsplans war, in unverbindlicher Weise Unternehmen aufrufen, ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht besonders entlang der eigenen Lieferkette nachzukommen. Die vorgesehenen Maßnahmen zielen darauf ab, dass die Unternehmen ein « Verfahren zur Ermittlung tatsächlicher und potenziell nachteiliger Auswirkungen auf die Menschenrechte », z. B. eine Risikoanalyse der eigenen Geeschäftstätigkeit im Hinblick auf deren potentiellen Auswirkungen auf die Einhaltung der Menschenrechte durchführen oder geeignete Maßnahmen und Wirksamkeitskontrolle einführen. Ein erster Zwischenbericht wurde im Juli 2019 veröffentlicht : laut der mit der Auswertung beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft konnten nur 17% bis 19% der an der Befragung beteiligten Unternehmen darlegen, die Anforderungen des NAP an die menschenrechtliche Sorgfalt angemessen umzusetzen. Die EU-Kommission hat 2018 einen Aktionsplan « Finanzierung nachhaltigen Wachstums » verabschiedet. Unter den Maßnahmen wird eine Bewertung geplant, ob « die Leitungsgremien der Unternehmen möglicherweise verpflichtet werden müssen, eine Nachhaltigkeittsstrategie, einschließlich angemessener Sorrgfaltspflichten in derr gesamten Lieferkette, sowie messbare Nachhaltigkeitsziele auszuarbeiten und zu veröffentlichen ». Bezüglich dieser Maßnahme wurde eine Sutidee über Sorgfalspflichten entlang von Lieferketten im Februar 2020 vorgelegt : die Mehrheit der Befragten spricht sich für die Einführung auf EU-Ebenee einer gesetzlichen Sorgfaltspflicht der Unternehmen aus. In Frankreich ist der Anwendungsbereicht des nur vier Artikel enthaltenden Gesetzes vom 27. März 2017 über die Sorgfaltspflichten der Muttergesellschaften und Auftraggeber auf größere Unternehmen beschränkt und stellt auf die Beschäftigtenanzahl im Konzen ab : Unterliegen der gesetzlichen Regelung Unternehmen, die zusammen mit ihren Tochterunternehmen im französischen Inland mindeestens 5.000 Arbeitnehmer oderr zusammen mit ihren Tochterunterrnehmen im In- und Ausland mindestens 10.000 Arbeitnehmer, während zwei Geschäftsjahren in der Folge, beschäftigen. Das französische Gesetz scheint lediglich ein Gesetz über Transparenzpflichten zu sein. Hinter dieser Fassade versteht man, dass der französische Gesetzgeber versucht hat, die CSR-Prinzipien, die anderswo als Soft Law gelten, in ein Hard Law umzusetzen.

Influences du droit francais sur le droit allemand des sociétés

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Auteurs / Autoren:LIMBACH, FRANCIS
Source / Fundstelle:IN: 60 ans d’influences juridiques réciproques franco-allemandes – Jubilé des 60 ans du Centre Juridique Franco-Allemand, Université de la Sarre, Société de législation comparée (coll. "Droit comparé et européen", vol. 24), pp. 109-120.
Année / Jahr:2016
Catégorie / Kategorie:Droit civil, Droit des sociétés, Gesellschaftsrecht, Zivilrecht

Résumé: 

Il est bien connu que le droit allemand et le droit francais puisent dans des sources communes: le droit civil romain, accessoirement les coutumes franques ou autrement germaniques et enfin d'autres éléments que les droits francais et allemand ont empruntés à des tiers, telles certaines règles propres au commerce, en grande partie issues des villes marchandes italiennes. Cette relative homogénéité des ordres juridiques des deux côtés du Rhin facilite les migrations de concepts de part et d'autre et l'on ne s'étonnera pas que ni les acteurs francais ni les acteurs allemands n'aient hésité à s'insprirer des solutions de leur voisin respectif.

