Die jüngste Reform des Arbeitsrechts in Frankreich

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Auteurs / Autoren:ADAM-CAUMEIL, JUDITH
Source / Fundstelle:in: RIW 12/2017, S. 786 - 792
Revue / Zeitschrift:Recht der internationalen Wirtschaft
Année / Jahr:2017
Catégorie / Kategorie:Arbeitsrecht
Mots clef / Schlagworte:ARBEITGEBER, Arbeitnehmer, Kündigung, Reform
Zusammenfassung der Autorin:

De französische Regierung unter dem neu gewählten Präsidenten Emmanuel Macron hat - wie zuvor auch offen angekündigt - eine grundlegende Reform des französischen Arbeitsrechts in die Praxis umgesetzt. Der folgende Beitrag beleuchtet die wesentlichen Eckpunkte der Reform und gibt eine erste und durchaus kritische Wertung.

Gliederung des Beitrags:

I. Rechtspolitischer Hintergrund der Reform

II. Inhalt der Reform

1. Die (vermeintliche) Inflexibilität des alten Code du Travail

a) Komplexität des Arbeitsgesetzes

b) Schwierige Durchführung von Kündigungen

2. Grundlegende Änderung des Machtverhältnisses zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber durch die fünf Verordnungen

a) Stärkung und Vereinfachung der Tarifverhandlungen

b) Grundlegende Neuorganisation der Arbeitnehmervertretung

c) Schaffung vorhersehbarer und sicherer Arbeitsverhältnisse durch Lockerung des Kündigungsrechts

aa) Kündigung aus wirtschaftlichen Gründen / betriebsbedingte Kündigung

bb) Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch kollektive Aufhebungsvereinbarung (rupture conventionnelle collective)

cc) Staffelung und Begrenzung der Abfindungen bei unrechtmäßiger Kündigung (licenciements abusifs)

dd) Vereinfachung des Kündigungsverfahrens durch Lockerung der Sanktionen

III. Neugewichtung der Interessenlage zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber

1. Verschiebung des Verhandlungsgleichgewichtes in den Tarifverhandlungen zugunsten der Arbeitgeber

2. Vereinheitlichung der Arbeitnehmervertretung und Budgetprobleme

3. Deckelung der Abfindungen bei rechtswidriger Kündigung: falscher Ansatz zur Bekämpfung von Einstellungsproblemen?

4. Unerwünschte Folge der Reform: mehr Kündigungen?

IV. Ausblick: ein "self-fulfilling prophecy" zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit?

Der Schutz von Whistleblowern in Frankreich – Die gesetzliche Neuregelung durch das Gesetz « Sapin II »

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Auteurs / Autoren:QUERENET-HAHN, BÉNÉDICTE; KETTENBERGER, KAROLINE
Source / Fundstelle:in: RIW 9/2017, S. 557 - 565
Revue / Zeitschrift:Recht der internationalen Wirtschaft
Année / Jahr:2017
Catégorie / Kategorie:Arbeitsrecht, Zivilrecht
Mots clef / Schlagworte:Arbeitnehmer
Zusammenfassung der Autorinnen:

Seit dem Erlass des Gesetzes "Sapin II" vom 09.12.2016 sind Unternehmen in Frankreich, die mindestens 50 Arbeitnehmer beschäftigen, dazu verpflichtet, ein Whistleblowingsystem einzuführen. Arbeitgeber müssen bereits zum 01.01.2018 ein entsprechendes Verfahren eingerichtet haben, das die rechtlichen Anforderungen erfüllt. Eine Durchführungsverordnung vom 19.04.2017 stellt klar, dass jedes Unternehmen selbst bestimmen kann, welche Art von Verfahren am besten geeignet ist, um die gesetzliche Pflicht zu erfüllen, was viele Unternehmen vor große Herausforderungen stellt. Der folgende Artikel ordnet die neuen Pflichten in das aktuelle Rechtssystem ein und bietet praktische Hilfestellung.

 

Gliederung des Beitrags:

I. Einführung

II. Überblick über den Inhalt der Neuregelungen

III. Praktische Umsetzung der Neuregelung des Whistleblower-Status durch das Gesetz "Sapin II"

1. Allgemeingültige Definition des Whistleblowers

a) Anforderungen an die Person des Whistleblowers

aa) Natürliche Person

bb) Gutgläubigkeit (bonne foi)

cc) Uneigennützigkeit (désintéressé)

dd) Persönliche Kenntnis

ee) Unklar: Schutz von Arbeitnehmern, die an mitgeteilten Tatsachen beteiligt waren

ff) Unklar: Schutz von Arbeitnehmern, die von den mitgeteilten Tatsachen auf rechtswidrige Weise Kenntnis erlangt hatten

b) Anforderungen an den Inhalt des vom Whistleblower gegebenen Hinweises

2. Einzuhaltendes Verfahren

IV. Der arbeitsrechtliche Schutz des Hinweisgebers

V. Der strafrechtiche Schutz des Hinweisgebers

VI. Umsetzung der Neuregelung und Einführung eines Whistleblowersystems

1. Inhalt der Durchführungsverordnung

2. Einführung eines Hinweisgebersystems

a) Datenschutzrechtliche Genehmigung

b) Information und Anhörung der Personalvertreter

c) Individuelle Information der Arbeitnehmer

d) Anpassung von Vertraulichkeitsklauseln und -vereinbarungen

VII. Resümee und Ausblick

Eingriffsnormen und Ordre public-Vorbehalt im Internationalen Arbeitsrecht: Ein deutsch-französischer Vergleich

