Données bibliographiques / Bibliografische DatenPrinter
Auteurs / Autoren:EUROPÄISCHER GERICHTSHOF
Source / Fundstelle:GewArch 2011, 375
Revue / Zeitschrift:Gewerbearchiv - Zeitschrift für Verwaltungs- und Gewerberecht
Type / Typ:
Catégorie / Kategorie:Droit de la concurrence, Europarecht, Wettbewerbsrecht
Mots clef / Schlagworte:GEMEINSCHAFTSRECHT, MONOPOL, SPORTWETTENMONOPOL, DROIT COMMUNAUTAIRE, JEUX DE HASARD, MONOPOLE
Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes bezüglich des französischen Monopols im Bereich der Pferdewetten, insbesondere im Hinblick auf das Angebot solcher Wettspiele über den normalen Vertriebskanälen hinaus im Internet. Die Gemeinschaftsrechtskonformität misst sich in diesem Zusammenhabng an Art. 49 EG, welcher so auszulegen ist, dass ein Mitgleidstaat berechtigt ist ein Monopol zu bilden, sofern dies notwendig erscheint um die mit Spielsucht verbundenen Gefahren für die Bevölkerung abzuwehren. Die nationalen Gerichte müssen bei der Beruteilung ob ein solcher Zweck vorliegt sämtliche Austauschbaren Vertriebskanäle für diese Wetten berücksichtigen. Sofern eine einheitliche Regelung besteht müssen auch die Beeinträchtigungen bezüglich des gesamten Sektors beurteilt werden.