I. La contribution francaise dans la classification des sociétés commerciales

II. La contribution francaise aux fondements de la réalité du capital social

Corporate Governance in Deutschland und Frankreich

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Auteurs / Autoren:LIGNIER, CHLOÉ
Source / Fundstelle:IN: Mohr Siebeck, Reihe: Studien zum ausländischen und internationalen Privatrecht 357, Juni 2016.
Année / Jahr:2016
Catégorie / Kategorie:Droit des sociétés, Droit international privé, Gesellschaftsrecht, Internationales Privatrecht
Mots clef / Schlagworte:Aktiengesellschaft, Aktiengesetz, Deutsche Corporate Governance Kodex, Entsprechenserklärung, Unternehmensführung, Déclaration de conformit, GOUVERNANCE D'ENTREPRISE, Loi sur les sociétés anonymes, SOCIETE ANONYME
ISBN 978-3-16-154562-7
Klappentext:

Im Kontext der Wirtschaftskrise wird die Wichtigkeit einer verantwortungsvollen und nachhaltigen Unternehmensführung und –überwachung der börsennotierten Aktiengesellschaften in der politischen und rechtlichen Diskussion immer wieder betont. Im Vordergrund steht die Forderung nach krisenfesten Corporate Governance-Prinzipien und wirksamen Kontroll- und Sanktionsmechanismen, wobei stets auf die richtige Balance zwischen Selbstregulierung des Kapitalmarktes und gesetzlicher bzw. staatlicher Regulierung geachtet werden soll. Dabei spielen die nationalen Corporate Governance-Kodizes als soft law-Mechanismen eine zentrale Rolle. Chloé Lignier untersucht die Gemeinsamkeiten und Konvergenzen der Referenz-Kodizes in Deutschland und Frankreich und hinterfragt die Möglichkeit einer Rechtsangleichung bzw. Rechtsvereinheitlichung. Ferner befasst sie sich mit den de lege lata bestehenden Rechtswirkungen eines Verstoßes gegen die Entsprechenserklärung in den deutschen und französischen Rechtsordnungen. Schließlich werden die Perspektiven de lege ferenda dargestellt und vor allem die Frage der Sanktionswürdigkeit eines Verstoßes gegen die Entsprechenserklärung diskutiert.

Haftungsbeschränkungen für Einzelunternehmer in Deutschland und in Frankreich

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Auteurs / Autoren:PATERNOT, PHILIPPA
Source / Fundstelle:In: Nomos, Reihe: Saarbrücker Studien zum Internationalen Recht, Band 56, 2014.
Année / Jahr:2014
Type / Typ:
Catégorie / Kategorie:Droit des sociétés, Gesellschaftsrecht
Mots clef / Schlagworte:Einpersonen-GmbH, Gesamthand, Grundsatz der unbeschränkten Vermögenshaftung, Handelsgeschäft, Sondervermögen, Vermögensbegriff, Droit de gage général, Entrepreneur individuel, FONDS DE COMMERCE, PATRIMOINE, Patrimoines d’affectation, RESPONSABILITE, Universalités de droit, Universalités de fait

ISBN 978-3-8487-1380-6

Klappentext:

Die Einführung des Entrepreneur individuel à responsabilité limitée (EIRL) in Frankreich gibt Anlass, die Rechtsformen um Einzelunternehmer und Einpersonengesellschaften in Deutschland und Frankreich mit besonderem Fokus auf haftungsrechtliche Fragen zu untersuchen. Dabei stellt die Autorin erstmals den EIRL umfassend dem deutschen Leser dar. Dem von Einzelunternehmern gefürchteten Zugriff der Gläubiger auf ihr Privatvermögen leistet der EIRL, so das Ergebnis der Autorin, aber nur scheinbare Abhilfe.

Als Einzelunternehmer mit beschränkter Haftung mit Privat- und Geschäftsvermögen fordert der EIRL daneben auf dogmatischer Ebene die französischrechtliche théorie du patrimoine heraus. Daher untersucht die Autorin tiefgehend das Verständnis von Vermögen und Haftung sowie dessen Umsetzung im Handels- und Gesellschaftsrecht in Deutschland und Frankreich. Rechtsvergleichend können historische, philosophische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Aspekte die auftretenden Unterschiede erklären.