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Auteurs / Autoren:CALLSEN, RAPHAËL
Source / Fundstelle:IN: Nomos, Reihe: Studien zum ausländischen, vergleichenden und internationalen Arbeitsrecht, Band 32, 1.Auflage 2015.
Année / Jahr:2015
Catégorie / Kategorie:Arbeitsrecht, Droit du travail
Mots clef / Schlagworte:internationales Privatrecht, Öffentliche Ordnung, Ordre public- Vorbehalt, Rom I - Verordnung, Verordnung über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Rech, Convention de Rome sur la loi applicable aux obligations contractuelles, DROIT INTERNATIONAL PRIVé, ORDRE PUBLIC

ISBN 978-3-8487-1947-1

Klappentext: 

Welches Recht auf grenzüberschreitende Arbeitsverhältnisse Anwendung findet, regelt seit 2009 die Rom I-VO einheitlich auf EU-Ebene. Doch bleibt es nationalen Gerichten unbenommen, hiervon unabhängig besonders wichtigen Schutzstandards als Eingriffsnormen oder über den Ordre public-Vorbehalt Geltung zu verschaffen. In diesem Spannungsfeld zwischen Vereinheitlichung und Pluralität, Vorhersehbarkeit und Einzelfallgerechtigkeit analysiert die Arbeit die unterschiedlichen Entwicklungen in Deutschland und Frankreich und geht den Auswirkungen der Europäisierung nach.

Im Zentrum stehen dabei die Kriterien, welche die Identifizierung von Eingriffsnormen und Grundsätzen der öffentlichen Ordnung erleichtern können. Entwickelt werden differenzierte Ansätze für eine stärkere Berücksichtigung v.a. der EU-Grundrechtecharta bei der Auslegung und Anwendung der kollisionsrechtlichen Vorschriften. Dies kann im Einzelfall zur verpflichtenden Anwendung eines Mindestschutzes führen.

Die Konzernmutter als Mitarbeitgeberin im französischen Recht

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Auteurs / Autoren:BOETZKES, MARIE-THERES
Source / Fundstelle:IN: Peter Lang Academic Research, Reihe: Schriften zum Arbeitsrecht und Wirtschaftsrecht. Band 87, 2015.
Année / Jahr:2015
Type / Typ:
Catégorie / Kategorie:Arbeitsrecht, Droit du travail
Mots clef / Schlagworte:ARBEITGEBER, Konzernmutter, Mitarbeitgeber, Theorie des Mitarbeitgebers, Employeurs, Société mère française, Théorie du co-employeur

ISBN 978-3-631-66026-3

Klappentext:

Beginnend mit dem Jungheinrich Urteil 2011 ergingen in Frankreich eine Reihe bedeutsamer Gerichtsentscheidungen im Konzernarbeitsrecht. Konkret geht es darin um die Theorie des Mitarbeitgebers, wonach jemand unter bestimmten Voraussetzungen juristisch als Mitarbeitgeber qualifiziert werden kann, auch wenn er keine arbeitsvertragliche Partei ist. In der Folge wird er wie ein vertraglicher Arbeitgeber behandelt und muss vor allem wie ein vertraglicher Arbeitgeber haften. Dieses Buch befasst sich damit, worum es in der Theorie des Mitarbeitgebers im französischen Recht genau geht, weshalb sie entwickelt wurde und welche Konsequenzen sie für Konzerne haben kann. Es untersucht mögliche Schwachstellen und überprüft, welche rechtlichen Alternativen es zur Theorie des Mitarbeitgebers gibt.

Les droits et libertés fondamentaux des salariés face à l’autonomie des employeurs religieux en Allemagne

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Auteurs / Autoren:MOUGEOLLE, PAUL
Source / Fundstelle:IN: Revue des Droits de l'Homme, Mars 2015, http://revdh.revues.org/1074.
Revue / Zeitschrift:La Revue des Droits de l'Homme
Année / Jahr:2015
Catégorie / Kategorie:Arbeitsrecht, Droit du travail, Kirchenrecht
Mots clef / Schlagworte:Kirchliches Arbeitsrecht, Loyalitätspflicht, RELIGIONSFREIHEIT, Religionsgesellschaft, Le droit du travail des Eglises, Les sociétés religieuses, LIBERTE RELIGIEUSE, Obligation de loyauté
Liberté religieuse et droits des salaries (Cour constitutionnelle allemande)

 

Résumé  par l'auteur: 

L´État Allemand garantit l´« autonomie » aux sociétés et associations à caractère religieux (« Religionsgesellschaft »). Ce statut juridique spécial présente un intérêt tout particulier, tant sur le plan théorique qu’au regard de la mise en œuvre des droits constitutionnels, car il confère aux sociétés religieuses une très large liberté dans la fixation des règles du droit du travail. Or, cette liberté de l’employeur peut se heurter aux droits fondamentaux des employés, peu enclins à renoncer à leur exercice. Tel était précisément l’objet de l’affaire dont était saisie la Cour constitutionnelle allemande et qui avait trait au licenciement du médecin chef d’une clinique catholique. C’est en raison de son remariage civil qu’une telle décision fut prise, son employeur ayant perçu ces secondes noces comme une faute grave. Au terme de son analyse, la Cour constitutionnelle a jugé qu’un tel licenciement ne portait aucune atteinte à une norme fondamentale de l’ordre juridique allemand.