Données bibliographiques / Bibliografische DatenPrinter
Auteurs / Autoren:ZWICKEL, MARTIN
Source / Fundstelle:in: RIW, 3/2017, S. 104-111
Revue / Zeitschrift:Recht der internationalen Wirtschaft
Année / Jahr:2017
Catégorie / Kategorie:Zivilrecht
Mots clef / Schlagworte:Haftung, Schadensersatz

Zusammenfassung des Autors:

Der im Oktober 2016 in Kraft getretenen großen französischen Vertragsrechtsreform (s. hierzu Klein, RIW 2016, 328) will der französische Gesetzgeber eine Reform des vertraglichen und außervertraglichen zivilrechtlichen Haftungsrechts folgen lassen. Diese Reform zeichnet sich durch zahlreiche Klarstellungen der haftungsbegründenden Tatumstände sowie bedeutende Vereinheitlichungen der Schadensersatz- sowie Schmerzensgeldbeträge durch Verwendung zwingender und fakultativer Tabellenwerke aus. Auch weitere bahnbrechende Neuerungen, wie z.B. die Einführung eines Strafschadensersatzes, werden im folgenden Beitrag thematisiert.

Gliederung des Beitrags:

I. Einführung

II. Ziele der Reform

1. Formelle Neuordnung des gesamten Haftungsrechts

2. Materiell-rechtliche Klarstellung und Ergänzung des französischen Haftungsrechts

III. Inhalte der Reform

1. Fortbestand der bisherigen Grunddeterminanten des Schadensersatzrechts im Code civil als zentraler Kodifikation des französischen Haftungsrechts

a) Geltung des Pflichtwidrigkeitsprinzips (responsabilité pour faute)

b) Beibehaltung der Ausschließlichkeit von vertraglicher bzw. deliktischer Haftung

2. Verstärkte Ausrichtung des Schadensersatzrechts auf Einheitlichkeit und Opferschutz

a) Vereinheitlichung der Grundregeln der Haftung

aa) Einheitliche Definitionen

bb) Einführung des Grundsatzes der Naturalrestitution im Gegensatz zum Schadensersatz

cc) Grundregeln für Haftungsbeschränkungen bzw. Haftungsausschlüsse

dd) Ausbau der verschuldensunabhängigen Haftung im Code civil

(1) Bündelung der Sonderhaftungstatbestände im Code civil

(2) Beibehaltung der allgemeinen Haftung für Sachen

(3) Aufnahme von Bestimmungen zur Störung des nachbarschaftlichen Gemeinschaftsverhältnisses

b) Vereinheitlichung und Ausbau des Opferschutzes hinsichtlich der Haftungsausfüllung

aa) Generelle Bestimmungen für Körperschäden

bb) Präzisierung der Bestimmungen über den Umfang des Schadensersatzes

(1) Körperschäden

(2) Sachschäden

cc) Einbau von Instrumenten zur Schadensminderung

3. Ausbau normativer Elemente im Schadensersatzrecht

a) Einführung eines Strafschadensersatzes (punitive damages)

b) Gesetzliche Vermutungen

IV. Zusammenfassung