Données bibliographiques / Bibliografische Daten | |
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Auteurs / Autoren: | ZWICKEL, MARTIN |
Source / Fundstelle: | in: RIW, 3/2017, S. 104-111 |
Revue / Zeitschrift: | Recht der internationalen Wirtschaft |
Année / Jahr: | 2017 |
Catégorie / Kategorie: | Zivilrecht |
Mots clef / Schlagworte: | Haftung, Schadensersatz |
Zusammenfassung des Autors:
Der im Oktober 2016 in Kraft getretenen großen französischen Vertragsrechtsreform (s. hierzu Klein, RIW 2016, 328) will der französische Gesetzgeber eine Reform des vertraglichen und außervertraglichen zivilrechtlichen Haftungsrechts folgen lassen. Diese Reform zeichnet sich durch zahlreiche Klarstellungen der haftungsbegründenden Tatumstände sowie bedeutende Vereinheitlichungen der Schadensersatz- sowie Schmerzensgeldbeträge durch Verwendung zwingender und fakultativer Tabellenwerke aus. Auch weitere bahnbrechende Neuerungen, wie z.B. die Einführung eines Strafschadensersatzes, werden im folgenden Beitrag thematisiert.
Gliederung des Beitrags:
I. Einführung
II. Ziele der Reform
1. Formelle Neuordnung des gesamten Haftungsrechts
2. Materiell-rechtliche Klarstellung und Ergänzung des französischen Haftungsrechts
III. Inhalte der Reform
1. Fortbestand der bisherigen Grunddeterminanten des Schadensersatzrechts im Code civil als zentraler Kodifikation des französischen Haftungsrechts
a) Geltung des Pflichtwidrigkeitsprinzips (responsabilité pour faute)
b) Beibehaltung der Ausschließlichkeit von vertraglicher bzw. deliktischer Haftung
2. Verstärkte Ausrichtung des Schadensersatzrechts auf Einheitlichkeit und Opferschutz
a) Vereinheitlichung der Grundregeln der Haftung
aa) Einheitliche Definitionen
bb) Einführung des Grundsatzes der Naturalrestitution im Gegensatz zum Schadensersatz
cc) Grundregeln für Haftungsbeschränkungen bzw. Haftungsausschlüsse
dd) Ausbau der verschuldensunabhängigen Haftung im Code civil
(1) Bündelung der Sonderhaftungstatbestände im Code civil
(2) Beibehaltung der allgemeinen Haftung für Sachen
(3) Aufnahme von Bestimmungen zur Störung des nachbarschaftlichen Gemeinschaftsverhältnisses
b) Vereinheitlichung und Ausbau des Opferschutzes hinsichtlich der Haftungsausfüllung
aa) Generelle Bestimmungen für Körperschäden
bb) Präzisierung der Bestimmungen über den Umfang des Schadensersatzes
(1) Körperschäden
(2) Sachschäden
cc) Einbau von Instrumenten zur Schadensminderung
3. Ausbau normativer Elemente im Schadensersatzrecht
a) Einführung eines Strafschadensersatzes (punitive damages)
b) Gesetzliche Vermutungen
IV. Zusammenfassung